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Von der Begeisterung der Mehrzahl der protestantischen Pfarrer für die
nationalsozialistische Bewegung war bereits die Rede. Es ist hier nicht der
Platz, ausführlich auf die bis heute gängigen Legenden des kirchlichen
Widerstands einzugehen. Es sei hier nur erwähnt, dass die angeblich
Widerstand leistende „Bekennende Kirche“ (BK) von Personen wie Wilhelm
Niemöller geführt wurde, der seit 1923 Mitglied der NSDAP war – und 1933,
als er wegen seiner Frontstellung gegen die „Deutschen Christen“ aus der
Partei ausgeschlossen wurde, mit Erfolg dagegen prozessierte. Niemöller
weihte als evangelischer Pfarrer noch im Mai und Juli 1933 NS-Fahnen. Sein
Bruder Martin Niemöller, ebenfalls Pfarrer, entgegnete dem Reichsbischof
Müller 1934, der Beweis dürfte ihm schwer fallen, „dass ich nicht die Gewähr
dafür biete, dass ich jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat
eintrete“. 165 Auch die Bekennende Kirche unternimmt beispielsweise nichts
dagegen, dass zum evangelischen Glauben konvertierte Juden von kirchlichen
Ämtern ferngehalten, schließlich sogar ganz ausgeschlossen werden – von
einem Eintreten für die verfolgten Juden insgesamt ganz zu schweigen. Das
gab es in der Kirche nicht, im Gegenteil: Ein führender Pfarrer der
Deutschen Christen wird von der Bekennenden Kirche 1934 wegen seiner
angeblichen „Judenfreundlichkeit“ öffentlich bei den Nazis denunziert, was
zu seinem Parteiausschluss führt. 166 „Widerstand“ leistete man in der BK nur
gegen die Versuche des Staates, in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht
einzugreifen. „Die BK war eher ein stabilisierender Faktor für die Nazis als
ein Hindernis“ – zu diesem Ergebnis kommt der Historiker Karl-Ludwig Sommer
in seiner Habilitationsschrift. 167
Zum Sprachrohr der Protestanten machten sich Leute wie der thüringische
Landesbischof Sasse von den „Deutschen Christen“, der im November 1938 –
kurz nach der Reichspogromnacht – die Schrift Martin Luthers „Von den Juden
und ihren Lügen“ neu auflegt und im Vorwort schreibt: „Am 10. November 1938,
an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. ... In dieser
Stunde muss die Stimme des Mannes gehört werden, der als der Deutschen
Prophet ... der größte Antisemit seiner Zeit geworden ist, der Warner seines
Volkes wider die Juden ...“ 168
Ein Pfarrer wie Dietrich Bonhoeffer, der im Widerstand mitarbeitete – das
war für die lutherische Kirche die absolute Ausnahme. Doch selbst Bonhoeffer
unternimmt im Frühjahr bewusst nichts gegen die wachsende Kriegsstimmung in
der Bekennenden Kirche und begründet das in einem Brief an den englischen
Bischof Bell mit den Worten: „So würde ich meinen Brüdern einen ungeheuren
Schaden zufügen, wenn ich in diesem Punkt Widerstand leistete.“
169
Echten Widerstand muss man auch in der katholische Kirche mit der Lupe
suchen. Nachdem der Vatikan durch Nuntius Pacelli, den späteren Pius XII.,
das Hitlerregime 1933 durch ein Konkordat international salonfähig gemacht
hatte, schwenkten selbst anfangs misstrauische Bischöfe auf den Kurs des
Vatikans ein, mit dem NS-Staat zu paktieren. „Widerstand“ leisteten auch sie
immer nur dann, wenn kirchliche Einrichtungen gefährdet waren (oder die
Kruzifixe an Schulwänden), unterstützten aber ansonsten das Regime bis
(fast) zum bitteren Ende, trieben in ihren Hirtenbriefen die deutschen
Soldaten zur äußersten „Pflichterfüllung“ an. Der „Löwe von Münster“,
Bischof Galen, bezog zwar gegen die Euthanasie Stellung, forderte aber von
den Soldaten „Verteidigung bis zum letzten Blutstropfen“
170, ließ im
Katholischen Kirchenblatt den deutschen Angriff auf England mit den Worten
loben: „Gott hat es zugelassen, dass das Vergeltungsschwert gegen England in
unsere Hände gelegt wurde. Wir sind die Vollzieher seines gerechten
göttlichen Willens.“ 171 Auch der angeblich Widerstand leistende Münchner
Kardinal Faulhaber war in Wirklichkeit ein unverbesserlicher Militarist, der
schon als Feldprobst während des ersten Weltkriegs die Kanonen des Krieges
als „Sprachrohre der rufenden Gnade“ 172 bezeichnet hatte, der dann im
Zweiten Weltkrieg noch 1941 sein Einverständnis zum Einschmelzen der
Kirchenglocken mit den Worten erteilte: „Für das teure Vaterland aber wollen
wir auch dieses Opfer bringen, wenn es notwendig geworden ist zu einem
glücklichen Ausgang des Krieges.“ 173 Faulhaber hatte sich während des
Krieges jedoch klugerweise einmal mit jemand vom Widerstand getroffen – das
genügte, um sich nach dem Krieg flugs die Aura des großen Nazigegners
anzudichten.
Die Kirche hatte es wieder einmal geschafft, in der Stunde Null das
moralische Gewissen der geschlagenen Nation vorzutäuschen. Im Gegensatz zu
den Kirchenoberen hatte im Volk tatsächlich bei vielen ein Umdenken
stattgefunden. Nach dem vielen Leid sollte ein Neuanfang gemacht, dem
Militarismus und der Obrigkeitshörigkeit abgeschworen werden. Im Grundgesetz
wurden die Menschenrechte neu verankert: Meinungsfreiheit,
Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichbehandlung aller Bürger ... Doch
die Trennung von Staat und Kirche, die in der Weimarer Verfassung bereits
vorgesehen, aber nicht vollzogen worden war, wurde auch in der jungen
Bundesrepublik nicht verwirklicht. Man ließ den Einfluss der Kirche auf den
Staat unangetastet – und so konnten die alten Privilegien wieder Einzug
halten: Erhebung der Kirchensteuer durch den Staat, staatliche Bezahlung der
Gehälter von Bischöfen, Landesbischöfen, Domkapitularen, Oberkirchenräten,
staatliche Finanzierung des kirchlichen Religionsunterrichts an staatlichen
Schulen, der theologischen Fakultäten an den Universitäten, der
Militärgeistlichen – und sogar jährliche Entschädigungsgelder in
Millionenhöhe wegen der in der napoleonischen Zeit (1803) erfolgten
Enteignungen kirchlicher Besitztümer. 174
Diese Privilegien sind bis heute geblieben, sie überstanden unbeschadet auch
die turbulente 68er Zeit – auch wenn dabei die katholisch-lutherische
Kartellgesellschaft Adenauerscher Prägung gehörig durchgeschüttelt wurde.
Die dadurch hervorgerufene gesellschaftliche Lockerung bereitete den Kirchen
jedoch in anderer Hinsicht erhebliche Probleme. Der soziale Druck hatte
abgenommen; es war nun leichter als vorher, sich mit ungewöhnlichen Ideen zu
beschäftigen. Gleichzeitig war jedoch der direkte Zugriff eines Teils der
jungen Generation auf politische Entscheidungen missglückt. Für einen Teil
der Enttäuschten begann der Marsch durch die Institutionen, der sie – unter
weitgehender Zurücklassung ihres Reformeifers – innerhalb von drei
Jahrzehnten bis in höchste Staatsämter führen sollte. Für einen anderen Teil
der Jugend begann eher ein Marsch in eine neue „Innerlichkeit“. Man
entdeckte den Umweltschutz, alternative Lebensweisen, begann zu meditieren,
reiste nach Indien ... Und es blieb nicht aus, dass dabei auch neue
religiöse Strömungen ins Blickfeld traten: Transzendentale Meditation,
Bhaghwan, Vereinigungskirche, Hare Krishna und andere.
Einer der ersten, die die Brisanz dieser neuen Situation für die
Monopol-Ansprüche der beiden Großkirchen erkannten, war ein Pfarrer der
lutherischen Landeskirche in Bayern: Friedrich-Wilhelm Haack (1935-1990). Er
hörte das Gras der gesellschaftlichen Veränderung offensichtlich als erster
Kirchenfunktionär wachsen. Bereits von 1964-67 ließ er sich, als
Pfarramtskandidat in Hof tätig, nebenamtlich zum „Beauftragten für Sekten-
und Weltanschauungsfragen“ ernennen. Damals ging es in der Kirche zunächst
noch um rein innerkirchlich bedeutsame Fragen, inwieweit z.B. die Taufen in
Freikirchen von der Kirche anerkannt werden können oder nicht. Dies war z.B.
bei einem Übertritt in die lutherische Kirche bedeutsam. Oder man überlegte,
ob man Anhänger bestimmter Freikirchen als Taufpaten zulassen konnte. Doch
Haack ging es schon bald um mehr: um die Beobachtung und Bekämpfung
außerkirchlicher religiöser Gruppen, eben der „Sekten“. Es kam ihm dabei
vermutlich zugute, dass er durch keinerlei biographische oder geographische
Vorprägungen in den konventionell-kirchlichen Rahmen seiner Landeskirche
eingebunden war: Er hatte sein Abitur in der DDR gemacht, war mit 20 Jahren
in den Westen gekommen und hatte sich am Tag vor einer Einschreibung für ein
Chemiestudium in Heidelberg spontan für Theologie und Publizistik
entschieden. Haack ließ nun 1967 in der Landeskirche eine „Sektenumfrage“
durchführen – die erste seit 1930 (s.o. S. 85)! Zur Begründung führte er an:
„Wenn sich nun die Kirche auf die ‚veränderte Lage’ einstellen soll, wenn
sie in dieser ‚pluralistischen Gesellschaft’ ihre Botschaft weitergeben und
ihren Dienst erfüllen soll, muß das Gegenüber (besser: müssen die Gegenüber)
bekannt sein.“ Die Umfrage war ähnlich detailliert ausgelegt wie die
seinerzeitige von 1930. Alle religiösen Aktivitäten, die weder von der
lutherischen noch von der katholischen Kirche eingeleitet worden waren,
sollten gemeldet werden, „der Übersicht halber“ auch Freikirchen. „Auch
Einzelpersonen, die nicht aus der Kirche ausgetreten sind und das auch gar
nicht vorhaben, jedoch einen besonderen Dienst in eigener Verantwortung (wie
z.B. das Verteilen evangelistischer Traktate) durchführen, sollten erwähnt
werden.“ Alle Veranstaltungen, Vorkommnisse, Hintergrundinformationen waren
von Bedeutung. Und – daran erkennt man einen geborenen Inquisitor – auch zur
Beschaffung der Informationen wurden wertvolle Tipps gegeben: „Zur
Beschaffung der Informationen empfehlen sich besonders Oberschüler und
Jugendkreise. Diese kommen oft etwas besser an die notwendigen Informationen
heran als die Kirchenvorsteher, die ja oft durch ihren Beruf zeitlich
bestens ausgefüllt sind.“ 175
So ein Mann fällt auf. Den muss man fördern. Der könnte für uns die nötige
Drecksarbeit machen. So wie weiland Dominikus von sich aus gegen die Ketzer
zu predigen begann und sodann vom Papst den großen Auftrag bekam, so griff
die Kirchenleitung dem jungen Talent unter die Arme. Der Kirchenapparat
kannte zwar das leidige Problem der „Sekten“, aber ein Konzept hatte man
nicht. Nun wird Haack 1969 in den Schuldienst nach München versetzt (Vater
Staat macht’s möglich) und gleichzeitig zum nunmehr hauptamtlichen
„Beauftragten für Sekten und Weltanschauungsfragen“ ernannt.
Den Schuldienst lässt er wenig später fallen – und die Zurückhaltung
bezüglich seiner Zuständigkeit auch. Denn mit rein innerkirchlichen Fragen –
was tun wir, wenn in einer lutherischen Familie jemand einer "Sekte"
beitritt
– wollte sich Haack nicht zufrieden geben. Nicht umsonst hatte er
Publizistik studiert – er wollte auf die Bühne der Öffentlichkeit und dort
offensiv gegen die religiösen Abweichler kämpfen. In seiner Schrift „Sekten“
schrieb er 1974: „Nicht aus Konkurrenzneid und nicht aus Haß, weder aus
theologischer Rechthaberei noch aus Machtgründen, sondern allein wegen der
geistlichen Gefahren muß die Kirche auch heute den Sekten entgegentreten
...“
Verräterisch sind die zwei Worte: „auch heute“. Heißt das nicht: „wie
früher“? Doch um keine unerwünschten Assoziationen zu wecken, fährt Haack
fort: „ ... Sie wird es, wie zu den Tagen der Apostel, mit geistlichen und
geistigen Waffen tun.“
Eine beiläufige Geschichtsfälschung – denn die Auseinandersetzung zwischen
Kirche und christlichen Häresien begann nicht zur Zeit der Apostel, sondern
später. Entscheidend ist aber: Ein solches offensives „Entgegentreten“ der
Kirche gegen andere Glaubensgemeinschaften ist in den Statuten der Kirche
bis dahin gar nicht vorgesehen. Deshalb bereitet Haack schon den nächsten
Schritt vor. Um die Öffentlichkeit „heiß“ zu machen, darf man nicht religiös
argumentieren (was ihm als Spontan-Theologen ohnehin schwer gefallen wäre).
Man muss soziologisch, gesellschaftlich argumentieren. Und man muss positive
Begriffe in ihr Gegenteil verkehren – etwa den der Toleranz. In einem
Vortrag führt er 1982 aus: „Nun ist Toleranz gegenüber Ideen dann ein
Unding, wenn diese Ideen beispielsweise lebensgefährdend sind. Was würde man
einer Religion gegenüber sagen, die Menschenopfer bringen will? Auf ihre
Weise tun dies die Ersatzreligionen tausendfach ... Toleranz kann sich gar
nicht gegen Ideen richten, sondern nur gegenüber Menschen, auch dann, wenn
diese Träger zerstörerischer Ideen sind. Dann allerdings wird es auch Sache
der Toleranz sein, das Leben der Gefährdeten zu bewahren und diese Menschen
an der Ausübung ihrer zerstörerischen Ideen zu hindern.“
176
Das muss man zweimal lesen, um die ganze inquisitorische Hinterlist und
Perfidie darin zu erkennen. Erst werden mit dem Begriff „Menschenopfer“
Emotionen geweckt. Dann werden diese auf die neuen Religionsgemeinschaften
übertragen: Die „Ersatzreligionen“ – ein von Haack erfundener Begriff – tun
dies angeblich „tausendfach“. Sie bringen also alle „Menschenopfer“, sind
alle „Träger zerstörerischer Ideen“. Und deshalb müssen sie bekämpft werden,
indem man diese „Ersatzreligionen“ beseitigt, ihre Ausübung verhindert.
„Toleranz“ wird auf diese Weise zu einem Kampfbegriff gegen religiöse
Minderheiten umgedeutet – Orwells „Doppelsprech“ lässt grüßen.
Diese Argumentationslinie hat Modellcharakter – alle „Sektenbeauftragten“,
und es sollte bald viele davon geben, übernehmen sie. Fast 20 Jahre später
wird Haacks Nachfolger Wolfgang Behnk in einem Vortrag in Landau
(Niederbayern) die Abschaffung des Religionsprivilegs im deutschen
Vereinsrecht begrüßen, denn, so fasst es die Passauer
Neue Presse zusammen:
„Letztlich könne nur der Staat, dem die Verfassung das Gewaltmonopol
verliehen hat, gegen die Gewalttätigkeit mancher religiöser sektiererischer
Systeme etwas unternehmen. ... Das Grundgesetz gehe dabei soweit, dass zum
Beispiel die Zeugen Jehovas glauben dürfen, dass es besser sei, ihre Kinder
verbluten zu lassen als sie mit einer Bluttransfusion zu retten. Sie dürfen
es jedoch nicht an ihren Kindern real durchsetzen ... Die Grenze der
Toleranz ist für den Redner genau dort, wo ihr mit Mitteln der
Unterdrückung, der Manipulation, der Gewalt und des Terrors systematisch der
Kampf angesagt wird. Die Notwendigkeit einer solchen Toleranzgrenze hätten
die Terroranschläge religiös-ideologischer Fanatiker in New York und
Washington dramatisch vor Augen geführt. ‚Es kann von den Demokratien dieser
Welt nicht kampflos hingenommen werden, dass religiös-ideologischer
Fanatismus sektiererischer Prägung sich unter dem Deckmantel der Religion
als blindwütiger Terrorismus austobt’.“ 177
Behnk, der nach Haacks Tod monatelang dessen Archiv durchforstete, erweist
sich hier als gelehriger Schüler seines Verleumdungsmeisters. Man halte sich
einmal vor Augen: Die schrecklichen Terroranschläge des 11. September 2001
werden hier auf eine Stufe mit den Glaubensüberzeugungen und -praktiken
religiöser Minderheiten wie der Zeugen Jehovas gestellt – wobei jeder
unvoreingenommen Forschende mühelos erkennen kann, dass die Zeugen Jehovas
bezüglich der Bluttransfusion durchaus nach Alternativen, etwa Blutplasma
oder Eigenblut, suchen und mit Kliniken intensiv zusammenarbeiten. Doch
darum geht es der modernen kirchlichen Inquisition nicht: Auf dem Terror,
der die Welt in Atem hält, kocht ein mit Verleumdung beauftragter
Kirchenvertreter schamlos sein Verfolgungssüppchen. Er kann dabei darauf
vertrauen, dass keiner seiner Zuhörer im Geschichtsunterricht etwas davon
gehört hat, welch ein perfektes Terrorsystem die Kirche während der
Inquisition und der Hexenverfolgungen gegen die eigenen Gläubigen aufbaute.
Behnk steht in der direkten Nachfolge Haacks, der innerhalb seiner Kirche
die fast in Vergessenheit geratene Disziplin der Apologetik (griech.
Verteidigung [des Glaubens]) wieder aktiviert hatte. „Bei Gesprächen mit dem
Gegenüber“, so schrieb Haack 1970 in einem Tätigkeitsbericht an die
Landeskirche, „geht es nicht nur darum, Informationen zu erhalten und
gegenseitige falsche Vorstellungen abzubauen. Richtig verstandene Apologetik
hat immer auch das Ziel, vorhandene Grenzen aufzuzeigen, und sie will
letzten Endes Mission sein. ‚Der Andere’ ist uns auch als Andersgläubiger
ans Herz gelegt. Es besteht heute keine besondere Vorliebe für den Ausdruck
‚Irrgläubiger’. Verstehen wir unseren Glauben richtig, dann haben wir kein
Recht, den ‚Anderen’ in ‚seinem Glauben zu lassen’.“
Anfangs scheint es tatsächlich Widerstände gegen seine Arbeit gegeben zu
haben. „Hier zeigen sich Befürchtungen, dass die apologetische Arbeit wieder
auf die Gleise der Inquisition zurückverfallen könnte, bzw. es zeigt sich
ein Niederschlag des Vulgärglaubens ‚Religion ist Privatsache’“, beklagte er
sich in demselben Bericht. Und auch hier reibt sich Haack an der Toleranz
und er schreibt: „Häufig hindert ein falscher Toleranzbegriff Christen (auch
Pfarrer), apologetischen Fragen nachzugehen.“ Wie er selbst über Toleranz
dachte, kommt dann entlarvend in einem Interview zum Ausdruck, das er der
„Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit“ gab: „Ich glaube,
dass wir da auf die Dauer diesem abendländisch-aufklärerischen Gebilde, das
auch in ‚Nathan der Weise’ von Lessing zu finden ist, nicht folgen
können.“ 178
Wie kommt es, dass ein studierter Mitteleuropäer des 20. Jahrhunderts die
Errungenschaften der Aufklärung so einfach wegwischt? Ist er mit einer
solchen Denkweise überhaupt im 20. Jahrhundert zu Hause? Oder führt nicht
eine direkte Linie von dieser Art des Denkens zu Augustinus („Liebet die
irrenden Menschen; doch bekämpft mit tödlichem Hass den Irrtum!“
179), zu
Innozenz III., zu Luther? War nicht auch Luther in seinem Fanatismus völlig
desinteressiert an Erkenntnissen der Vernunft, wie seine Hasstiraden gegen
Erasmus von Rotterdam beweisen 180 – so wie Haack oder Behnk kein Interesse
daran haben, Forschungsergebnisse oder Klarstellungen zur Kenntnis zu
nehmen, die von ihnen angegriffene Glaubensgemeinschaften entlasten könnten?
Man muss kein Anhänger des Reinkarnationsgedankens sein, um festzustellen,
dass so mancher „Sektenbeauftragter“ direkt aus dem Mittelalter oder der
Reformationszeit entsprungen sein könnte. Immerhin schrieb Haack einmal in
einem Brief an einen Vertreter einer von ihm verfolgten religiösen
Minderheit ganz offen: „Wenn Sie bei mir auf Inquisition tippen, liegen Sie
natürlich richtig.“ 181
Um seine Art der Inquisition besser durchführen zu können, erfand Haack in
den siebziger Jahren den Begriff der „Jugendreligion“ – obwohl Kennern der
Szene bewusst war, dass allenfalls junge Erwachsene den Schritt in eine
solche Gruppierung taten und dass dort von Anfang an Menschen aller
Altersstufen vertreten waren. Diese „Jugendreligionen“ bezeichnete Haack
dann als „’religiöse Multis’, die gefährlicher seien als etwa die
mörderische, aber örtlich begrenzte ‚Manson-Familiy’ [die für einen
grauenhaften Massenmord in Kalifornien verantwortlich war, Anm. d. A.] und
auch gefährlicher als alle extremen politischen Gruppierungen. Sie seien
‚die einzige Form der Sklaverei, in der die Sklaven auch noch für ihre
Arbeit, ihr Essen und für ihre Bewachung bezahlen müssen’.“
182
Wer weiß schon heute noch, dass die Kirche selbst zu den größten
Sklavenhaltern der Geschichte zählt und dass der Vatikan zu den letzten
europäischen Staaten gehörte, die die Sklaverei offiziell ächteten?
183
Auch die Psychologie muss für die Diffamierung herhalten: „Jugendliche, die
mehrere Jahre in einer solchen Gemeinschaft gelebt haben, seien ‚psychische
und physische Wracks. Die Gehirnwäsche in sowjetischen Gefängnissen ist
nichts dagegen’. ... Bei Mitgliedern neuer religiöser Bewegungen handle es
sich um ‚Opfer der Seelenwäsche’, die sich ‚als Zombies der Heiligen Meister
missbrauchen lassen’“. 184
Die psychologische Forschung hat längst festgestellt, dass es für das
Funktionieren einer sogenannten „Gehirnwäsche“ keinerlei empirische Belege
gibt. 185 Vielmehr stehen den Werbern für eine neue religiöse Bewegung
lediglich dieselben Möglichkeiten offen wie jedem Wirtschaftsbetrieb: Sie
müssen versuchen, ein vorhandenes Bedürfnis anzusprechen (oder ein neues zu
wecken) und dann dessen Befriedigung in Aussicht zu stellen.
186 Es lässt
sich auch nicht nachweisen, dass Mitglieder neuerer Glaubensbewegungen
häufiger unter seelischen Störungen litten als Kirchenmitglieder
187, eher im
Gegenteil: Was ein kirchliches Gottesbild des strafenden, willkürlichen, ja
grausamen Gottes in den Seelen vieler Menschen anrichten kann, belegen
Forschungen über die sogenannten „ekklesiogenen“ (kirchenbedingten)
Neurosen. 188
Auch zu Haacks Zeiten waren keinerlei Belege für seine Behauptungen
vorhanden – doch seit wann fragt ein Inquisitor schon nach Belegen, wenn er
seine Rundumschläge durchführt, etwa: „Die Jugendreligionen stellen eine
Bedrohung unserer Welt dar“, oder: „Die wirkliche Gefahr der
Jugendreligionen für den einzelnen und die Gesellschaft ist ihre
Existenz.“ 189 Dass es ihm nicht um Objektivität ging, brachte Haack ganz
offen zum Ausdruck: Am besten wäre es aus seiner Sicht, „wenn der Begriff
Sekte in möglichst großer Unbefangenheit gebraucht werden könnte“, auch wenn
damit „eine Wertung, ja vom jeweiligen Standpunkt aus auch eine Abwertung
verbunden“ ist. 190 Es ging ihm um sensationelle Berichterstattung, zu der
auch gezielte Übertreibungen gehören. So sprach auch Haacks Kollege aus
Berlin, Pastor Gandow, im Jahre 1984 von „7 bis 12 Millionen Menschen im
Land“, die „möglicherweise von den Gruppen beeinflusst“ werden könnten.
191
Eckart Flöther von der AGPF („Aktion für geistige und psychische Freiheit“)
sprach im selben Jahr von „300 Gruppen und Grüppchen“ 192 – eine Zahl, die
sich in den neunziger Jahren plötzlich verdoppelte, weil sich alle möglichen
„Sektenbeauftragten“ von Kirchen, Behörden und Parteien gegenseitig mit dem
überbieten, was Sozialwissenschaftler als „Populärstatistik“ (folk
statistics) bezeichnen, als wissenschaftlich nicht belegte Zahlen, die aber
in den Medien ständig wiederholt werden „und politische Maßnahmen nach sich
ziehen können“. Sie werden benutzt, um „moral panics“, übertriebene Ängste,
auszulösen, „gesellschaftlich konstruierte soziale Probleme, die in der
Darstellung der Medien und in der Behandlung durch die Politik Reaktionen
auslösen, die in keinem Verhältnis zu einer tatsächlichen Gefahr stehen“.
193
Natürlich blieb es unabhängig und nüchtern denkenden Zeitgenossen nicht
verborgen, mit welchen Methoden hier gearbeitet wurde. „Der liebe Gott im
Gruselkabinett ... Haack scheint unter starkem Zeitdruck geschrieben zu
haben“, so der österreichische Theologe Adolf Holl über ein Buch von Haack.
„Es darf gefragt werden, wie leicht (oder schwer) sich ein mehrbändiger
Schocker über religiöse Skurrilitäten wohl ‚herstellen’ ließe, wenn schon
dieser eine Band eine fundamentale Armut an Sachlichkeit, wissenschaftlicher
Einfühlung, interpretierender Diagnostik verrät.“ 194
Der Religionswissenschaftler Prof. Röhr aus Frankfurt kam zu dem Schluss:
„Wir mussten feststellen, dass das meiste, was von den ‚Sektenpäpsten’,
allen voran Haack ... gesagt und geschrieben worden ist, gelinde gesagt, mit
Vorsicht zu genießen ist.“ 195 Doch wer hört schon solche Stimmen? Viele
Journalisten ziehen sensationelle „Stories“, plakative Aussagen und
Übertreibungen einer nüchternen Analyse allemal vor.
Um den neuen Konkurrenten der Volkskirche, der das Volk immer mehr
davonläuft, richtig das Wasser abgraben zu können, reichte aber die
penetrante Desinformation und Verleumdungsarbeit über die Medien nicht aus.
Wie schon die Inquisition im Mittelalter, so spannte auch die Kirche des 20.
Jahrhunderts den Staat für ihre Zwecke ein, um zum Ziel zu kommen. Auch hier
war Haack der Vorreiter. Er gründete 1975 in München eine „Elterninitiative
gegen psychische Abhängigkeit und religiösen Extremismus e.V.“ Außer dem
Vorsitzenden der Initiative und seiner Frau gehörten dem Kreis keine
betroffenen Eltern an, sondern hauptsächlich Pfarrer. 1977 gab Haack auch
dieses Feigenblatt auf und übernahm die Leitung der Initiative selbst;
Stellvertreter wurde der katholische Theologe Löffelmann. Die Initiative
fand bald Nachahmer im ganzen Bundesgebiet – immer spielten Pfarrer die
Hauptrolle, leiteten oder steuerten die meist nur aus einer Handvoll
Personen bestehenden „Bürgerinitiativen“. Das Ziel war klar: Um Politiker zu
beeindrucken, musste man eine scheinbar von der Kirche unabhängige
„Interessenvertretung“ aufbauen, die dann öffentlichen Druck auf Medien und
Politik ausüben sollte.
So forderte der Vorstand der Münchner Initiative per Rundschreiben die
Mitglieder dazu auf, fleißig Lobbyarbeit zu betreiben durch
„– Gespräche mit Abgeordneten ...
– Briefe an Bischöfe, Kirchenleitungen
– Briefe an Ministerien ... Beschwerden über Belästigungen in Fußgängerzonen
– Leserbriefe an Zeitungen bei jedem sich bietenden Anlaß.“
196
Die Elterninitiative diente Haack nicht nur als Instrument einer scheinbar
kirchenunabhängigen Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch als
Informationsbeschaffungs-Agentur. Ende 1984 verlangte Haack von „seinen“
Eltern gezielte Berichte über die Vereinigungskirche: „Liebe Mitglieder, wir
brauchen Ihre Hilfe ... Eine Stadt [es handelte sich um Regensburg,
Anm.d.A.] will den südländischen Munies [man beachte den geschickten Appell
an fremdenfeindliche Ressentiments, Anm.d.A.] die Aufenthaltserlaubnis
entziehen. Dazu sind neuere Berichte über Erlebnisse mit der Mun-Sekte
vonnöten. Bitte schreiben Sie kurz und eindringlich, was Sie ... erlebt
haben: Ausbildungsabbruch, psychische Störungen bis hin zu
Selbstmordversuchen und Selbstmord, Geldforderungen, Erbschaftsforderungen,
gesundheitliche Schäden usw. Die Namen der Berichte werden nicht
weitergegeben.“ 197 Ein Vorstandsmitglied werde dann an Eides Statt
versichern, solche Berichte erhalten zu haben. Doch welchen Wert können
„Berichte“ haben, deren Schwerpunkt bereits vorgegeben wird und deren
Verfasser anonym bleiben können? Es ist das Prinzip der anonymen
Denunziation, das wie im Mittelalter ganz selbstverständlich wieder
angewendet und flexibel an die heutigen rechtlichen Gegebenheiten
„angepasst“ wird.
Verschiedene „Elterninitiativen“, Anti-Sekten-Einrichtungen und sonstige
„Experten“ gründeten dann 1977 einen Dachverband, die „Aktion für geistige
und psychische Freiheit“ (AGPF). Mit von der Partie waren neben Haack die
Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Dr. Reimer) aus
Stuttgart, Pfarrer Rüdiger Hauth aus Witten, die Katholische Sozialethische
Arbeitstelle in Hamm, Pfarrer Eimuth aus Frankfurt, Pfarrer Keden aus
Bonn. 198 Als Sprecher traten ein Ministerialrat im Bundesfinanzministerium,
Dr. Karbe, und der CSU-Bundestagsabgeordnete Friedrich Vogel auf. Karbe war
so etwas wie ein Glücksgriff für Haack, denn seine 22jährige Tochter schloss
sich 1976 der Vereinigungskirche an – und wurde mit Gewalt daraus wieder
„befreit“: „Nach einem Besuch bei ihrer Familie wurde sie gewaltsam
eingesperrt und wochenlang gezwungen, sich Kritik an ihrer Mitgliedschaft in
der Vereinigungskirche anzuhören. ... ‚Sie machte zwei Fluchtversuche, die
dramatisch verliefen.’“ 199 Schließlich verließ die Tochter notgedrungen die
„Moonies“, blieb aber aufgrund der schweren Auseinandersetzungen psychisch
nur begrenzt belastbar. Dr. Karbe gab, wie in solchen Fällen üblich,
natürlich der „Sekte“ die Schuld. Entscheidend war nun, dass er sich in der
Bonner Ministerialbürokratie bestens auskannte und über
„Insider-Informationen über das Funktionieren des Bonner Apparates“
200
verfügte. Karbe wusste, wie man Kongresse veranstalten, wen man dazu
einladen, wie man anschließend Zuschüsse für bestimmte Projekte oder
„Forschungsaufträge“ beantragen konnte. Es gelang der Clique um Haack und
Karbe, nicht nur die Arbeit der AGPF weitgehend aus Steuermitteln zu
finanzieren, sondern auch die Verleumdungsarbeit ähnlicher Einrichtungen: in
Berlin, wo der Senat die „Elterninitative“ des Pastor Gandow mitfinanzierte
– oder in Essen, wo die Stadt Essen das „Sekten-Info“ der Frau Cammans
unterstützt. Cammans widmet sich auf Kosten des Steuerzahlers schon bald der
Lieblingsbeschäftigung jedes „Sektenjägers“: dem Denunzieren. Als 1982 ein
Anhänger Bhagwans an der Volkshochschule Essen Psychologiekurse gibt, ruft
sie dort an und der Mann wird entlassen. 201 Sie arbeitet auch mit der
Kriminalpolizei zusammen und erreicht es, dass Behörden und Stadtparlament
auf straff kirchlichen Anti-„Sekten“-Kurs gehen. „Wir werden jedweder
Jugendsekte solche Schwierigkeiten machen, wie es überhaupt möglich ist“,
sagt der SPD-Ratsherr Andreas Andor im Jugendwohlfahrtsausschuss.
202
Aber auch auf höherer Ebene gelang es den „Sektenjägern“, an Behörden und
Politiker heranzukommen. Der Abgeordnete Vogel (später im Kanzleramt tätig)
reichte 1977 eine erste Anfrage über die Gefährlichkeit von
„Jugendreligionen“ im Bundestag ein. Von Anfang an war auch ein Vertreter
des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, Oberregierungsrat
Heimann, bei den Sitzungen der AGPF dabei 203. Dieses Ministerium erhielt
1978 die Zuständigkeit für die „Neuen Jugendreligionen“. Dabei wäre für
Kirchen und Religionsgemeinschaften eigentlich das Bundesinnenministerium
zuständig gewesen. Doch dieses konnte „trotz sorgfältiger Untersuchungen ein
angeblich rechtswidriges Verhalten neuer religiöser Bewegungen nicht
belegen“. 204 Auch das Bundeskriminalamt, das bei einer interministeriellen
Arbeitsgruppe mitgearbeitet hatte, konnte hierzu nichts Einschlägiges
beitragen. Doch das brachte die Lobbyisten der Religionsverfolgung
keineswegs in Verlegenheit. „Nachdem“, so Oberregierungsrat Heimann, „sich
schon bald die Erkenntnis durchsetzte, dass der Sektenproblematik vor allem
durch präventive Maßnahmen (Aufklärung, Jugend- und Bildungsarbeit,
Forschung etc.) begegnet werden muß, konzentrierten sich die Erwartungen der
Kirchen, Verbände und Elterninitiativen in erster Linie auf den BMJFG“, also
das Bundesfamilienministerium. 205 Im Klartext: Wenn es das Problem vom
Standpunkt der nüchternen Zahlen her nicht gibt, muss es eben durch
entsprechende Wühl- und Verleumdungsarbeit herbeigeredet werden. Das
Bundesinnenministerium war nur zu gern bereit, die heiße Kartoffel abzugeben
– statt sich auf die Hinterfüße zu stellen und eine derartige
Zweckentfremdung des Behördenapparates einer Demokratie für einen Feldzug
der Großkirchen gegen die religiöse Konkurrenz zu verhindern.
Inzwischen hatten die Kirchen den neuen Trend, der von einer kleinen,
radikalen Minderheit von Religionsverfolgern vorgegeben wurde, aufgegriffen.
Alle lutherischen Landeskirchen benannten sogenannte „Sektenbeauftragte“,
die man besser „Verleumdungsbeauftragte“ oder „Rufmordbeauftragte“ nennen
sollte. Die katholischen Diözesen folgten etwas später, zu Beginn der
achtziger Jahre. Weshalb der zeitliche Unterschied? Zum einen ist es wohl
das „Vorbild“ Martin Luthers als fanatischem Kämpfer gegen Andersdenkende,
das vielen lutherischen Pfarrern förmlich in den Genen zu sitzen scheint.
„Mit Ketzern braucht man kein langes Federlesen zu machen“, sagte Luther
einmal bei Tisch, „man kann sie ungehört verdammen. Und während sie auf dem
Scheiterhaufen zugrunde gehen, sollte der Gläubige das Übel an der Wurzel
ausrotten.“ 206 Zum anderen könnte es mit einer größeren Gelassenheit der
älteren katholischen Kirche zu tun haben, die es in der Regel zunächst mit
Totschweigen der neuen Konkurrenz versucht und dann lieber die
„Evangelischen“ sich die Finger dreckig machen lässt – ihre eigenen Krallen
kann die alte Katze ja immer noch ausfahren. Der Kirchenkritiker und Theologie-Professor Hubertus Mynarek steuert noch einen weiteren
Punkt bei: Viele evangelische Pfarrer leiden offenbar unter einem
Minderwertigkeitskomplex der katholischen Kirche gegenüber. „Es wurmt sie,
dass die katholische Kirche, zu der nicht wenige von ihnen bewundernd
aufschauen, sie nicht ernst nimmt, ihren liturgischen und amtlichen Status
nicht anerkennt, dass diese Kirche trotz der ebenfalls vorhandenen
Schwierigkeiten und Kontroversen in den eigenen Reihen doch eine ganz andere
Einheit und Autorität in der Weltöffentlichkeit repräsentiert als die
tausendfach gespaltene und zerrissene protestantische Christenheit. ... Man
möchte so gern Kirche sein, weiß aber, dass man im Grunde nur eine
abgeleitete Sekte, sozusagen die Abspaltung von einer Abspaltung ist und
dass man von der übermächtigen katholischen Institution im Grunde nicht als
Kirche anerkannt wird ... Das alles nagt mächtig und giftig am
Selbstwertgefühl evangelischer Geistlicher. Um so wütender diffamieren die
Sektenbeauftragten unter ihnen die nichtkirchlichen Gruppierungen und
Bewegungen als Sekten, weil sie selber einer Sekte angehören, dies aber um
jeden Preis zu verdrängen versuchen. Kirche kann man nicht sein, Sekte will
man nicht sein – diese unnatürliche Spannung hält keine Psyche lange
aus.“ 207
Doch die über 50 katholischen und evangelischen Verleumdungsbeauftragten
ihrer jeweiligen Landeskirche oder Diözese können noch so eifrig
Presseartikel und Fernsehinterviews lancieren, können jede Gelegenheit
nutzen, andere Glaubensgemeinschaften zu diffamieren – sie bleiben doch die
Stimme ihrer Kirchen. Um wirklich etwas zu erreichen, muss man – wie im
Mittelalter – den Staat vor seinen Karren spannen. Und tatsächlich: Schon zu
Beginn der achtziger Jahre äußern sich staatliche Stellen über das
Kuckucksei „Jugendreligionen“, das man ihnen als „Problem“ ins Nest gelegt
hat.
Anfangs zieren sich manche Behörden noch. So schnell kann man gewisse
rechtsstaatliche Prinzipien, die man nach dem Krieg erst mühsam gelernt hat,
auch nicht gleich wieder aus seinem Kopf verbannen. So verzichtete die
Bayerische Staatsregierung aus „verfassungsrechtlichen Überlegungen“ im
November 1980 noch darauf, in einem Bericht einzelne Glaubensgemeinschaften
namentlich zu erwähnen. Eine Schimpfkanonade von Pfarrer Haack und ständige
Angriffe der CSU-Jugendorganisation Junge Union führten dann zu einem
öffentlichen Druck – und 1984 werden in einem zweiten bayerischen Bericht
bestimmte Gruppen erwähnt. 1985 gar verkündet der bayerische Staat stolz,
dass in den Lehrplänen der Schule das Thema der neuen religiösen Bewegungen
abgehandelt wird. Lernziel ist die „Fähigkeit, echte Religiosität von
religiösen Fehlformen zu unterscheiden“. 208 Die Frage, wer nun bestimmt, was
eine „Fehlform“ ist (man könnte auch „Irrlehre“ sagen) und was nicht,
braucht man gar nicht erst zu stellen. Maßgeblichen Anteil an dieser
Entwicklung hat – unter Anleitung von Haack – der JU-Vorsitzende und
Bundestagsabgeordnete Alfred Sauter, einer derjenigen, die frühzeitig die
angebliche „Sektenproblematik“ als Möglichkeit zur politischen Profilierung
entdecken. Sauter wird in der Tat später noch eine weitere Karrieresprosse
erklimmen und sich beispielsweise im Mai 1993 als Staatssekretär im
bayerischen Innenministerium gegenüber dem Spiegel 209 dahingehend äußern,
dass man gegen das Universelle Leben „zur Gefahrenabwehr Schutzmaßnahmen
treffen“ müsse. Die Urchristen im Universellen Leben verlangen daraufhin von
der Staatregierung eine Klarstellung, ob der Verfassungsschutz gegen sie
ermittle. Das Ministerium verneint das, weigert sich aber, die Sache
offiziell richtig zu stellen. Als eine solche Richtigstellung vor Gericht
eingeklagt wird, lässt Sauter erklären, er habe die betreffende Äußerung
nicht als Staatssekretär, sondern als Vorsitzender des Arbeitskreises
Juristen der CSU gemacht. Das Gericht geht darauf ein, und die Sache
verläuft im Sande.
Auch Markus Sackmann gerät als Arbeitskreisleiter „Jugend und Sport“ der
Jungen Union Bayern mit in den Einflussbereich Pfarrer Haacks, bei dem er
sich für dessen Hilfe bei der Erstellung einer „Dokumentation“ über „die
neuen Jugendreligionen“ sehr herzlich bedankt. Sackmann wird uns später als
Landtagsabgeordneter und eifriger „Ketzer“-Bekämpfer wieder begegnen (S.
357, 361).
Haack und seinen Kollegen gelingt es also, junge, ehrgeizige Politiker auf
ihre Linie zu bringen – und das kann sich noch nach Jahren für sie
auszahlen, auch wenn z.B. Sauter wiederum einige Jahre später als
„Bauernopfer“ für die Versäumnisse seines Ministerpräsidenten Edmund Stoiber
wegen der Verluste des Freistaats bei Grundstücksgeschäften in den neuen
Bundesländern zum Rücktritt gezwungen wird. Andere stehen schon bereit, den
Staat auf Kurs gegen religiöse Minderheiten – also gegen die eigenen Bürger
– zu bringen. „Der Staat dürfte nicht zuletzt deshalb dem kirchlichen
Ansinnen so willfährig entgegenkommen“, so der Religionssoziologe Prof.
Neumann, „weil er glaubt, er müsse seine Autorität ‚transzendent’ begründen,
da sie sonst nicht (mehr) durchsetzbar sei. Eine wahrhaft voraufgeklärte
Sicht, die jedoch bezeichnend für die politische Kurzsichtigkeit und
verzagte Uneinsichtigkeit der heutigen politischen Klasse zu sein
scheint.“ 210
Bereits in den achtziger Jahren bringen fast alle deutschen Bundesländer
sogenannte „Sektenberichte“ heraus, meist mit konkreter Nennung von
„gefährlichen“ Gruppen. Auch wenn dann im Text über eine einzelne Gruppe
inhaltlich kaum etwas Konkretes vermerkt wird, so genügt bereits die
offizielle Nennung von staatlicher Seite, um eine Gruppierung zu
brandmarken: „Die stehen ja auch im Sektenbericht!“ In Berlin geht man noch
einen Schritt weiter: Damit nicht jemand – aus Versehen – doch einer solchen
Gruppe einen Saal vermietet, beschließt das Berliner Abgeordnetenhaus im
Sommer 1999, dass „konfliktträchtige religiöse beziehungsweise
weltanschauliche Organisationen oder Psychomarktanbieter“ in der Hauptstadt
keine öffentlichen Räumlichkeiten mehr anmieten dürfen. Und wer als
„konfliktträchtig“ gilt, das bestimmt Vater Staat aufgrund kirchlicher
Einflüsterungen. Auslöser war ein Kongress der Zeugen Jehovas, der 1998 im
Olympiastadion stattfinden sollte. Als man feststellte, dass die rechtlichen
Voraussetzungen für eine Verweigerung nicht ausreichten, da es ja den
Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität gibt, zog man eine einfache
Konsequenz: „Wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht ausreichen, einer
Religionsgemeinschaft Räumlichkeiten zu verweigern, müssen sie eben
geschaffen werden“, so der Kirchenhistoriker Gerhard Besier in der
Welt (8.8.99). Besier weist darauf hin, dass die Zeugen Jehovas seit den
zwanziger Jahren ihre Kongresse in öffentlichen Einrichtungen Berlins
abhielten. „Nur während der NS-Diktatur war ihnen dies verboten.“
Lässt man den Begriff „konfliktträchtig“ einmal auf sich wirken, so wird man
sich der ganzen Heimtücke bewusst, die sich dahinter verbirgt. Dem
unbefangenen Zeitungsleser wird ja von offizieller Seite der Eindruck
vermittelt, es handle sich um Gruppierungen, die ständig gegen Recht und
Gesetz verstoßen und dadurch „Konflikte“ hervorrufen. Dabei wollen die
allermeisten nur in Frieden nach ihrem Glauben leben, sonst nichts. In
Wirklichkeit ist es die kirchliche und in ihrem Gefolge die staatliche
Seite, die gegen die Regeln der Verfassung verstößt und dadurch den Konflikt
erst hervorruft. Die Richterin Dorothee Osterhagen stellt dazu fest, „dass
sich die Konfliktträchtigkeit der alternativen Gruppen schlicht darin
erschöpft, dass sie einem kirchlich definierten Christentum und einem
marxistisch inspirierten Gesellschafts- und Menschenbild widersprechen.“
211
Sie meint mit letzterem ein Menschenbild, in dem Religion generell als etwas
Rückschrittliches, als „Opium für das Volk“ angesehen wird.
„Konfliktträchtigkeit“ könnte auch heißen: Je mehr Gläubige die Volkskirchen
verlassen und nach einer religiösen Alternative suchen, desto mehr Menschen
wird bewusst, dass zwischen dem christlichen Anspruch der Großkirchen und
ihrer unchristlichen Realität eine Diskrepanz, ein Konflikt, besteht.
Bleiben wir noch einen Moment in der neuen deutschen Hauptstadt, die
eigentlich bezüglich der Rechtsstaatlichkeit ein Vorbild für andere Städte
sein sollte. Dort hat jedoch Pastor Gandow die staatlichen Stellen offenbar
voll im Griff. Als 1997 ein „Sektenbericht“ mit dem Titel „Sekten – Risiken
und Nebenwirkungen“ erschien, teilte die zuständige Senatorin Ingrid Stahmer
(SPD) dies der Presse erst dann mit, als bereits 5000 Stück an pädagogische
Beratungsstellen, soziale Hilfsdienste und Schulen verschickt worden waren.
Und dieser Umstand wurde auf der Pressekonferenz keineswegs verheimlicht,
sondern die „Sektenfachfrau“ Anne Rühle erklärte, man habe sich damit
„vorsorglich gegen juristische Blockaden“ gewappnet. 212 Juristische
Einsprüche von betroffenen Gruppen, die mit Recht befürchten müssen, einmal
mehr öffentlich diskriminiert zu werden, betrachtet man also als
„Blockaden“, die man durch flinkes Handeln zu verhindern sucht. Dass man sie
vorher, wie in einer Demokratie üblich, anhören könnte oder müsste, bevor
man über sie etwas Herabsetzendes sagt, kommt offensichtlich weder in Berlin
noch anderswo einer staatlichen Stelle in den Sinn. (Aber so schrieb es eine
mittelalterliche Regel der Inquisition auch vor: Mit einem Ketzer
darf man
gar nicht reden!) Dabei hatte Berlin gar nichts zu befürchten. Drei Jahre
zuvor, beim vorhergehenden „Sektenbericht“, hatte es zwar Einsprüche
gegeben, darunter einen des Universellen Lebens, das es nicht hinnehmen
wollte, dass in diesem Bericht von 1994 einfach eine Reihe von
Verdächtigungen über diese Glaubensgemeinschaft referiert wurden – wobei in
der Einleitung alle aufgeführten Gruppen mit geschickter Suggestion als
„Ungeheuer“, als „antidemokratisch und sozial unverträglich“ hingestellt
wurden. Doch das Berliner Oberverwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag, mit
welchem der Stadt Berlin die Nennung des Universellen Lebens untersagt
werden sollte, ab und lieferte eine Begründung mit, die blanker Hohn ist:
Die Glaubensgemeinschaft werde ja durch einen solchen Bericht nicht daran
gehindert, „ihre Tätigkeit, so wie sie es nach ihrem Glauben für richtig“
hält, „fortzusetzen“.
Wir werden im dritten Kapitel im einzelnen sehen, wie „einfach“ das für eine
Gruppe von „Unberührbaren“ ist. Der Fall Berlin zeigt nicht nur, dass auch
die Justiz, zumindest zum Teil, die alte Liaison von Kirche und Staat
bereitwillig deckt – was allerdings weniger verwundert, wenn man weiß, dass
Verleumdungsbeauftragte der Kirchen auf Richterakademie-Tagungen stundenlang
über die „gefährlichen Sekten“ referieren dürfen und danach mit den Richtern
fröhliche Abende verbringen. In Berlin, in der Stadt der Filz-Skandale, kann
man auch die personelle Verfilzung von Staat und Kirche beobachten: Der
Senator für Familie und Jugend, der 1994 den Berliner „Sektenbericht“
herausgab, war Thomas Krüger (SPD) – ein lutherischer Pfarrer. Krüger ließ
sich anschließend für vier Jahre in den Bundestag wählen, wurde während
dieser Zeit auch Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, ebenfalls mit
Sitz in Berlin. Doch auch in dieser Eigenschaft vergaß der gelernte Pfarrer
sein Lieblingsthema „Sekten“ nicht. So forderte er im Herbst 1996 gemeinsam
mit dem Frankfurter Rufmordbeauftragten Kurt-Helmuth Eimuth vom Staat
„gezielte Aufklärungsmaßnahmen über die Beeinflussung von Kindern und
Jugendlichen in Sekten“. Es sollten „umfassende Aufklärungsmaterialien für
Kindergärten und Schulen“ bereitgestellt werden und man solle in den Schulen
„Sektenkontaktlehrer“ ernennen. Außerdem sei zu überlegen, „inwieweit
Eltern, die Mitglieder einer Sekte sind, nicht in konkreten Fällen das
Sorgerecht für ihre Kinder begrenzt werden müsse“. 213
Wer weiß als Zeitungsleser schon, dass der Herr Präsident, der sich hier für
wehrlose Kinder einsetzt, ein Pfarrer ist, der gegen die religiöse
Konkurrenz seiner Kirche kämpft? Wer kann solche Biographien über die Jahre
hinweg verfolgen? Vor allem aber ist erstaunlich, mit welcher
Selbstverständlichkeit ein Mann, der noch in der DDR in der „Kirche von
unten“ mitgearbeitet hat, jetzt vom Staat Maßnahmen fordert, die auf eine
religiöse Gleichschaltung der Schulen und auf eine Bespitzelung der Eltern
hinauslaufen würden. Denn was unterscheidet einen „Sektenkontaktlehrer“ noch
von einem schulischen „Blockwart“?
Doch Krügers Karriere geht weiter. Im Jahr 2000 wird er zum Leiter der
Bundeszentrale für politische Bildung ernannt – und will dort vor allem den
Rechtsradikalismus bekämpfen. 214 Wie er Rechtsradikale von den Vorzügen der
Demokratie und der Toleranz überzeugen will, während er selbst mit Vorliebe
religiöse Minderheiten verfolgt, bleibt sein Geheimnis – und das derjenigen,
die ihn in dieses Amt gehoben haben.
Sektenjagd als karriereförderndes Element oder als Thema für Politiker, die
sonst keines finden, bei dem sie sich profilieren können – da gibt es in
Berlin noch Krügers Parteifreundin Renate Rennebach, ebenfalls
Bundestagsabgeordnete und „Sektenbeauftragte“ der Bundestagsfraktion der
SPD. Rennebach ist zwar als gelernte Friseuse weder Theologin noch
Pfarrerin, doch sie betätigt sich in der evangelischen Kirche in
Berlin-Zehlendorf als gewählte Laienvertreterin.
Berlin wurde etwas ausführlicher dargestellt – aber es ist kein Einzelfall.
Politiker, die sich längerfristig oder auch nur gelegentlich mit dem
„Sekten“-Thema zu profilieren versuchen, gibt es in allen Bundesländern –
und in allen Parteien. Etwa der spätere Forschungsminister und
noch spätere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers,
der 1994 als Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion ein „schärferes
Vorgehen gegen Sekten verlangt“ und „die Beobachtung einzelner Sekten durch
den Verfassungsschutz“ 215. Oder der spätere Generalsekretär der SPD und
noch spätere Bundesarbeitsminister, Franz
Müntefering, der ebenfalls 1994 als Sozialminister von Nordrhein-Westfalen
„alle politisch Verantwortlichen“ aufruft, „dem wachsenden Sektenunwesen
‚den Nährboden zu entziehen’“, das „inzwischen zu einem ‚gesellschaftlichen
Problem’ geworden“ sei. 216 In Rheinland-Pfalz fordert 1993 Sozialminister
Ulrich Galle die Bevölkerung auf, das Ministerium „über alles zu
informieren, was Sie in Rheinland-Pfalz an Aktivitäten, Veranstaltungen,
Zeitungsannoncen, Informationsständen, Behandlungsangeboten,
Wirtschaftsunternehmen und anderes beobachten und das im Zusammenhang mit
neureligiösen Gruppen steht.“ Eine Antwortkarte liegt dem schriftlichen
Aufruf gleich bei. In Schleswig-Holstein ändert man gar das
Landesdatenschutzgesetz, um „Sekten“ von staatlicher Seite besser überprüfen
zu können.
Einige Bundesländer haben sogar eigene staatliche „Sektenbeauftragte“
ernannt, bei Parteien gibt es sie auch schon, und selbst bei einigen
Polizeidienststellen, so in Leipzig, Sindelfingen, München. Die Schüler der
Landespolizeischule Wertheim wurden nach eigenem Bekunden „über die Sekte“ –
gemeint ist in diesem Fall das Universelle Leben – „schon eingehend
informiert“, ehe sie sich Anfang 2000 ins Gästebuch der evangelischen
Pfarrei Michelrieth eintrugen, deren „zusätzliche Informationen“ – gemeint
ist eine Sammlung von Gerüchten und Verleumdungen – den Polizeischülern
„gerade recht“ kamen. In zahlreichen Kommunen haben Religionsgemeinschaften,
die Säle anmieten oder Informationstische beantragen wollen, äußerst
schlechte Karten – man nimmt lieber Gerichtsprozesse in Kauf, als ihnen ihr
verfassungsmäßiges Recht freiwillig zu geben. Dass dies weiter um sich
greift, dafür sorgen eifrige Politiker auf Landesebene wie der hessische
Sozialminister Clauss, der 1978 das Landesjugendamt anwies, von der
evangelischen Kirche herausgegebenes „Informationsmaterial“ über „Sekten“ an
sämtliche Jugendämter des Landes zu verteilen. 217 Auch in den neuen
Bundesländern, in denen Kirchenmitglieder eine verschwindende Minderheit
sind, wird zur Jagd auf „gefährliche Sekten“ geblasen. Wenn dann mal einer
aus der Reihe tanzt wie der Mitarbeiter der thüringischen
Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz, der im August 1999
erklärte, er sei „für Religionsfreiheit“ und mache „keinen Unterschied
zwischen Kirchen und Sekten“ – dann wird er in der Presse als „ahnungslos“
bezeichnet, und Institutsleiterin Christa Herwig von der
Lehrerfortbildungsanstalt in Bad Berka reagiert „mit Unverständnis ob
solcher Naivität“ und weist darauf hin, dass man in den vergangenen zwei
Jahren „auf Beschluss der Landesregierung ... insgesamt 30 Pädagogen zu
Ansprechpartnern in Sektenfragen für Kollegen, Schüler und Eltern
qualifiziert“ hat. 218 Alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, sei es
als Politiker, als Behördenvertreter, als Wissenschaftler an einem aus
Steuergeldern bezahlten „Forschungsprojekt“ oder als ausgebildeter
„Sekten-Lehrer“, haben natürlich ein Interesse daran, dass die „Gefahr“, auf
die sie sich „spezialisiert“ haben, in der Öffentlichkeit möglichst intensiv
„wahrgenommen“ wird. Deshalb werden sie Tatsachen, die religiöse
Minderheiten entlasten, bestreiten und nicht zur Kenntnis nehmen. Das gilt
bis in die höchste Ebene: Auch auf Bundesebene warnten sowohl die damalige
Familienministerin Angela Merkel – später CDU-Vorsitzende
und ab 2005
Bundeskanzlerin – als auch
ihre Nachfolgerin Claudia Nolte vor den „Sekten“, die, so Nolte 1995, „in
bedrohlichem Maß angewachsen“ sind. Ihre Verbreitung habe inzwischen fast
die Form einer „Unterwanderung“ angenommen. 219 Frau Nolte fand es seinerzeit
„höchst ärgerlich“, dass eine bereits 1992 geplante „Sekten-Broschüre“ noch
immer nicht herausgegeben werden konnte, weil sie durch juristische
Einsprüche blockiert sei. Keine der sich zur Wehr setzenden Gruppen war aber
vor Erstellung des Reports angehört worden.
Man muss sich einmal klar machen, was es bedeutet, wenn über drei Jahrzehnte
hinweg, also fast eine Generation lang, die Diffamierung religiöser
Minderheiten immer wieder in die Köpfe hineingebracht wird: im
Religionsunterricht, im Sozialkundeunterricht, in der Lehrer- und
Erzieherausbildung, auf Richterakademien, auf Jugendämtern, in den Medien,
von den Kanzeln, auf Parteitagen. Hier werden Vorurteile
institutionalisiert, sie werden in das Unterbewusstsein eingraviert. Wie
lange wird es dauern, diese Vorurteile wieder aufzulösen, wenn der äußere
Einfluss der Kirchen einmal geschwunden sein wird?
Doch davon kann ohnehin noch keine Rede sein. Im 21. Jahrhundert, 30 Jahre
nachdem Haack den Begriff „Jugendsekten“ in die Welt gesetzt hat, dessen
Unwissenschaftlichkeit längst bewiesen ist, werden mit diesem Kampfbegriff
noch immer die Gehirne von Schülern bearbeitet. Das Darmstädter Echo meldet
am 23. November 2001: „Ein äußerst sensibles Thema griffen drei Schüler des
Michelstädter Gymnasiums auf, sie beleuchteten die Jugendsekten: Seit rund
25 Jahren häufen sich schockierende Nachrichten über die Tätigkeiten der so
genannten Jugendsekten. Einige Gruppen genießen dabei zum Teil unter dem
irreführenden Titel einer Kirche das Privileg der Gemeinnützigkeit. ...
Viele Sektenanhänger sind von ihrem Führer abhängig, nirgendwo sozial- oder
krankenversichert und erbetteln Millionen für den Luxus ihres Führers ...“
Da sind sie immer noch, die grellen Klischees, ohne jeglichen
Tatsachenbezug, wie am Tag, an dem Haack sie erfand. Und sie werden so lange
durch die Gehirne geistern, wie die Eltern, die Erzieher und der Staat es
zulassen, dass Kirchenvertreter unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit
Zwietracht und Konflikte säen und junge Menschen gegen ihre Mitbürger
aufhetzen.
Wie um dem hier entstandenen Irrsinn die Spitze aufzusetzen, vereinbarten im
Oktober 2001 die Universität Bayreuth und die evangelische Landeskirche in
Bayern, gemeinsam ein „Institut zur Erforschung der religiösen
Gegenwartskultur“ einzurichten. In einer zweijährigen „Probephase“ habe man
bereits eng mit dem lutherischen „Beauftragten für religiöse Strömungen“,
Bernhard Wolf, zusammengearbeitet, der nun eigens seinen Dienstsitz nach
Bayreuth verlegen werde. Wolf nannte die neue Einrichtung „eine
zukunftsträchtige Investition“ – für die Landeskirche „könnten die
Erkenntnisse wertvolle Einblicke in neue geistige und religiöse
Entwicklungen in den bayerischen Regionen geben“. 220 Im Klartext: Unter dem
Deckmantel der Wissenschaft werden religiöse Minderheiten ausgeforscht – und
der Staat bezahlt für diese „Investition“.
Aber haben die vielen Minister, Politiker, Behördenvertreter nicht
vielleicht doch recht, wenn sie immer vor den „Sekten“ warnen? Ist da nicht
vielleicht doch was dran? Können so viele verantwortungsvolle Amtsträger
irren?
Sie können. Oder vielleicht müsste man sagen: Sie wollen
es so. Denn wenn
sie gewollt hätten, dann hätten sie die Forschungsergebnisse, die ihre
Befürchtungen entkräftet hätten, nur zur Kenntnis zu nehmen brauchen.
Schon im April 1981 lagen die Ergebnisse einer Studie der CSU-nahen
Hanns-Seidel-Stiftung vor. Demnach hatte eine Umfrage bei sämtlichen
deutschen Staatsanwaltschaften und Landgerichten ergeben, dass alle Anzeigen
wegen Betrugs, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung gegen neue
religiöse Bewegungen eingestellt worden waren. Geahndet werden mussten
allenfalls „minderkriminelle Delikte oder bloße Ordnungswidrigkeiten
peripheren Charakters“ wie Verstöße gegen das (Spenden-)Sammlungsgesetz oder
gegen steuerliche Vorschriften. „Mit Nachdruck“ wiesen die Autoren darauf
hin, „dass die bestehende Rechtsordnung ausreicht, um Mißbräuchen und
Auswüchsen, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit geschehen,
entgegenzutreten.“ 221
An der Tatsache, dass die Gesetze unseres Staates ausreichen, um eventuelle
Missbräuche oder Vergehen im Zusammenhang mit Glaubensgemeinschaften zu
ahnden, hat sich bis heute nichts geändert.
Schon 1979 hatte Staatssekretär Ruder aus Baden-Württemberg erklärt, dass
den „Jugendreligionen“ strafbare Handlungen „nicht nachzuweisen“ sind.
„Anzeigen besorgter Eltern verlaufen im Sande, weil der ‚Geschädigte’ meist
unwiderlegbar behauptet, sich aus freien Stücken der Sekte angeschlossen zu
haben.“ 222 Auch die bayerische Staatsregierung kam 1980 zu dem Schluss:
„Nach den bisherigen Erkenntnissen kann nicht davon gesprochen werden, daß
von diesen Gruppen eine allgemeine ernste Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung ausgeht.“ 223
Doch wie war das noch: Sind diese Sektierer vielleicht einfach zu
raffiniert, als dass man ihnen so leicht etwas nachweisen kann? Ist nicht
gerade die Tatsache, dass man ihnen nichts Konkretes nachweisen kann, ein
starkes Indiz dafür, wie gefährlich eben die angebliche „Gehirnwäsche“ ist,
die „Persönlichkeitsveränderung“, der sich ihre Anhänger unterziehen müssen?
Mit fast der gleichen „Logik“ hat man übrigens während der Hexenverfolgungen
argumentiert: Schreit die „Hexe“ während der Folterung vor Schmerzen, so
muss sie schuldig sein. Schreit sie aber nicht, so muss sie erst recht
schuldig sein – denn wie könnte sie das sonst aushalten, wenn nicht mit
Hilfe des Teufels?
Doch auch zu der Behauptung der angeblich manipulativen und negativen
Veränderung der Persönlichkeit von Mitgliedern einer neuen religiösen
Bewegung gibt es schon frühzeitig nüchterne Forschungsergebnisse. So musste
der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bereits 1979
einräumen: „Der Nachweis, dass eine Jugendreligion allgemein gezielte
Methoden und Techniken anwendet, die die Willens- und Entscheidungsfreiheit
der Betroffenen einschränken oder gar völlig ausschalten, konnte bisher
nicht erbracht werden.“ 224
Aber damit konnten sich die neuen Inquisitoren nicht zufrieden geben. Die
Bundesregierung gab für 300 000 Mark eine Grundlagenstudie in Auftrag, die
1982 als „Wiener Studie“ fertiggestellt wurde. Hier wurden Anhänger von vier
neuen religiösen Bewegungen mit Tiefeninterviews untersucht:
Vereinigungskirche, Ananda Marga, Scientology und Divine Light Mission. Das
Ergebnis:
„Aufgrund der Auswertung der Tiefeninterviews und der psychologischen
Testverfahren konnte nicht festgestellt werden, daß die NRB (Neue Religiöse
Bewegungen) pathologische Syndrome in der psychischen Struktur ihrer
Mitglieder hervorbringen. Psychisch labile Personen erfahren häufig durch
den Anschluß an eine NRB eine gewisse Stabilisierung. So konnten viele eine
frühere Drogenabhängigkeit überwinden. Bei der Ablösung von einer NRB treten
zweifellos unterschiedlich schwere psychische Belastungen auf, die bei
solchen, die schon vor ihrem Beitritt zur NRB psychische Störungen
aufwiesen, zu schweren Krisen führen können. Die Mitglieder der NRB erfahren
deutliche Veränderungen ihrer Persönlichkeit und ihrer Verhaltensweisen. Die
Mitglieder beurteilen das ausschließlich als positiv, da sie ihrer Ansicht
nach an Orientierung, Selbstsicherheit, Beziehungsfähigkeit,
Ausgeglichenheit etc. gewonnen haben. Auch die Ehemaligen erwähnen diese
Aspekte immer wieder und sehen in der Zeit der Mitgliedschaft meist eine
konstruktive Phase ihres Lebens, über die sie jetzt hinausgewachsen sind.
... In keinem Fall konnten wir Hinweise auf eine sogenannte Psychomutation
finden.“ 225
Der Hinweis auf psychische Belastungen, die am ehesten noch bei einem
Ausscheiden aus einer religiösen Gruppe auftreten können, ist in zweifacher
Hinsicht bemerkenswert. Zum einen wird angemerkt, dass dies meist dann
geschieht, wenn die betreffenden Personen „schon vor ihrem Beitritt ...
psychische Störungen aufwiesen“. Dies deckt sich mit den Ergebnissen des
Heidelberger Psychiaters Lang, der in einer kleineren Studie zu dem Ergebnis
kam, dass „die Zugehörigkeit zu Jugendreligionen vor dem Hintergrund
vorgegebener Persönlichkeitsdefizite zu einem Auslöser für die pathologische
Entwicklung in Form von psychotischen Entgleisungen werden kann“.
226 Ein
Auslöser ist etwas anderes als die Ursache. Auslöser für eine pathologische
Entwicklung kann bei einer vorbelasteten Person so gut wie alles Neuartige
sein, jede Veränderung ihrer Lebensumstände.
Zum anderen ist ein Teil der bei einem Ausscheiden auftretenden Störungen
des seelischen Gleichgewichts womöglich darauf zurückzuführen, dass auf die
Mitglieder solcher Bewegungen von außen ein massiver Druck ausgeübt wurde.
Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls Wolfgang Kuner in einer Studie, die bei
Mitgliedern der Kinder Gottes, der Vereinigungskirche und Ananda Margas
durchgeführt und die im September 1981 in Psychologie heute veröffentlicht
wurde: „Die Hauptursache für die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in
einer der neuen religiösen Bewegungen aufgetretenen ‚psychischen Schäden’
dürfte im Herausreißen/Hinauswurf der entsprechenden Mitglieder zu suchen
sein, also in einer von außen aufgezwungenen Auflösung der intensiven
psycho-sozialen Bindung an die Gruppe. Auch scheint eine Mitgliedschaft bei
‚psychopathischer Vorbelastung’ negative Folgen nach sich ziehen zu
können.“ 227
Sogar eine Studie des Psychologen Petermann, für die man unter Federführung
der AGPF nur negative Beispiele auswählte, bestätigt die schwerwiegenden
Folgen des Herausreißens – und natürlich auch des gewaltsamen
„Deprogrammierens“. Dr. Karbe, Sprecher der AGPF, schreibt über diese
Studie: „Um die Gruppe der Unfreiwilligen ist es am traurigsten bestellt.
... Diese Gruppe von Jugendlichen wirft die schwierigsten psychologischen
und psychiatrischen Probleme auf.“ 228
Respektiert man hingegen den freien Willen, so kann ein Glaubenswechsel auch
bei psychisch Labilen durchaus positive Seiten haben. Prof. Ottoson aus
Stockholm kam 1975 in einer epidemiologischen Studie zu dem Ergebnis, „dass
psychische Erkrankungen in weltanschaulich alternativen Gruppen 150-200mal
weniger vorkommen als im Bevölkerungsdurchschnitt“. 229 Das wäre dann das
genaue Gegenteil von dem, was die Inquisitoren uns weismachen wollen.
Natürlich existieren neue religiöse Bewegungen nicht im luftleeren Raum.
Auch bei ihnen kann es einzelne Mitglieder geben, die einmal straffällig
werden oder vielleicht auch unter seelischen Störungen leiden. Eine seriöse
Beurteilung wird den Prozentsatz solcher Einzelfälle immer in Bezug zum
entsprechenden Prozentsatz in der Gesamtgesellschaft setzen und erst dann
Rückschlüsse ziehen. Dies tut z.B. Kuner in der genannten Studie – und er
kommt zu dem Ergebnis:
„ ... 4. Eine Untersuchung von Mitgliedern dreier neuer religiöser Gruppen
zeigt, daß ihre psychischen Profile, insgesamt betrachtet, im Normalbereich
liegen.
5. Die Zahl ‚psychopathischer Fälle’ in den Gruppen entspricht in etwa
derjenigen in einer studentischen Vergleichsgruppe und liegt in einem Fall
sogar niedriger. ...
7. Ein Vergleich der nach Mitgliedschaftsdauer differenzierten Profilwerte
läßt vermuten, daß Langzeitmitgliedschaft resozialisierende und
‚therapeutische’ Wirkung hat.
8. Ein einheitlicher Persönlichkeitstyp des ‚Sektenmitglieds’ war nicht
vorhanden. Es fanden sich jedoch unterschiedlich starke, gemeinsame
narzißtische Persönlichkeitszüge.
9. Eine in etwa entsprechende narzißtische Persönlichkeit kann auch bei
einem Teil der betroffenen Eltern angenommen werden, womit sich deren
‚Engagement’ für die Rückgewinnung ihrer Kinder und gegen die neuen
religiösen Bewegungen erklären läßt.“ 230
Auch in neue religiöse Bewegungen eingetretene junge Menschen spiegeln (wie
alle Menschen) teilweise die psychische Struktur ihrer Eltern wider. Der
Eintritt in eine neue Glaubensbewegung erfolgt in vielen Fällen aus dem
Wunsch heraus, diese Struktur und damit die eigene Persönlichkeit zu
verändern. Die Veränderung der Persönlichkeit kann ja durchaus auch etwas
Positives sein – und letztlich ist das Ziel jeder Religion eine Veränderung
der Persönlichkeit des Menschen, hin zu bestimmten ethischen Zielen, zu
einer Hingabe an Gott, zum Frieden mit den Mitmenschen, mit der Natur, mit
Gott. Es ist bezeichnend für den geistigen Zustand der Kirchen, dass sie
Persönlichkeitsveränderung offenbar nur noch als etwas Negatives,
Gefährliches wahrzunehmen vermögen.
Je mehr nun Eltern oder andere bisherige Bezugspersonen Einfluss zu nehmen
versuchen, desto schwieriger kann für den Betroffenen die seelische
Situation werden – je nachdem, wie unabhängig er innerlich ist. Dabei
besteht die Gefahr, dass beispielsweise die Eltern den Kampf gegen die
angeblich gefährliche „Sekte“ unbewusst zum Vorwand dafür nehmen, eigene
Erziehungsdefizite, eigene Anteile an einem Zerwürfnis mit ihren Kindern
nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.
Genau dies scheint allgemein ein wichtiger Aspekt beim Verhalten von Kirche
und Staat gegenüber neuen religiösen Bewegungen zu sein: Anstatt eigene
Defizite wahrzunehmen und anzugehen, wird lieber ein Sündenbock gesucht. Es
ist nämlich auffallend, dass die von Verleumdungsbeauftragten immer wieder
angegebenen Kriterien für „Sekten“ bei näherer Betrachtung samt und sonders
auf Defizite der Kirchen selbst hindeuten, also psychologisch gesehen
Projektionen sind: Der eigene Fehler wird verdrängt und auf andere
projiziert. Der „Guru“, der sich mit Personenkult feiern lässt, könnte z.B.
auch der Papst sein; den „Absolutheitsanspruch“ besitzt keine
Religionsgemeinschaft so ausgeprägt wie die katholische Kirche; das
„rettende Rezept“ ist eigentlich ein Grundmerkmal jeglicher Religion, wird
aber von den Amtskirchen kaum noch glaubwürdig vermittelt; welche
innerlichen und äußerlichen „Schwierigkeiten“ beim Ausstieg aus einer
totalitären Gruppe wie der Romkirche entstehen, können viele aus ihr
Ausgetretene aus eigener Erfahrung bestätigen – und so geht es weiter. Es
gehört zu den eindrucksvollsten Beispielen für das Verdrängungsvermögen der
menschlichen Psyche, dass sowohl Kirchenvertreter als auch Politiker und
Journalisten immer wieder mit Inbrunst diese „Sekten-Kriterien“
herunterbeten – aber dass weder sie selbst noch ihr Publikum merken, dass
diese Kriterien am ehesten auf die Kirche selber zutreffen.
Nur selten gibt es Ausnahmen. Zu ihnen gehört Oberkirchenrat Michael
Mildenberger, ein früherer Mitarbeiter der Evangelischen Zentralstelle für
Weltanschauungsfragen und als solcher „auch nicht frei von
apologetisch-polemisch-tendenziösen Charakterisierungen der
‚Sekten-Gefahr’“ 231, der jedoch 1979 in seinem Buch „Die religiöse Revolte“
schrieb:
„Die Gruppierungen der neuen Religiosität sind inzwischen so pauschal in die
Ecke des Abseitigen und Kriminellen gerückt worden, daß nicht nur sie selbst
sich mit einigem Recht als Opfer einer allgemeinen Hexenjagd vorkommen,
sondern daß tatsächlich der Eindruck entstehen muß, hier werde ein Strohmann
aufgebaut. Die These hat einiges für sich, daß die ‚Jugendreligionen’ in
einer breiten Öffentlichkeit wieder einmal als Sündenbock herhalten müssen,
den man, mit eigenen Sünden und Versäumnissen beladen, in die Wüste
schickt.“ 232
Sekten sind also etwas sehr Praktisches. „Sekten“, so der Sozialpsychologe
Philip Jenkins, „üben eine praktische integrative Funktion aus, indem sie
einen gemeinsamen Feind darstellen, einen ‚gefährlichen Außenseiter’, gegen
den die Allgemeinheit sich sammeln und sich der gemeinsamen Normen und
Glaubensinhalte versichern kann.“ 233
Die Suche nach einem Sündenbock zur Ablenkung von eigenen Defiziten ist auch
unter Politikern beliebt. Mitte der neunziger Jahre, als das Thema
Arbeitslosigkeit immer drängender wird, beschließt der deutsche Bundestag
nicht etwa eine Enquete- (Untersuchungs-) Kommission zum Thema „Zukunft der
Arbeit“ (dieses Thema war als Alternative vorgeschlagen worden), sondern
eine solche zum Thema „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“. Bereits der
Einsetzungsbeschluss vom Mai 1996 zeigt, dass das Ergebnis der Untersuchung
im Grunde vorweggenommen werden soll: Die Kommission soll in einer Analyse
„die von diesen Organisationen ausgehenden Gefahren für den einzelnen, den
Staat und die Gesellschaft erfassen“ sowie „die offenen und verdeckten
gesellschaftspolitischen Ziele dieser Organisationen aufarbeiten“.
Wohlgemerkt: Die Kommission soll nach dem Willen des Parlaments nicht
untersuchen, ob von den Organisationen, die untersucht werden sollen,
Gefahren ausgehen, und, wenn ja, welche. Sie soll auch nicht untersuchen,
ob
diese Organisationen etwa überhaupt gesellschaftspolitische Ziele haben,
womöglich sogar verdeckte. Nein, all dies wird als gegeben vorausgesetzt.
Aber auch die Auswahl der „Sachverständigen“ ließ klar erkennen, wer hinter
der ganzen Aktion steckte: die kleine radikale Minderheit der
Rufmordbeauftragten der Großkirchen – in Verbindung mit ihren Zuarbeitern
unter den Parlamentariern, die sich selbst die meisten der den
Parlamentariern vorbehaltenen Plätze in der Kommission reservierten. „Unter
den zugewählten zwölf Sachverständigen“, so der Philosoph und
Erziehungswissenschaftler Dr. Heiner Barz, „waren drei kirchliche und zwei
staatliche Sektenbeauftragte, ein Mitglied stand der Verbandstätigkeit der
Psychologen nahe, alle drei Juristen waren ausgewiesene Sektengegner.“ Damit
hatten die Sektengegner unter den Sachverständigen eine
Zweidrittel-Mehrheit. Barz fährt fort: „Ein faires Verfahren wäre unter
diesen Vorzeichen schon fast einem Wunder gleichgekommen.“
234
Das Verfahren verlief auch nicht fair. Zum einen hätte eine solche
Kommission, wäre sie denn objektiv gewesen, auch untersuchen müssen, ob von
den großen Kirchen Gefahren für deren Mitglieder und für die Gesellschaft
ausgehen. Zum anderen wurden zu den untersuchten Glaubensgemeinschaften und
Anbietern psychologischer Lebenshilfe fast ausschließlich sogenannte
„Aussteiger“ eingeladen und hinter verschlossenen Kommissionstüren zu ihren
Erfahrungen und Meinungen befragt. Die betroffenen Organisationen erhielten
keine Möglichkeit, zu diesen Aussagen Stellung zu nehmen, ja sie erhielten
nicht einmal Kenntnis davon, was da besprochen wurde. Wenn sie eingeladen
und befragt wurden, dann ohne Bezug zu den Anschuldigungen und mit anderen
Themen. Wohl aber erhielten mit den „Sektengegnern“ in Verbindung stehende
Journalisten unter der Hand Abschriften der bei den Aussteiger-Vernehmungen
angefertigten Protokolle. 235
„Es handelt sich um einen mehr als bedenklichen Vorgang“, so die Anwälte
Sailer und Hetzel, die als Vertreter der Glaubensgemeinschaft Universelles
Leben auch von derlei Machenschaften betroffen waren. „Ein parlamentarisches
Gremium, das über religiöse Gruppierungen den Daumen hebt oder senkt,
weigerte sich, den elementaren Rechtsgrundsatz ‚audiatur et altera pars’
236,
einen der Grundbestandteile europäischer Rechtskultur, auch für sich gelten
zu lassen! Derartiges gab es nur bei der mittelalterlichen
Inquisitionsbehörde, die an der Wahrheit nicht interessiert war, sondern in
jedem Fall verurteilen wollte.“ 237
Die Absurdität eines solchen Vorgehens wird spätestens dann deutlich, wenn
man gedanklich den Spieß einmal umdreht: „Es war ungefähr so“, schreibt Dr.
Barz, „als hätte man einen staatlichen Untersuchungsausschuß über ‚die
Gefährdung der pluralistischen Gesellschaftsordnung durch den organisierten
Katholizismus’ einberufen, in dem die Betroffeneninitiative ehemaliger
Kleriker, die Selbsthilfegruppen mißbrauchter Meßdiener und ehemaliger
Pfarrhaushälterinnen und der ‚Bund der Atheisten und Konfessionslosen’ die
Mehrheit hätten und als Experten Karlheinz Deschner (‚Kriminalgeschichte des
Christentums’), Tilmann Moser (‚Gottesvergiftung’) und Prof. Franz Buggle
(‚Die Bibel propagiert den Genozid’) zugezogen würden.“
238 Wobei in einem
solchen Fall wenigstens konkrete, weil belegbare Ergebnisse zu erwarten
gewesen wären.
Dennoch ging die Rechnung der Kommissionsinitiatoren nicht auf. Die von der
Kommission in Auftrag gegebenen begleitenden Forschungsprojekte, die
empirische Daten über die tatsächlichen Gefahren der neuen Religionen
erbringen sollten, bestätigten das im Vorhinein aufgebaute Negativbild
nicht. Wie hätten sie es auch gekonnt – hatten doch schon die zu Beginn der
achtziger Jahre zum gleichen Thema durchgeführten Untersuchungen zu einer
Entwarnung geführt, die aber von den maßgeblichen Stellen ignoriert worden
war.
Die Kommission hatte offensichtlich die Perfektion eines mittelalterlichen
Inquisitionsgremiums nicht ganz erreicht. Vermutlich um dies zu kaschieren,
veröffentlichte man die mit öffentlichen Geldern durchgeführten Studien
239
erst einige Monate nach dem Abschlussbericht der Kommission vom 9. Juni
1998. Dass die Ergebnisse dieser Studien dennoch gleichzeitig mit dem
Abschlussbericht bekannt wurden, verdanken wir dem Restbestand an
demokratischen Verfahrensregeln, der in diesem insgesamt alles andere als
demokratisch-fairen Verfahren eingehalten wurde: Die Bundestagsfraktion der
Grünen entsandte nämlich mit Angelika Köster-Loßack eine Abgeordnete in die
Kommission, der die kirchlich geprägte Voreingenommenheit gegenüber neuen
religiösen Bewegungen und auch gegenüber den Anbietern psychologischer
Lebenshilfe offenbar befremdlich vorkam. Und als Sachverständigen hatte die
grüne Fraktion den Leipziger Religionswissenschaftler Hubert Seiwert
benannt, der – in diesem Umfeld wird Selbstverständliches bemerkenswert –
gemäß den Regeln seiner Wissenschaft große und kleine
Religionsgemeinschaften mit denselben Maßstäben zu messen entschlossen war.
Köster-Loßack und Seiwert veröffentlichten parallel zum Endbericht der
Kommission ein Sondervotum, in dem sie die Ergebnisse der begleitenden
Forschungsarbeiten zusammenfassten und dadurch der Öffentlichkeit überhaupt
erst zugänglich machten. Sie berichten über die Ergebnisse unter anderem
folgendes:
• Stichwort „Gehirnwäsche“: „Die oftmals unter dem Stichwort
‚Brainwashing’-These zusammengefassten Ergebnisse ... werden in der
wissenschaftlichen Debatte sowohl methodisch als auch inhaltlich kritisiert
und z.T. widerlegt.“ 240
• Stichwort „schwieriger Ausstieg“: „Die Mitgliedschaft in NRB (neuen
religiösen Bewegungen, Anm. d. A.) ist in der Regel relativ kurz und kann
unter Umständen als eine Durchgangsphase angesehen werden ... Der von
praktisch allen Autoren berichtete hohe Durchlauf in NRB mit relativ
geringen Zeiten der Mitgliedschaft spricht gegen die These, dass einmal
gewonnene Mitglieder nicht mehr in der Lage sind, sich aus eigener Energie
wieder zu lösen.“ 241
• Stichwort „Abhängigkeit und Ausbeutung“: „In allen sozialen Strukturen,
die durch Abhängigkeitsverhältnisse und intensive emotionale Beziehungen
gekennzeichnet sind, ist die Möglichkeit von absichtlichem Missbrauch ...
gegeben. Es liegen entsprechende Erfahrungsberichte zu vielen Institutionen
vor, z.B. zu den großen christlichen Kirchen, dem Schulwesen, der
Psychiatrie, der Psychotherapie, dem Militär, der Ehe oder abhängigen
Arbeitsverhältnissen. ... Der Kommission lagen keine empirischen Befunde
vor, die die Annahme einer besonderen Form ‚psychischer Abhängigkeit’ in
neuen religiösen Bewegungen begründen würde. Es gibt keine Hinweise auf das
Vorliegen von ‚religiöser Abhängigkeit’. Insbesondere lagen keine
empirischen Belege vor, die es rechtfertigen würden, bei den Mitgliedern
neuer religiöser Bewegungen Symptome wie ‚Willenlosigkeit, Realitätsverlust’
oder ‚Aufhebung der für alle geltenden moralischen Grundsätze’ zu
konstatieren.“ 242
• Stichwort „Psychische Schäden“: „Es gibt keine Hinweise darauf, dass die
psychischen Probleme, die bei einigen Mitgliedern neuer religiöser
Bewegungen konstatiert wurden, durch die Mitgliedschaft ausgelöst wurden,
wenngleich dies im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann. ... Es ist
in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass sich keine allgemeinen Aussagen
über die psychischen Folgen einer Mitgliedschaft in einer neuen religiösen
Bewegung machen lasen. Während einerseits negative Folgen wie die
Verstärkung bestehender psychischer Probleme nicht ausgeschlossen werden
können, kann andererseits auch auf positive Effekte verwiesen werden.“
243
• Stichwort „Gesetzesverstöße“: „Der Kommission lagen keine Hinweise darauf
vor, dass Gesetzesverstöße durch neue religiöse Bewegungen oder ihre
Mitglieder häufiger vorkommen als in anderen sozialen Kontexten.“
244
• Stichwort „Wirtschaftliche Betätigung“: „Bei den wirtschaftlichen
Betätigungen neuer religiöser Gemeinschaften handelt es sich in der
Bundesrepublik Deutschland um ein mit ökonomischen Kategorien nicht
greifbares Randphänomen. ... Was als ‚Wirtschaftsimperium’ apostrophiert
wird, entspricht nach den üblichen ökonomischen Kategorien einem
mittelständischen Betrieb. Wenn die wirtschaftlichen Betätigungen religiöser
Minderheiten mit denen der Großkirchen verglichen werden, müssen sie
ebenfalls als unbedeutend angesehen werden.“ 245
• Stichwort „Unterwanderung“: „Der
Kommission lagen keine Informationen vor, die es nahe legen würden, dass
Bürgerinitiativen und Bürger sowie Unternehmen, Verbände und
Interessenvertretungen unbewusst in neue religiöse Bewegungen hineingezogen
bzw. von diesen missbraucht werden. ... Es lagen der Kommission keine
Informationen vor, die belegen würden, daß neue
religiöse und weltanschauliche Bewegungen gesellschaftliche Veränderungen
anstreben, die mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar sind’.“
Ebenso gab es „keine Belege dafür, daß neue religiöse Bewegungen ‚die
verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder einschränken oder beseitigen’“.
246
Natürlich konnte die Enquetekommission diese Forschungsergebnisse in ihrem
offiziellen Mehrheitsvotum nicht völlig ignorieren. Auch im Mehrheitsvotum
wird immerhin zugegeben, dass in der wissenschaftlichen Literatur teilweise
„therapeutische Effekte durch die Mitgliedschaft“ aufgezeigt werden, dass
„in aller Regel freiwilliger Ausstieg ohne fremde Hilfe möglich ist“, dass
keine „generelle Schädlichkeit“ der Mitgliedschaft behauptet werden kann,
dass „Krisen bei einem Austritt „weniger ein Ausdruck von ‚Destruktivität’
der vorherigen Mitgliedschaft“ als vielmehr „eine Begleiterscheinung (sind),
die mit jedem emotional bedeutsamen Rollenwechsel verbunden ist“, dass das
„psychische Empfinden der Mitglieder ... nach vorliegenden empirischen
Studien in einem Normbereich (liegt), vergleichbar mit den Teilen der
Bevölkerung, die nicht Mitglieder“ sind, dass es keine Zwangsbekehrung zu
neuen religiösen Bewegungen gibt, also keine „’Sekten-Konversion’ durch
eigene ‚Psychotechniken’ wie ‚Gehirn-, Seelenwäsche’ oder
‚Psychomutation’“. 247
Was insgesamt den Schluss nahe legte: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellen
gesamtgesellschaftlich gesehen die neuen religiösen und ideologischen
Gemeinschaften und Psychogruppen keine Gefahr dar für Staat und Gesellschaft
oder für gesellschaftlich relevante Bereiche.“ 248 Dies einfach so stehen zu
lassen, hätte aber überdeutlich die Frage aufgeworfen, weshalb diese
Kommission dann überhaupt mit so großem Aufwand an Steuergeldern (ca. 2,5 Mio DM) durchgeführt wurde und in wessen Interesse eigentlich. Also wurde
diese klare Feststellung wieder vernebelt durch eine Reihe von Bemerkungen,
die einer empirischen Grundlage entbehren. Da ist die Rede von „einigen
Gruppen“, in denen es „totalitäre Machtverhältnisse“ 249 gäbe – welche das
sein sollen, wird nicht gesagt, so dass im Grunde wiederum alle verdächtigt
werden. Es wird – entgegen der Tatsache, dass es hierfür keinerlei
empirische Belege gibt – von „Formen massiver psychosozialer Abhängigkeit“
gesprochen, durch die es „durch bestimmte Techniken und Therapieformen“
kommen könne. „Gezielt kriminelles Handeln und Verhalten“ sei „feststellbar“
(wo bitte?) und „ein Teil“ (welcher?) „der neuen religiösen und
ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen ist massiv
konfliktträchtig“. 250 Da ist es wieder, das neue Zauberwort, das
gesellschaftliche „Un-Wort“: „konfliktträchtig“. Zur „Begründung“ all dieser
Vorwürfe verweist man allgemein auf Berichte von „Aussteigern“ – als ob es
nicht Hunderttausende „Aussteiger“ aus den Kirchen gäbe, die allerlei
Negatives über ihre ehemalige religiöse Heimat zu berichten hätten.
Es wäre aber auch verwunderlich gewesen, wenn die Drahtzieher der Kommission
nach all der apologetischen Vorarbeit so einfach das Feld geräumt hätten.
„Wird die Arbeit der Kommission fachlich kritisiert und ein Handlungsbedarf
von Staats wegen verneint“, so der Jurist Prof. Martin Kriele, „entfallen
gut bezahlte Jobs.“ 251
Dass die Kommissionsmehrheit nicht bereit war, von ihrer ideologisch
vorgeprägten Einseitigkeit abzurücken, wird vollends deutlich, wenn man die
Handlungs-Konsequenzen ansieht, die nach ihrer Ansicht aus den Ergebnissen
gezogen werden sollten. Denn hier werden nun Forderungen erhoben, die zu den
erbrachten Forschungsergebnissen in geradezu eklatantem Widerspruch stehen:
Es soll eine staatliche „Informations- und
Dokumentationsstelle“
eingerichtet werden, die Material über neue religiöse Bewegungen sammeln,
auswerten und dieses dann Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften
– also auch den Kirchen! – zur Verfügung stellen soll. Diese mit
Steuergeldern zu errichtende Dokumentationsstelle – eine Art
„Glaubens-TÜV“ 252, so der ehemalige Bundesverteidigungsminister Hans Apel
(SPD) – soll auch die Öffentlichkeit über „die Gefahren im Bereich neuer
religiöser und ideologischer Gemeinschaften und Psychogruppen aufklären“ –
über Gefahren also, die es doch offensichtlich gar nicht gibt oder
jedenfalls nicht in höherem Maße, als sie in der Gesellschaft allgemein zu
beobachten sind. Denn wenn man schon von „totalitären Organisationen“
spricht, so müsste man, wie der Soziologe Prof. Erwin Scheuch anmerkt, dabei
auch „Klöster, Kutter für Hochseefischfang oder Gefängnisse“
253 im Auge
behalten. Und wenn der Staat vor den Gefahren psychosozialer Abhängigkeit
bei neuen religiösen Bewegungen warnt, wie es die Enquete-Kommission
fordert, so würde er dabei von dem psychologisch nicht fassbaren Idealbild
eines „psychosozial autonomen Menschen“ ausgehen: „Die Erziehungsarbeit des
Staates hat hier noch gewaltige Aufgaben vor sich“, bemerkt der Leipziger
Religionswissenschaftler Prof. Seiwert nicht ohne einen gewissen Sarkasmus.
„Ehe, Familie, Liebe, Freundschaft: Überall lauert die Gefahr psychosozialer
Abhängigkeit. Wie viele Krisen und soziale Konflikte könnten vermieden
werden, wenn der Staat seine Schutzpflicht ernster nähme! Wo bleibt die
Aufklärung über die psychischen Gefahren der Ehe und ihre
Konfliktpotentiale? Wer warnt die Menschen vor den massiven psychosozialen
Abhängigkeiten, die die Gründung einer Familie mit sich bringen kann? Wie
lange noch will der Staat tatenlos dem Leid unzähliger gescheiterter
Beziehungen zusehen? Liebe, Freundschaft und emotionale Bindungen müssen in
unseren Schulen endlich als das vermittelt werden, was sie sind: Formen
psychosozialer Abhängigkeit!“ 254
Ein Sammeln von Informationen über alle möglichen religiösen und
weltanschaulichen Gruppierungen, so der Jurist Prof. Martin Kriele, ließe
sich nur „durch ein flächendeckendes Netz von Beobachtern und
Denunzianten“ 255 bewerkstelligen – und das von Staats wegen! Es handelte
sich dabei „nicht nur um ein Instrument zur Gedankenkontrolle und zur
Einschüchterung, sondern auch zur Befriedigung eines religiösen Voyeurismus.
Das sind Tendenzen, wie sie Aldous Huxley in seinem pessimistischen
Zukunftsroman ‚Brave New World’ beschrieben hat.“ 256 Doch die
Kommissionsmehrheit, „die ganz augenscheinlich ein gestörtes Verhältnis zu
unserem grundgesetzlich geschützten Recht auf Religionsfreiheit“
257 hat
(Hans Apel), stellt weitere Forderungen auf, von denen man den Eindruck
gewinnt, dass sie im Vorhinein feststanden und den eigentlichen Zweck der
Einrichtung der Kommission bildeten. So wird die Einrichtung einer
„Bund-Länder-Stiftung“ empfohlen, die in erster Linie zur finanziellen
Unterstützung der „privaten Beratungs- und Informationsstellen“ zum Thema
„Sekten“ dienen soll – wozu natürlich vor allem die kirchlichen Stellen zu
rechnen sind. Da ist die Katze also aus dem Sack: Man will Steuergelder für
die „Sektenverfolgung“ locker machen. Die Kirchen, die ohnehin die reichsten
privaten Institutionen im Lande sind, wollen sich die Dezimierung ihrer
Konkurrenten auch noch vom Staat bezahlen lassen. Die Kommission fordert die
Finanzierung von Forschungsvorhaben zu diesem Thema – der erste Auftrag ist
inzwischen bereits vergeben worden, allerdings nicht an die schärfsten
Sektengegner, wie diese es sich erhofften. Der Staat scheint offensichtlich
gemerkt zu haben, dass er sich auf die Dauer lächerlich macht, wenn er den
fanatischen Bekämpfern nicht-kirchlicher Gruppierungen in vollem Umfang
nachgibt. Doch zu einem klaren Bekenntnis gegen eine Aushöhlung des
Rechtsstaats, die mit solchen Forderungen zwangsläufig verbunden ist, haben
sich weder die Regierung noch das Parlament durchringen können – der
Endbericht der Enquetekommission wurde von der Mehrheit des Bundestages
verabschiedet. Darin enthalten sind weitere „Empfehlungen“ wie:
„Aufklärungsveranstaltungen für Lehrer, Erzieher, Multiplikatoren ...
Polizei.“ Nachdem es eine flächendeckende Kontrolle der Bevölkerung durch
die Ortsgeistlichen und die Ohrenbeichte wie im Mittelalter nicht mehr gibt,
muss man eben nach neuen Möglichkeiten suchen, um Vorurteile und
Vorverurteilungen gegen Andersdenkende flächendeckend unter das Volk zu
bringen. Weiter soll der Staat vor „dem Anspruch einer religiösen Gruppe auf
die rigide Einhaltung von Lebensregeln“ warnen. „Das kann nur heißen“, so
Prof. Kriele: „Der Staat soll Gruppenmitglieder zum Bruch der selbst
eingegangenen Verpflichtungen, z.B. Mönche und Nonnen zum Verlassen ihrer
Orden auffordern.“ 258 Und, ein ganz wesentlicher Punkt, der Staat soll
Justiz und Verwaltung „mit höherer Priorität“ über dieses Thema aufklären.
Vorträge von „Sektenbeauftragten“ auf Richterakademien finden ja schon
regelmäßig statt – doch offenbar ist man in kirchlichen Kreisen mit den
Ergebnissen dieser intensiven „Aufklärung“ noch nicht zufrieden; noch nicht
jeder Gerichtsprozess, in dem es um die Rechte religiöser Minderheiten geht,
endet mit einem Urteil zugunsten der Kirchenvertreter.
Die rot-grüne Regierung (1998-2002) legte bei der Umsetzung der Forderungen
der Enquete-Kommission zwar keinen sonderlichen Arbeitseifer an den Tag.
Doch man weiß aus Erfahrung, dass aufgeschoben für die Kirchen noch lange
nicht aufgehoben bedeutet.
Für das Gebiet der psychologischen Beratung müssen sich die Kirchen
allerdings eine neue Strategie überlegen. Ein Entwurf eines Gesetzes zur
„gewerblichen Lebensbewältigungshilfe“ wurde Anfang 1998 wieder
zurückgezogen, nachdem man offenbar gemerkt hatte, dass davon die Kirchen,
die auf dem Gebiet der „Lebensberatung“ zunehmend auch gewerblich tätig
sind, selbst betroffen wären. Ein kirchlicher Inquisitor wie der langjährige
Mitarbeiter der Ev. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, Hans-Jörg
Hemminger, von dem weite Teile des Abschlussberichts der Enquete-Kommission
stammen sollen 259, war zeitweise selbst bei einer obskuren „Gesellschaft für
Biblisch-Therapeutische Seelsorge“ tätig – obwohl er von seiner Ausbildung
her gar kein Psychologe ist. 260 Hemminger und andere Kirchenvertreter gehen
mit Verleumdungen und öffentlichen Kampagnen auch gegen Psychotherapeuten
und Lebensberater vor. Gerhard und Maria Besier 261 berichten z.B. vom Fall
des Nürnberger Gestalttherapeuten Sepp Schleicher, dessen Praxis vom
katholischen Rufmordbeauftragten Ludwig Lanzhammer als „Psychosekte“ mit
„totalitärer Gruppenstruktur“ bezeichnet wurde. Tatsache war lediglich, dass
Schleichers Klienten gerne gemeinsame Wochenenden auf einem Reiterhof
verbrachten und dabei in Reiterkleidung herumliefen. Schleicher und sein
Kompagnon wurden durch den Rufmord in ihrer beruflichen Existenz vernichtet.
Kein Wunder, dass Prof. Martin Kriele von „faschistischen Zügen“ solcher
Sektenjagd spricht. In einer Presseerklärung vom 24. August 1998 stellt er
klar: „Ich werfe den Sektenjägern nicht vor, dass sie ‚Faschisten’ seien.
... Es geht um bestimmte Elemente ihres Denkens und Agierens, die stark an
die dreißiger Jahre erinnern.“ Kriele nennt unter anderem die „Aggressivität
gegen wehrlose Minderheiten“, die „Rechtsfremdheit“ von Verfolgern, die
immer wieder versuchen, die Rechtsregeln, die Minderheiten schützen sollen,
zu durchlöchern, den „diffamierende(n), oftmals geradezu hysterische(n) Stil
der Sektenjagd, der dem Stil der Nazipresse durchaus vergleichbar ist“, die
„intellektuelle Primitivität“, die sich mit einfachsten
Negativ-Etikettierungen begnügt sowie die Einschüchterung und das
Mitläufertum, die dadurch bei vielen Zeitgenossen hervorgerufen werden,
kurzum: „... ein Klima des Terrors und der Hysterie ...“
262
Den Kirchen ist es auf diese Weise gelungen, die „Sekten“ zum „beliebtesten“
Feindbild unserer Tage zu machen. In einer Umfrage sprachen sich 80 Prozent
der Befragten dafür aus, „die Sekten zu verbieten“ 263
– und das, obwohl
höchstens ein halbes Prozent der Bevölkerung neuen religiösen Bewegungen
angehört. 264
Auf diesem Hintergrund lässt sich auch verstehen, weshalb kirchliche
Verleumdungsbeauftragte mit Parteivertretern sowohl des linken als auch des
rechten Spektrums intensiv zusammenarbeiten. Das liegt wohl nicht nur an der
Kirchenbindung der Politiker: der eher katholischen in der CSU und der eher
protestantischen in der SPD. Es liegt möglicherweise auch daran, dass sowohl
die Kirche als auch eine gewisse „linke“ Weltanschauung in einem Punkt
übereinstimmen: Der Mensch als solcher ist schwach, ein „Sünder“, und das
soll auch so bleiben; er braucht deshalb fürsorgliche „Betreuung“ von Kirche
und Staat. Jegliche Ethik und Moral, die höhere Anforderungen an ihn stellt,
ist von Übel, da sie ihn in der „freien Entfaltung“ seiner schwachen und
sündhaften Persönlichkeit nur behindern würde. Ein geistig-religiöser Weg,
der dem Menschen die Möglichkeit vor Augen stellt und das Ziel vorgibt, sich
persönlich zum Besseren zu verändern, ist zu bekämpfen, da dies erstens
unmöglich ist und zweitens zur Folge hätte, dass die Menschen sich am Ende
einbilden, sie könnten besser wissen, wie sie ihr Leben gestalten wollen,
als ihre religiösen und politischen Heilslehrer. Der Konstanzer Jurist Prof.
Heinrich Wilms bescheinigt denn auch der Mehrheit der Enquete-Kommission
„ein quasi-totalitäres Fürsorgeverhalten, das von dem Streben beherrscht
wird, nicht-konformistische Glaubensüberzeugungen möglichst zu
verhindern“. 265 Und die Richterin Dorothee Osterhagen fügt hinzu: „Das hier
transparent werdende Menschenbild eines weltanschaulich und bei der
Sinnfindung staatlich konfliktgeschützten und dadurch in seiner
Persönlichkeitsentwicklung degenerierenden Verbrauchers/Bürgers ist
erschütternd.“ 266
Auch Martin Kriele 267 konstatiert eine merkwürdige Koalition von linken mit
kirchlichen Kräften. Ein militanter Atheismus, ein „fanatischer Eifer zur
Ausrottung der Religion an sich“ verbinde sich mit der kirchlichen
Hierarchie gegen neue religiöse Strömungen. In der Theologie sei vieles an
den Zeitgeist angepasst worden: ein „theologischer Rationalismus“ habe
Einzug gehalten, in dessen Rahmen Jesus Christus nicht mehr Gottes Sohn,
sondern nur ein besonders moralischer Mensch gewesen sei usw. Doch viele
Menschen fühlen sich in den Kirchen nicht zu Hause, sie suchen anderswo eine
innere Orientierung. „Damit hatten die modernen Theologen nicht gerechnet.
Sie sahen sich um ihren endgültigen Triumph gebracht ... Sie waren aufs
Äußerste alarmiert und bliesen zum Kampf gegen ein religiöses und
spirituelles Leben, das sich ihrer Kontrolle einfach entzog.“ Die Bekämpfer
jeglicher Religion hingegen sahen für ihre Sache „nichts gewonnen, wenn die
Kirchen schwinden und sich trotzdem ein neues religiöses Leben entfaltet.
Dieses ist zunächst in die Kirchen zurückzutreiben, um dann zusammen mit
ihnen unterzugehen.“
Auch durchaus kirchenkritische Journalisten wie Peter Wensierski vom
Spiegel
werden plötzlich völlig unkritisch, wenn es gegen die „Sekten“ geht – und
übernehmen dann kirchliche Behauptungen, ohne sie zu überprüfen: „In
Deutschland ist eine unüberschaubare Vielzahl von neuen religiösen und
ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen entstanden. Rund 800 hat die
Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen bislang registriert ...
In manchen dieser Zirkel sind Folter, Vergewaltigung und psychischer Terror
üblich ... Eltern beklagen der Verlust ihrer Kinder, Freiheitsberaubung,
Nötigung, Betrug, Urkundenfälschung und Wucher, Körperverletzung und
Vergewaltigung. Kinder werden Opfer körperlicher Misshandlung oder sexuellen
Missbrauchs.“ 268
Wohlgemerkt: Der „kritische Journalist“ spricht hier nicht von Fällen
sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche, die in großer Anzahl
gerichtsbekannt sind. Er unterstellt dies den „Sekten“, ohne irgend etwas
davon nachzuprüfen – und ohne zu erfassen, dass es ja dann eine Flut von
Aufsehen erregenden Prozessen geben müsste.
Den Koalitionären gegen die neue Religiosität kam es zugute, so Kriele
weiter, „dass die liberale Tradition in Deutschland nie sehr gefestigt war“.
„Es ist, als bräuchten die Deutschen Ersatz dafür, dass sie sonst nicht mehr
diskriminieren dürfen.“ Auf allen Gebieten werden in der Tat
Diskriminierungen bekämpft: gegen die Ausgrenzung von Ausländern, Frauen,
Juden, Behinderten, Farbigen wird mit Recht vorgegangen. Doch ausgerechnet
„der Respekt vor Religion und Weltanschauung“, so Kriele, ist für die
Deutschen „das letzte, was sie begreifen“. Das mag auch daran liegen, dass
nirgendwo in Europa der Hexenwahn, die „Tradition des Grauens vor Magie und
Esoterik“, so intensiv wütete wie in Deutschland. Hier wurden „die
Hexenrichter als Beschützer und Befreier empfunden, denen man so dankbar
vertraute wie heute den Sektenbeauftragten. Dem Unrecht entgegenzutreten
wäre nicht populär gewesen. Man wollte sich nicht exponieren ... Wie der
Wind geht, so neigt sich der Halm.“
Es wird von uns allen abhängen, ob es den Großkirchen gelingt, das Gift des
Feindbilds „Sekte“ immer tiefer in die Gesellschaft einzuträufeln – und
dabei weiterhin ihre eigenen Privilegien abzusichern. Oder ob das „Ross
Staat“ den „Reiter Kirche“ endlich abwirft, der immer noch das Ross lenkt
und sich von ihm tragen lässt. Solange der Staat nicht dafür sorgt, dass
alle Glaubensrichtungen gleich behandelt werden, so lange muss man sich um
die Religionsfreiheit in diesem Lande (und auch in einigen Nachbarländern)
Sorgen machen. Denn: „Nicht die neuen religiösen Bewegungen sind ein
Problem, sondern der Umgang von Kirche und Staat mit religiösen
Minderheiten.“ 269 Genau dieses Problem wird uns im folgenden Kapitel
exemplarisch begegnen, wenn die Verfolgung einer religiösen Minderheit als
ein Beispiel dargestellt wird.
Link:
Der Sektenbeauftragte -
der neue Inquisitor
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