Aktuell

 

 

Bei Kritik an der Kirche: Hausdurchsuchung

Einschüchterungsversuch

mit Hilfe der Justiz  

 

In Würzburg wird am 14.12.06 (10.45 Uhr) der Journalist Matthias Holzbauer (50) vor Gericht stehen, dem vorgeworfen wird, die Lutherkirche in einem Flugblatt beleidigt zu haben. In Wirklichkeit hatte der Angeklagte versucht, sich gegen eine Verleumdungskampagne des lutherischen Rufmordbeauftragten Wolfgang Behnk gegen das Universelle Leben zur Wehr zu setzen. Im Rahmen der Ermittlungen führten die Behörden sogar eine Hausdurchsuchung durch - eine völlig überzogene Maßnahme, die offensichtlich nur der Einschüchterung dienen sollte. Näheres zu den Hintergründen siehe hier.

Bezeichnenderweise widersprach die bayerische Lutherkirche nicht den im Flugblatt genannten Fakten bezüglich der antisemitischen Vergangenheit der Lutherkirche. Sie erstattete vielmehr Strafanzeige wegen „Beleidigung“. Ist die Wahrheit also beleidigend? Dass die in dem beanstandeten Flugblatt enthaltenen Aussagen nur die Spitze eines Eisbergs darstellen, ist unter http://www.theologe.de/theologe4.htm dokumentiert.

Zum Vergleich: In 77 Fällen haben in den letzten 20 Jahren Angehörige der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben Strafanzeigen gegen Kirchenvertreter sowie gegen andere Personen aus dem Umfeld der neuen Inquisition gestellt – wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Geschäftsschädigung, Volksverhetzung, Falschaussage vor Gericht, Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses, Nötigung, Erpressung und Anstiftung zur Sachbeschädigung. Nie wurde auch nur in einem einzigen Fall eine Anklage vor Gericht erhoben.

Besonders pikant bei der ganzen Angelegenheit: Wie in dem angegebenen Denk-mit-Artikel ausgeführt, hat derselbe Staatsanwalt, Dr. Dietrich Geuder, der nun gegen Holzbauer Anklage erhob, im „umgekehrten“ Fall eine Strafanzeige derselben religiösen Minderheit gegen Vertreter der Kirche als „unbegründet“ verworfen. Dr. Geuder hat zudem noch in mindestens einem weiteren Fall den Urchristen im Universellen Leben rechtlichen Beistand verweigert, als diese nämlich Anfang 2006 Strafanzeige gegen eine Polit-Splittergruppe erstatteten, die im Internet dazu aufrief, Plakate der Glaubensgemeinschaft, mit denen diese für vegetarische Ernährung warb, zu beschädigen.

Der Würzburger Staatsanwalt misst also offenbar mit zweierlei Maß – doch nicht nur das: Er scheint derzeit einen regelrechten Feldzug gegen die der Kirche missliebige Glaubensgemeinschaft zu führen. In zwei weiteren Fällen belegte er nämlich Angehörige des Universellen Lebens mit Strafbefehlen und Strafverfahren. Im einen Fall hatte ein Landwirt einen Jäger, der als schießwütig bekannt ist und offen gegen die Urchristen hetzt, in einem Flugblatt als „Schießer“ und „Inquisitionshelfer“ bezeichnet. Was in unserer Republik jederzeit als „Meinungsäußerung mit deutlichem Sachbezug“ durchgeht, soll plötzlich strafrechtlich geahndet werden. Und im anderen Fall wurden drei Urchristen strafrechtlich verfolgt, weil ebendieser Jäger angeblich bei einer makabren Treibjagd mit gefilmt worden war und dieser Film dann – ohne ihr Wissen – in der Nähe ihres Hofes abgespielt wurde. Bei dieser denkwürdigen Treibjagd umstellten ca. zehn Jäger ein Feld, um ein einziges Wildschwein aufzuspüren und regelrecht hinzurichten.

Strafprozesse wegen „Beleidigung“ sind in unserem Land äußerst selten geworden. Vor allem über religiöse Minderheiten darf man ungestraft herziehen, darf Vorurteile schüren und Diffamierungen verbreiten. Wenn sich die Betroffenen aber zur Wehr setzen und ihrerseits Kritik an der Kirche üben, wird plötzlich die Justizkeule geschwungen. Die Inquisition lässt grüßen. Man darf gespannt sein, ob das Amtsgericht Würzburg (Ottostr. 5, AZ 1 Qs 157/2006) dieser Pression nachgeben wird. Öffentliche Aufmerksamkeit ist dem Verfahren schon jetzt gewiss: Aus dem Ausland haben sich drei Fernsehteams angemeldet.

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