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Ablenkungsstrategie: Diözese Würzburg verursacht Stimmungsmache gegen religiöse Minderheit
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Eine
45-jährige Frau gibt an, als Kind in einem Würzburger
Beichtstuhl mehrfach Opfer eines Sexualverbrechers
im Priestergewand geworden zu sein. Erst nach vielen Jahren,
wie bei traumatisierten Opfern nicht selten, wagt sie den Schritt an die
Öffentlichkeit. Und sie will Schadenersatz. Doch noch vor Beginn des
Prozesses geht die Diözese Würzburg
mit einer Presseerklärung
(17.7.06) an die Öffentlichkeit und zweifelt die Beweiskraft der
Aussagen der Frau an. Dass man der Frau vorab schon einmal 15 000 Euro
gezahlt hatte, habe „karitative Gründe“ gehabt und sei kein Schuldeingeständnis. Der
Anwalt der Frau, Christian
Sailer aus Marktheidenfeld, äußert
sich in seiner Replik (17.7.06) verwundert darüber, dass die Diözese den
Prozess nicht abwarten will. Er vermutet dahinter die Absicht,
„gegen die Klägerin vorweg Stimmung zu machen.“ Damit
sollte er Recht behalten – allerdings in etwas anderem Sinne, als er
dachte. Stimmung gemacht wurde nämlich in der Presse zunächst weniger
gegen die Klägerin als gegen den Anwalt, genauer gesagt: gegen die religiöse
Minderheit, das Universelle
Leben, der er angehört. Wohlgemerkt: Nicht die Klägerin
selbst, „nur“ der Anwalt! Und
das geht so: Während die Diözese Würzburg nur wie nebenbei den Namen
und Wohnort des Anwalt erwähnt, greift der lutherische Pfarrer und Rufmordbeauftragte
Michael Fragner den Ball sofort auf und schmäht Sailer als „Sektenanwalt“.
Dies wiederum ist eine Steilvorlage für die Passauer
Neue Presse, die am 18.7.06 („Im
Beichtstuhl missbraucht? Frau fordert von Diözese Geld“) über
den Fall berichtet. Im letzten Absatz des Artikels bekommt der PNP-Leser
dann den üblichen Verleumdungs-Schrott unter die Nase gerieben, den
kirchliche Rufmordbeauftragte über das Universelle Leben zu verbreiten
pflegen: wie gewohnt reine Projektionen kirchlicher Defizite auf den „Sündenbock“
der „ketzerischen“ Minderheit, vom angeblich „totalitären
Anspruch“ bis hin zum „Druck“, der auf „missliebige
Institutionen“ (die Kirchen!) und „Einzelpersonen“ (die kirchlichen
Rufmordbeauftragten!) ausgeübt werde. Zu Deutsch: Sie halten nicht das
Maul, wenn sie angegriffen werden, sondern sie wehren sich. Und das steht
einem „Ketzer“ natürlich nicht zu. Im Mittelalter hatte man dafür
einen eisernen Knebel, der dem Delinquenten in den Rachen gestopft wurde. So
wird wieder mal das Opfer (die Minderheit) zum Täter gemacht – eine
Strategie, die im weiteren Verlauf der Angelegenheit vermutlich auch bei
der Frau angewendet werden soll, die es wagt, die Vergehen der Kirche beim
Namen zu nennen. Es
ist immer wieder überraschend, mit welcher Zielsicherheit kirchliche
Rufmordbeauftragte wie Fragner in die historische Kiste
greifen.
„Sektenanwalt“ – das lässt aufhorchen. Vor etwas mehr als 70 Jahren
drängte man die „Judenanwälte“ mit öffentlichen Verleumdungen aus
den Gerichtsgebäuden. Und knüpfte damit wiederum an eine
mittelalterliche „Tradition“ an: Im Mittelalter gab es Gesetze, wonach
ein jüdischer Arzt keine Katholiken kurieren durfte und ein Jude nicht
vor Gericht gegen einen Katholiken klagen oder als Zeuge aussagen durfte.
Dahinter
steckt der Gedanke: Ein andersgläubiger Arzt soll nur Andersgläubige
kurieren dürfen, ein „Ketzer“ darf als Anwalt nur „Ketzer“
vertreten, ein jüdischer Schauspieler darf nur vor Juden auftreten usw.
Letztlich ist dies ein Gedanke der Apartheid: Die Katholiken sollen nicht
angesteckt werden. Im Buch „Der Steinadler und sein Schwefelgeruch“
ist in Kapitel 3.15 („Hexenjagd in Lindelbach“, S. 420) der Fall einer
Kindergärtnerin erwähnt, die 1994 von der Stadt Wertheim aufgrund ihres
Glaubens entlassen wurde und die ein Journalist fragte, weshalb sie nicht
in einem Kindergarten ihrer Glaubensgemeinschaft arbeite. Die Apartheid
gilt auch umgekehrt: nicht nur sollen „Ketzer“ keine „Gläubigen“
vertreten, sondern Kirchenmitglieder sollen auch den „Ketzern“ nicht
helfen. Ein Anwalt lutherischen Glaubens wurde 1992 – vom lutherischen
Journalisten Gerhard Lenz – als „Sektenanwalt“ beschimpft, weil er
es gewagt hatte, die Urchristen im Universellen Leben zu vertreten („Der
Steinadler und sein Schwefelgeruch“, Kap.
3.9, S. 304) So versucht, die Inquisition zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Von den eigenen Verbrechen ablenken – und bei der Gelegenheit gleich wieder die „Ketzer“ diffamieren. Doch flink durchschaut und unter die Leute gebracht: So verliert die Schlange ihre Macht. |
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