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Kirchenkritiker wird "verwarnt", weil er vor der Kirche warnte
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Mit einer „Verwarnung“ des Kirchenkritikers Matthias Holzbauer ging am 16. Mai 2008 ein Prozess vor dem Würzburger Landgericht zu Ende. Er soll die Lutherkirche beleidigt haben. (Zur Vorgeschichte siehe hier.) In erster Instanz war Holzbauer noch zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Zu einem Freispruch konnte sich Amtsrichterin Helga Twardzik nicht durchringen, obwohl Anwalt Christian Sailer haarklein dargelegt hatte, dass die „Warnung“, die Holzbauer in einem Flugblatt vor der „antisemitischen lutherischen Inquisitionssekte“ ausgesprochen hatte, durch die Rechtssprechung bezüglich der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Der Vorwurf des Antisemitismus – und nur um diesen ging es zuletzt, „Inquisition“ und „Sekte“ blieben unbeanstandet – habe sich erkennbar auf die Vergangenheit bezogen. Und an der antisemitischen Vergangenheit der lutherischen Kirche könne wohl kein Zweifel bestehen. Holzbauer hatte in seinem Schlusswort geäußert, dass dieser Prozess für ihn einen „schalen Beigeschmack“ habe, und zwar „wegen der vielen Prozesse, die nicht geführt wurden. Kirchenvertreter haben unsere Glaubensgemeinschaft, das Universelle Leben, über Jahre hinweg auf übelste Weise verleumdet. Es wurden deshalb Dutzende von Strafanzeigen gestellt. Doch nie hat ein Staatsanwalt je ein Verfahren gegen einen der angezeigten Kirchenvertreter oder Politiker eröffnet; keiner von ihnen stand je vor einem Gericht. Schon allein deshalb müsste ich freigesprochen werden, um nämlich die Glaubwürdigkeit der Justiz in unserem Land insgesamt wiederherzustellen.“ Doch ein Freispruch wäre eine Entscheidung gegen die Kirche gewesen – und davor scheut unsere Justiz offenbar noch immer zurück. Andererseits wollte man durch eine Abmilderung des Urteils erreichen, dass nicht erneut, wie nach der ersten Instanz, eine öffentliche Protestwelle gegen den „Inquisitionsprozess“ in Gang kommen würde. Nach der Verhandlung erklärte der Journalist und Buchautor Holzbauer (52), dass er die Verwarnung annehme, „wenn die Lutherkirche, die der Auslöser für diesen Prozess war, die Hälfte der auf mich entfallenden Gerichtskosten übernimmt – oder wenn der Staatsanwalt auch Vertreter der Lutherkirche in gleicher Weise vor Gericht stellt, einschließlich einer vorhergehenden Hausdurchsuchung, wie mir das widerfahren ist.“ |
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