Das Buch

 

Der Steinadler und sein Schwefelgeruch
- Das neue Mittelalter

Buch, 464 Seiten, gebunden,
mit zahlreichen Abbildungen
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ISBN 978-3-9808322-3-6

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Kapitel 2

WIE DIE VERFOLGUNG RELIGIÖSER MINDERHEITEN
IM DEUTSCHLAND DES AUSGEHENDEN 20. JAHRHUNDERTS
FRÖHLICHE URSTÄND FEIERT
(ab 1945)

„Ich schäme mich Deutschlands. Was werden die anderen Nationen sagen, die so schon unsere Dummheit zu verlachen pflegen?“
Friedrich Spee von Langenfeld über die Hexenjagd im 17. Jahrhundert


Im Jahre 1945 lag Deutschland in Trümmern – und suchte verzweifelt nach neuer Orientierung. Die Frage, inwieweit eine ganze Generation am Entstehen einer menschenverachtenden Diktatur und an deren furchtbaren Verbrechen mitschuldig war, stand zwar im Raum – wurde aber angesichts der Notsituation, der äußeren wie inneren Zerstörungen, schnell verdrängt. Erst nach vier Jahren Besatzung durften die Deutschen beginnen, sich selbst zu regieren – doch zunächst waren sie in der Völkergemeinschaft noch immer mit dem Kainsmal des Völkermords behaftet. Jegliche Unsicherheit der Regierenden aber schafft erhöhten Legitimationsbedarf – wie das Beispiel Karl „der Große“ zeigt. Was lag da näher, als dass die neue „rheinische Demokratie“ Adenauerscher Prägung sich wiederum eng an die Kirchen anlehnte?

Die beiden Steigbügelhalter des NS-Staates hatten den Zusammenbruch erstaunlich gut überstanden. Dabei musste der Aufstieg des Phönix Kirche aus der Asche den Prälaten und Oberkirchenräten wie ein Wunder vorkommen – hatten sich doch beide Konfessionen mit der Hitlerdiktatur fest liiert. Ihr erneuter Aufstieg zu Machtfülle im neuen Staatswesen, zu neuen (und alten) Privilegien zeugt jedenfalls von einer Meisterleistung kirchlicher Geschichtsfälschung, durch die aus den bis fast zum „Endsieg“ NS-loyalen Amtskirchen in wenigen Wochen wehrhafte Horte des Widerstands wurden. Die instinktive Fähigkeit der Kirchenführer, sich rechtzeitig nach beiden Seiten abzusichern, ist bemerkenswert. Dennoch ist dieser nahtlose Übergang vom Kollaborateur zum Immer-schon-dagegen-Gewesenen nur durch ein gerüttelt Maß an kollektiver Vergesslichkeit und wohl auch unbewusster Kumpanei weiter Bevölkerungskreise zu erklären.


Der angebliche Widerstand der Kirchen

Von der Begeisterung der Mehrzahl der protestantischen Pfarrer für die nationalsozialistische Bewegung war bereits die Rede. Es ist hier nicht der Platz, ausführlich auf die bis heute gängigen Legenden des kirchlichen Widerstands einzugehen. Es sei hier nur erwähnt, dass die angeblich Widerstand leistende „Bekennende Kirche“ (BK) von Personen wie Wilhelm Niemöller geführt wurde, der seit 1923 Mitglied der NSDAP war – und 1933, als er wegen seiner Frontstellung gegen die „Deutschen Christen“ aus der Partei ausgeschlossen wurde, mit Erfolg dagegen prozessierte. Niemöller weihte als evangelischer Pfarrer noch im Mai und Juli 1933 NS-Fahnen. Sein Bruder Martin Niemöller, ebenfalls Pfarrer, entgegnete dem Reichsbischof Müller 1934, der Beweis dürfte ihm schwer fallen, „dass ich nicht die Gewähr dafür biete, dass ich jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintrete“. 165 Auch die Bekennende Kirche unternimmt beispielsweise nichts dagegen, dass zum evangelischen Glauben konvertierte Juden von kirchlichen Ämtern ferngehalten, schließlich sogar ganz ausgeschlossen werden – von einem Eintreten für die verfolgten Juden insgesamt ganz zu schweigen. Das gab es in der Kirche nicht, im Gegenteil: Ein führender Pfarrer der Deutschen Christen wird von der Bekennenden Kirche 1934 wegen seiner angeblichen „Judenfreundlichkeit“ öffentlich bei den Nazis denunziert, was zu seinem Parteiausschluss führt. 166 „Widerstand“ leistete man in der BK nur gegen die Versuche des Staates, in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht einzugreifen. „Die BK war eher ein stabilisierender Faktor für die Nazis als ein Hindernis“ – zu diesem Ergebnis kommt der Historiker Karl-Ludwig Sommer in seiner Habilitationsschrift. 167

Zum Sprachrohr der Protestanten machten sich Leute wie der thüringische Landesbischof Sasse von den „Deutschen Christen“, der im November 1938 – kurz nach der Reichspogromnacht – die Schrift Martin Luthers „Von den Juden und ihren Lügen“ neu auflegt und im Vorwort schreibt: „Am 10. November 1938, an Luthers Geburtstag, brennen in Deutschland die Synagogen. ... In dieser Stunde muss die Stimme des Mannes gehört werden, der als der Deutschen Prophet ... der größte Antisemit seiner Zeit geworden ist, der Warner seines Volkes wider die Juden ...“ 168

Ein Pfarrer wie Dietrich Bonhoeffer, der im Widerstand mitarbeitete – das war für die lutherische Kirche die absolute Ausnahme. Doch selbst Bonhoeffer unternimmt im Frühjahr bewusst nichts gegen die wachsende Kriegsstimmung in der Bekennenden Kirche und begründet das in einem Brief an den englischen Bischof Bell mit den Worten: „So würde ich meinen Brüdern einen ungeheuren Schaden zufügen, wenn ich in diesem Punkt Widerstand leistete.“ 169

Echten Widerstand muss man auch in der katholische Kirche mit der Lupe suchen. Nachdem der Vatikan durch Nuntius Pacelli, den späteren Pius XII., das Hitlerregime 1933 durch ein Konkordat international salonfähig gemacht hatte, schwenkten selbst anfangs misstrauische Bischöfe auf den Kurs des Vatikans ein, mit dem NS-Staat zu paktieren. „Widerstand“ leisteten auch sie immer nur dann, wenn kirchliche Einrichtungen gefährdet waren (oder die Kruzifixe an Schulwänden), unterstützten aber ansonsten das Regime bis (fast) zum bitteren Ende, trieben in ihren Hirtenbriefen die deutschen Soldaten zur äußersten „Pflichterfüllung“ an. Der „Löwe von Münster“, Bischof Galen, bezog zwar gegen die Euthanasie Stellung, forderte aber von den Soldaten „Verteidigung bis zum letzten Blutstropfen“ 170, ließ im Katholischen Kirchenblatt den deutschen Angriff auf England mit den Worten loben: „Gott hat es zugelassen, dass das Vergeltungsschwert gegen England in unsere Hände gelegt wurde. Wir sind die Vollzieher seines gerechten göttlichen Willens.“ 171 Auch der angeblich Widerstand leistende Münchner Kardinal Faulhaber war in Wirklichkeit ein unverbesserlicher Militarist, der schon als Feldprobst während des ersten Weltkriegs die Kanonen des Krieges als „Sprachrohre der rufenden Gnade“ 172 bezeichnet hatte, der dann im Zweiten Weltkrieg noch 1941 sein Einverständnis zum Einschmelzen der Kirchenglocken mit den Worten erteilte: „Für das teure Vaterland aber wollen wir auch dieses Opfer bringen, wenn es notwendig geworden ist zu einem glücklichen Ausgang des Krieges.“ 173 Faulhaber hatte sich während des Krieges jedoch klugerweise einmal mit jemand vom Widerstand getroffen – das genügte, um sich nach dem Krieg flugs die Aura des großen Nazigegners anzudichten.

Neuer Start mit alten Privilegien

Die Kirche hatte es wieder einmal geschafft, in der Stunde Null das moralische Gewissen der geschlagenen Nation vorzutäuschen. Im Gegensatz zu den Kirchenoberen hatte im Volk tatsächlich bei vielen ein Umdenken stattgefunden. Nach dem vielen Leid sollte ein Neuanfang gemacht, dem Militarismus und der Obrigkeitshörigkeit abgeschworen werden. Im Grundgesetz wurden die Menschenrechte neu verankert: Meinungsfreiheit, Gewissensfreiheit, Glaubensfreiheit, Gleichbehandlung aller Bürger ... Doch die Trennung von Staat und Kirche, die in der Weimarer Verfassung bereits vorgesehen, aber nicht vollzogen worden war, wurde auch in der jungen Bundesrepublik nicht verwirklicht. Man ließ den Einfluss der Kirche auf den Staat unangetastet – und so konnten die alten Privilegien wieder Einzug halten: Erhebung der Kirchensteuer durch den Staat, staatliche Bezahlung der Gehälter von Bischöfen, Landesbischöfen, Domkapitularen, Oberkirchenräten, staatliche Finanzierung des kirchlichen Religionsunterrichts an staatlichen Schulen, der theologischen Fakultäten an den Universitäten, der Militärgeistlichen – und sogar jährliche Entschädigungsgelder in Millionenhöhe wegen der in der napoleonischen Zeit (1803) erfolgten Enteignungen kirchlicher Besitztümer. 174

Diese Privilegien sind bis heute geblieben, sie überstanden unbeschadet auch die turbulente 68er Zeit – auch wenn dabei die katholisch-lutherische Kartellgesellschaft Adenauerscher Prägung gehörig durchgeschüttelt wurde. Die dadurch hervorgerufene gesellschaftliche Lockerung bereitete den Kirchen jedoch in anderer Hinsicht erhebliche Probleme. Der soziale Druck hatte abgenommen; es war nun leichter als vorher, sich mit ungewöhnlichen Ideen zu beschäftigen. Gleichzeitig war jedoch der direkte Zugriff eines Teils der jungen Generation auf politische Entscheidungen missglückt. Für einen Teil der Enttäuschten begann der Marsch durch die Institutionen, der sie – unter weitgehender Zurücklassung ihres Reformeifers – innerhalb von drei Jahrzehnten bis in höchste Staatsämter führen sollte. Für einen anderen Teil der Jugend begann eher ein Marsch in eine neue „Innerlichkeit“. Man entdeckte den Umweltschutz, alternative Lebensweisen, begann zu meditieren, reiste nach Indien ... Und es blieb nicht aus, dass dabei auch neue religiöse Strömungen ins Blickfeld traten: Transzendentale Meditation, Bhaghwan, Vereinigungskirche, Hare Krishna und andere.

Die Inquisitoren kommen wieder

Einer der ersten, die die Brisanz dieser neuen Situation für die Monopol-Ansprüche der beiden Großkirchen erkannten, war ein Pfarrer der lutherischen Landeskirche in Bayern: Friedrich-Wilhelm Haack (1935-1990). Er hörte das Gras der gesellschaftlichen Veränderung offensichtlich als erster Kirchenfunktionär wachsen. Bereits von 1964-67 ließ er sich, als Pfarramtskandidat in Hof tätig, nebenamtlich zum „Beauftragten für Sekten- und Weltanschauungsfragen“ ernennen. Damals ging es in der Kirche zunächst noch um rein innerkirchlich bedeutsame Fragen, inwieweit z.B. die Taufen in Freikirchen von der Kirche anerkannt werden können oder nicht. Dies war z.B. bei einem Übertritt in die lutherische Kirche bedeutsam. Oder man überlegte, ob man Anhänger bestimmter Freikirchen als Taufpaten zulassen konnte. Doch Haack ging es schon bald um mehr: um die Beobachtung und Bekämpfung außerkirchlicher religiöser Gruppen, eben der „Sekten“. Es kam ihm dabei vermutlich zugute, dass er durch keinerlei biographische oder geographische Vorprägungen in den konventionell-kirchlichen Rahmen seiner Landeskirche eingebunden war: Er hatte sein Abitur in der DDR gemacht, war mit 20 Jahren in den Westen gekommen und hatte sich am Tag vor einer Einschreibung für ein Chemiestudium in Heidelberg spontan für Theologie und Publizistik entschieden. Haack ließ nun 1967 in der Landeskirche eine „Sektenumfrage“ durchführen – die erste seit 1930 (s.o. S. 85)! Zur Begründung führte er an: „Wenn sich nun die Kirche auf die ‚veränderte Lage’ einstellen soll, wenn sie in dieser ‚pluralistischen Gesellschaft’ ihre Botschaft weitergeben und ihren Dienst erfüllen soll, muß das Gegenüber (besser: müssen die Gegenüber) bekannt sein.“ Die Umfrage war ähnlich detailliert ausgelegt wie die seinerzeitige von 1930. Alle religiösen Aktivitäten, die weder von der lutherischen noch von der katholischen Kirche eingeleitet worden waren, sollten gemeldet werden, „der Übersicht halber“ auch Freikirchen. „Auch Einzelpersonen, die nicht aus der Kirche ausgetreten sind und das auch gar nicht vorhaben, jedoch einen besonderen Dienst in eigener Verantwortung (wie z.B. das Verteilen evangelistischer Traktate) durchführen, sollten erwähnt werden.“ Alle Veranstaltungen, Vorkommnisse, Hintergrundinformationen waren von Bedeutung. Und – daran erkennt man einen geborenen Inquisitor – auch zur Beschaffung der Informationen wurden wertvolle Tipps gegeben: „Zur Beschaffung der Informationen empfehlen sich besonders Oberschüler und Jugendkreise. Diese kommen oft etwas besser an die notwendigen Informationen heran als die Kirchenvorsteher, die ja oft durch ihren Beruf zeitlich bestens ausgefüllt sind.“ 175

So ein Mann fällt auf. Den muss man fördern. Der könnte für uns die nötige Drecksarbeit machen. So wie weiland Dominikus von sich aus gegen die Ketzer zu predigen begann und sodann vom Papst den großen Auftrag bekam, so griff die Kirchenleitung dem jungen Talent unter die Arme. Der Kirchenapparat kannte zwar das leidige Problem der „Sekten“, aber ein Konzept hatte man nicht. Nun wird Haack 1969 in den Schuldienst nach München versetzt (Vater Staat macht’s möglich) und gleichzeitig zum nunmehr hauptamtlichen „Beauftragten für Sekten und Weltanschauungsfragen“ ernannt.

Den Schuldienst lässt er wenig später fallen – und die Zurückhaltung bezüglich seiner Zuständigkeit auch. Denn mit rein innerkirchlichen Fragen – was tun wir, wenn in einer lutherischen Familie jemand einer "Sekte" beitritt – wollte sich Haack nicht zufrieden geben. Nicht umsonst hatte er Publizistik studiert – er wollte auf die Bühne der Öffentlichkeit und dort offensiv gegen die religiösen Abweichler kämpfen. In seiner Schrift „Sekten“ schrieb er 1974: „Nicht aus Konkurrenzneid und nicht aus Haß, weder aus theologischer Rechthaberei noch aus Machtgründen, sondern allein wegen der geistlichen Gefahren muß die Kirche auch heute den Sekten entgegentreten ...“

Verräterisch sind die zwei Worte: „auch heute“. Heißt das nicht: „wie früher“? Doch um keine unerwünschten Assoziationen zu wecken, fährt Haack fort: „ ... Sie wird es, wie zu den Tagen der Apostel, mit geistlichen und geistigen Waffen tun.“

Eine beiläufige Geschichtsfälschung – denn die Auseinandersetzung zwischen Kirche und christlichen Häresien begann nicht zur Zeit der Apostel, sondern später. Entscheidend ist aber: Ein solches offensives „Entgegentreten“ der Kirche gegen andere Glaubensgemeinschaften ist in den Statuten der Kirche bis dahin gar nicht vorgesehen. Deshalb bereitet Haack schon den nächsten Schritt vor. Um die Öffentlichkeit „heiß“ zu machen, darf man nicht religiös argumentieren (was ihm als Spontan-Theologen ohnehin schwer gefallen wäre). Man muss soziologisch, gesellschaftlich argumentieren. Und man muss positive Begriffe in ihr Gegenteil verkehren – etwa den der Toleranz. In einem Vortrag führt er 1982 aus: „Nun ist Toleranz gegenüber Ideen dann ein Unding, wenn diese Ideen beispielsweise lebensgefährdend sind. Was würde man einer Religion gegenüber sagen, die Menschenopfer bringen will? Auf ihre Weise tun dies die Ersatzreligionen tausendfach ... Toleranz kann sich gar nicht gegen Ideen richten, sondern nur gegenüber Menschen, auch dann, wenn diese Träger zerstörerischer Ideen sind. Dann allerdings wird es auch Sache der Toleranz sein, das Leben der Gefährdeten zu bewahren und diese Menschen an der Ausübung ihrer zerstörerischen Ideen zu hindern.“ 176

Das muss man zweimal lesen, um die ganze inquisitorische Hinterlist und Perfidie darin zu erkennen. Erst werden mit dem Begriff „Menschenopfer“ Emotionen geweckt. Dann werden diese auf die neuen Religionsgemeinschaften übertragen: Die „Ersatzreligionen“ – ein von Haack erfundener Begriff – tun dies angeblich „tausendfach“. Sie bringen also alle „Menschenopfer“, sind alle „Träger zerstörerischer Ideen“. Und deshalb müssen sie bekämpft werden, indem man diese „Ersatzreligionen“ beseitigt, ihre Ausübung verhindert. „Toleranz“ wird auf diese Weise zu einem Kampfbegriff gegen religiöse Minderheiten umgedeutet – Orwells „Doppelsprech“ lässt grüßen.

Diese Argumentationslinie hat Modellcharakter – alle „Sektenbeauftragten“, und es sollte bald viele davon geben, übernehmen sie. Fast 20 Jahre später wird Haacks Nachfolger Wolfgang Behnk in einem Vortrag in Landau (Niederbayern) die Abschaffung des Religionsprivilegs im deutschen Vereinsrecht begrüßen, denn, so fasst es die Passauer Neue Presse zusammen: „Letztlich könne nur der Staat, dem die Verfassung das Gewaltmonopol verliehen hat, gegen die Gewalttätigkeit mancher religiöser sektiererischer Systeme etwas unternehmen. ... Das Grundgesetz gehe dabei soweit, dass zum Beispiel die Zeugen Jehovas glauben dürfen, dass es besser sei, ihre Kinder verbluten zu lassen als sie mit einer Bluttransfusion zu retten. Sie dürfen es jedoch nicht an ihren Kindern real durchsetzen ... Die Grenze der Toleranz ist für den Redner genau dort, wo ihr mit Mitteln der Unterdrückung, der Manipulation, der Gewalt und des Terrors systematisch der Kampf angesagt wird. Die Notwendigkeit einer solchen Toleranzgrenze hätten die Terroranschläge religiös-ideologischer Fanatiker in New York und Washington dramatisch vor Augen geführt. ‚Es kann von den Demokratien dieser Welt nicht kampflos hingenommen werden, dass religiös-ideologischer Fanatismus sektiererischer Prägung sich unter dem Deckmantel der Religion als blindwütiger Terrorismus austobt’.“ 177

Behnk, der nach Haacks Tod monatelang dessen Archiv durchforstete, erweist sich hier als gelehriger Schüler seines Verleumdungsmeisters. Man halte sich einmal vor Augen: Die schrecklichen Terroranschläge des 11. September 2001 werden hier auf eine Stufe mit den Glaubensüberzeugungen und -praktiken religiöser Minderheiten wie der Zeugen Jehovas gestellt – wobei jeder unvoreingenommen Forschende mühelos erkennen kann, dass die Zeugen Jehovas bezüglich der Bluttransfusion durchaus nach Alternativen, etwa Blutplasma oder Eigenblut, suchen und mit Kliniken intensiv zusammenarbeiten. Doch darum geht es der modernen kirchlichen Inquisition nicht: Auf dem Terror, der die Welt in Atem hält, kocht ein mit Verleumdung beauftragter Kirchenvertreter schamlos sein Verfolgungssüppchen. Er kann dabei darauf vertrauen, dass keiner seiner Zuhörer im Geschichtsunterricht etwas davon gehört hat, welch ein perfektes Terrorsystem die Kirche während der Inquisition und der Hexenverfolgungen gegen die eigenen Gläubigen aufbaute.

Zurück ins Mittelalter

Behnk steht in der direkten Nachfolge Haacks, der innerhalb seiner Kirche die fast in Vergessenheit geratene Disziplin der Apologetik (griech. Verteidigung [des Glaubens]) wieder aktiviert hatte. „Bei Gesprächen mit dem Gegenüber“, so schrieb Haack 1970 in einem Tätigkeitsbericht an die Landeskirche, „geht es nicht nur darum, Informationen zu erhalten und gegenseitige falsche Vorstellungen abzubauen. Richtig verstandene Apologetik hat immer auch das Ziel, vorhandene Grenzen aufzuzeigen, und sie will letzten Endes Mission sein. ‚Der Andere’ ist uns auch als Andersgläubiger ans Herz gelegt. Es besteht heute keine besondere Vorliebe für den Ausdruck ‚Irrgläubiger’. Verstehen wir unseren Glauben richtig, dann haben wir kein Recht, den ‚Anderen’ in ‚seinem Glauben zu lassen’.“

Anfangs scheint es tatsächlich Widerstände gegen seine Arbeit gegeben zu haben. „Hier zeigen sich Befürchtungen, dass die apologetische Arbeit wieder auf die Gleise der Inquisition zurückverfallen könnte, bzw. es zeigt sich ein Niederschlag des Vulgärglaubens ‚Religion ist Privatsache’“, beklagte er sich in demselben Bericht. Und auch hier reibt sich Haack an der Toleranz und er schreibt: „Häufig hindert ein falscher Toleranzbegriff Christen (auch Pfarrer), apologetischen Fragen nachzugehen.“ Wie er selbst über Toleranz dachte, kommt dann entlarvend in einem Interview zum Ausdruck, das er der „Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit“ gab: „Ich glaube, dass wir da auf die Dauer diesem abendländisch-aufklärerischen Gebilde, das auch in ‚Nathan der Weise’ von Lessing zu finden ist, nicht folgen können.“ 178

Wie kommt es, dass ein studierter Mitteleuropäer des 20. Jahrhunderts die Errungenschaften der Aufklärung so einfach wegwischt? Ist er mit einer solchen Denkweise überhaupt im 20. Jahrhundert zu Hause? Oder führt nicht eine direkte Linie von dieser Art des Denkens zu Augustinus („Liebet die irrenden Menschen; doch bekämpft mit tödlichem Hass den Irrtum!“ 179), zu Innozenz III., zu Luther? War nicht auch Luther in seinem Fanatismus völlig desinteressiert an Erkenntnissen der Vernunft, wie seine Hasstiraden gegen Erasmus von Rotterdam beweisen 180 – so wie Haack oder Behnk kein Interesse daran haben, Forschungsergebnisse oder Klarstellungen zur Kenntnis zu nehmen, die von ihnen angegriffene Glaubensgemeinschaften entlasten könnten?

Man muss kein Anhänger des Reinkarnationsgedankens sein, um festzustellen, dass so mancher „Sektenbeauftragter“ direkt aus dem Mittelalter oder der Reformationszeit entsprungen sein könnte. Immerhin schrieb Haack einmal in einem Brief an einen Vertreter einer von ihm verfolgten religiösen Minderheit ganz offen: „Wenn Sie bei mir auf Inquisition tippen, liegen Sie natürlich richtig.“ 181

Um seine Art der Inquisition besser durchführen zu können, erfand Haack in den siebziger Jahren den Begriff der „Jugendreligion“ – obwohl Kennern der Szene bewusst war, dass allenfalls junge Erwachsene den Schritt in eine solche Gruppierung taten und dass dort von Anfang an Menschen aller Altersstufen vertreten waren. Diese „Jugendreligionen“ bezeichnete Haack dann als „’religiöse Multis’, die gefährlicher seien als etwa die mörderische, aber örtlich begrenzte ‚Manson-Familiy’ [die für einen grauenhaften Massenmord in Kalifornien verantwortlich war, Anm. d. A.] und auch gefährlicher als alle extremen politischen Gruppierungen. Sie seien ‚die einzige Form der Sklaverei, in der die Sklaven auch noch für ihre Arbeit, ihr Essen und für ihre Bewachung bezahlen müssen’.“ 182

Wer weiß schon heute noch, dass die Kirche selbst zu den größten Sklavenhaltern der Geschichte zählt und dass der Vatikan zu den letzten europäischen Staaten gehörte, die die Sklaverei offiziell ächteten? 183

Auch die Psychologie muss für die Diffamierung herhalten: „Jugendliche, die mehrere Jahre in einer solchen Gemeinschaft gelebt haben, seien ‚psychische und physische Wracks. Die Gehirnwäsche in sowjetischen Gefängnissen ist nichts dagegen’. ... Bei Mitgliedern neuer religiöser Bewegungen handle es sich um ‚Opfer der Seelenwäsche’, die sich ‚als Zombies der Heiligen Meister missbrauchen lassen’“. 184

„Gehirnwäsche“ und andere Schimären

Die psychologische Forschung hat längst festgestellt, dass es für das Funktionieren einer sogenannten „Gehirnwäsche“ keinerlei empirische Belege gibt. 185 Vielmehr stehen den Werbern für eine neue religiöse Bewegung lediglich dieselben Möglichkeiten offen wie jedem Wirtschaftsbetrieb: Sie müssen versuchen, ein vorhandenes Bedürfnis anzusprechen (oder ein neues zu wecken) und dann dessen Befriedigung in Aussicht zu stellen. 186 Es lässt sich auch nicht nachweisen, dass Mitglieder neuerer Glaubensbewegungen häufiger unter seelischen Störungen litten als Kirchenmitglieder 187, eher im Gegenteil: Was ein kirchliches Gottesbild des strafenden, willkürlichen, ja grausamen Gottes in den Seelen vieler Menschen anrichten kann, belegen Forschungen über die sogenannten „ekklesiogenen“ (kirchenbedingten) Neurosen. 188

Auch zu Haacks Zeiten waren keinerlei Belege für seine Behauptungen vorhanden – doch seit wann fragt ein Inquisitor schon nach Belegen, wenn er seine Rundumschläge durchführt, etwa: „Die Jugendreligionen stellen eine Bedrohung unserer Welt dar“, oder: „Die wirkliche Gefahr der Jugendreligionen für den einzelnen und die Gesellschaft ist ihre Existenz.“ 189 Dass es ihm nicht um Objektivität ging, brachte Haack ganz offen zum Ausdruck: Am besten wäre es aus seiner Sicht, „wenn der Begriff Sekte in möglichst großer Unbefangenheit gebraucht werden könnte“, auch wenn damit „eine Wertung, ja vom jeweiligen Standpunkt aus auch eine Abwertung verbunden“ ist. 190 Es ging ihm um sensationelle Berichterstattung, zu der auch gezielte Übertreibungen gehören. So sprach auch Haacks Kollege aus Berlin, Pastor Gandow, im Jahre 1984 von „7 bis 12 Millionen Menschen im Land“, die „möglicherweise von den Gruppen beeinflusst“ werden könnten. 191 Eckart Flöther von der AGPF („Aktion für geistige und psychische Freiheit“) sprach im selben Jahr von „300 Gruppen und Grüppchen“ 192 – eine Zahl, die sich in den neunziger Jahren plötzlich verdoppelte, weil sich alle möglichen „Sektenbeauftragten“ von Kirchen, Behörden und Parteien gegenseitig mit dem überbieten, was Sozialwissenschaftler als „Populärstatistik“ (folk statistics) bezeichnen, als wissenschaftlich nicht belegte Zahlen, die aber in den Medien ständig wiederholt werden „und politische Maßnahmen nach sich ziehen können“. Sie werden benutzt, um „moral panics“, übertriebene Ängste, auszulösen, „gesellschaftlich konstruierte soziale Probleme, die in der Darstellung der Medien und in der Behandlung durch die Politik Reaktionen auslösen, die in keinem Verhältnis zu einer tatsächlichen Gefahr stehen“. 193

Natürlich blieb es unabhängig und nüchtern denkenden Zeitgenossen nicht verborgen, mit welchen Methoden hier gearbeitet wurde. „Der liebe Gott im Gruselkabinett ... Haack scheint unter starkem Zeitdruck geschrieben zu haben“, so der österreichische Theologe Adolf Holl über ein Buch von Haack. „Es darf gefragt werden, wie leicht (oder schwer) sich ein mehrbändiger Schocker über religiöse Skurrilitäten wohl ‚herstellen’ ließe, wenn schon dieser eine Band eine fundamentale Armut an Sachlichkeit, wissenschaftlicher Einfühlung, interpretierender Diagnostik verrät.“ 194

Der Religionswissenschaftler Prof. Röhr aus Frankfurt kam zu dem Schluss: „Wir mussten feststellen, dass das meiste, was von den ‚Sektenpäpsten’, allen voran Haack ... gesagt und geschrieben worden ist, gelinde gesagt, mit Vorsicht zu genießen ist.“ 195 Doch wer hört schon solche Stimmen? Viele Journalisten ziehen sensationelle „Stories“, plakative Aussagen und Übertreibungen einer nüchternen Analyse allemal vor.

Wie macht man erfolgreiche Lobbyarbeit?

Um den neuen Konkurrenten der Volkskirche, der das Volk immer mehr davonläuft, richtig das Wasser abgraben zu können, reichte aber die penetrante Desinformation und Verleumdungsarbeit über die Medien nicht aus. Wie schon die Inquisition im Mittelalter, so spannte auch die Kirche des 20. Jahrhunderts den Staat für ihre Zwecke ein, um zum Ziel zu kommen. Auch hier war Haack der Vorreiter. Er gründete 1975 in München eine „Elterninitiative gegen psychische Abhängigkeit und religiösen Extremismus e.V.“ Außer dem Vorsitzenden der Initiative und seiner Frau gehörten dem Kreis keine betroffenen Eltern an, sondern hauptsächlich Pfarrer. 1977 gab Haack auch dieses Feigenblatt auf und übernahm die Leitung der Initiative selbst; Stellvertreter wurde der katholische Theologe Löffelmann. Die Initiative fand bald Nachahmer im ganzen Bundesgebiet – immer spielten Pfarrer die Hauptrolle, leiteten oder steuerten die meist nur aus einer Handvoll Personen bestehenden „Bürgerinitiativen“. Das Ziel war klar: Um Politiker zu beeindrucken, musste man eine scheinbar von der Kirche unabhängige „Interessenvertretung“ aufbauen, die dann öffentlichen Druck auf Medien und Politik ausüben sollte.

So forderte der Vorstand der Münchner Initiative per Rundschreiben die Mitglieder dazu auf, fleißig Lobbyarbeit zu betreiben durch
„– Gespräche mit Abgeordneten ...
– Briefe an Bischöfe, Kirchenleitungen
– Briefe an Ministerien ... Beschwerden über Belästigungen in Fußgängerzonen
– Leserbriefe an Zeitungen bei jedem sich bietenden Anlaß.“ 196

Die Elterninitiative diente Haack nicht nur als Instrument einer scheinbar kirchenunabhängigen Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch als Informationsbeschaffungs-Agentur. Ende 1984 verlangte Haack von „seinen“ Eltern gezielte Berichte über die Vereinigungskirche: „Liebe Mitglieder, wir brauchen Ihre Hilfe ... Eine Stadt [es handelte sich um Regensburg, Anm.d.A.] will den südländischen Munies [man beachte den geschickten Appell an fremdenfeindliche Ressentiments, Anm.d.A.] die Aufenthaltserlaubnis entziehen. Dazu sind neuere Berichte über Erlebnisse mit der Mun-Sekte vonnöten. Bitte schreiben Sie kurz und eindringlich, was Sie ... erlebt haben: Ausbildungsabbruch, psychische Störungen bis hin zu Selbstmordversuchen und Selbstmord, Geldforderungen, Erbschaftsforderungen, gesundheitliche Schäden usw. Die Namen der Berichte werden nicht weitergegeben.“ 197 Ein Vorstandsmitglied werde dann an Eides Statt versichern, solche Berichte erhalten zu haben. Doch welchen Wert können „Berichte“ haben, deren Schwerpunkt bereits vorgegeben wird und deren Verfasser anonym bleiben können? Es ist das Prinzip der anonymen Denunziation, das wie im Mittelalter ganz selbstverständlich wieder angewendet und flexibel an die heutigen rechtlichen Gegebenheiten „angepasst“ wird.

Verschiedene „Elterninitiativen“, Anti-Sekten-Einrichtungen und sonstige „Experten“ gründeten dann 1977 einen Dachverband, die „Aktion für geistige und psychische Freiheit“ (AGPF). Mit von der Partie waren neben Haack die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Dr. Reimer) aus Stuttgart, Pfarrer Rüdiger Hauth aus Witten, die Katholische Sozialethische Arbeitstelle in Hamm, Pfarrer Eimuth aus Frankfurt, Pfarrer Keden aus Bonn. 198 Als Sprecher traten ein Ministerialrat im Bundesfinanzministerium, Dr. Karbe, und der CSU-Bundestagsabgeordnete Friedrich Vogel auf. Karbe war so etwas wie ein Glücksgriff für Haack, denn seine 22jährige Tochter schloss sich 1976 der Vereinigungskirche an – und wurde mit Gewalt daraus wieder „befreit“: „Nach einem Besuch bei ihrer Familie wurde sie gewaltsam eingesperrt und wochenlang gezwungen, sich Kritik an ihrer Mitgliedschaft in der Vereinigungskirche anzuhören. ... ‚Sie machte zwei Fluchtversuche, die dramatisch verliefen.’“ 199 Schließlich verließ die Tochter notgedrungen die „Moonies“, blieb aber aufgrund der schweren Auseinandersetzungen psychisch nur begrenzt belastbar. Dr. Karbe gab, wie in solchen Fällen üblich, natürlich der „Sekte“ die Schuld. Entscheidend war nun, dass er sich in der Bonner Ministerialbürokratie bestens auskannte und über „Insider-Informationen über das Funktionieren des Bonner Apparates“ 200 verfügte. Karbe wusste, wie man Kongresse veranstalten, wen man dazu einladen, wie man anschließend Zuschüsse für bestimmte Projekte oder „Forschungsaufträge“ beantragen konnte. Es gelang der Clique um Haack und Karbe, nicht nur die Arbeit der AGPF weitgehend aus Steuermitteln zu finanzieren, sondern auch die Verleumdungsarbeit ähnlicher Einrichtungen: in Berlin, wo der Senat die „Elterninitative“ des Pastor Gandow mitfinanzierte – oder in Essen, wo die Stadt Essen das „Sekten-Info“ der Frau Cammans unterstützt. Cammans widmet sich auf Kosten des Steuerzahlers schon bald der Lieblingsbeschäftigung jedes „Sektenjägers“: dem Denunzieren. Als 1982 ein Anhänger Bhagwans an der Volkshochschule Essen Psychologiekurse gibt, ruft sie dort an und der Mann wird entlassen. 201 Sie arbeitet auch mit der Kriminalpolizei zusammen und erreicht es, dass Behörden und Stadtparlament auf straff kirchlichen Anti-„Sekten“-Kurs gehen. „Wir werden jedweder Jugendsekte solche Schwierigkeiten machen, wie es überhaupt möglich ist“, sagt der SPD-Ratsherr Andreas Andor im Jugendwohlfahrtsausschuss. 202

Aber auch auf höherer Ebene gelang es den „Sektenjägern“, an Behörden und Politiker heranzukommen. Der Abgeordnete Vogel (später im Kanzleramt tätig) reichte 1977 eine erste Anfrage über die Gefährlichkeit von „Jugendreligionen“ im Bundestag ein. Von Anfang an war auch ein Vertreter des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, Oberregierungsrat Heimann, bei den Sitzungen der AGPF dabei 203. Dieses Ministerium erhielt 1978 die Zuständigkeit für die „Neuen Jugendreligionen“. Dabei wäre für Kirchen und Religionsgemeinschaften eigentlich das Bundesinnenministerium zuständig gewesen. Doch dieses konnte „trotz sorgfältiger Untersuchungen ein angeblich rechtswidriges Verhalten neuer religiöser Bewegungen nicht belegen“. 204 Auch das Bundeskriminalamt, das bei einer interministeriellen Arbeitsgruppe mitgearbeitet hatte, konnte hierzu nichts Einschlägiges beitragen. Doch das brachte die Lobbyisten der Religionsverfolgung keineswegs in Verlegenheit. „Nachdem“, so Oberregierungsrat Heimann, „sich schon bald die Erkenntnis durchsetzte, dass der Sektenproblematik vor allem durch präventive Maßnahmen (Aufklärung, Jugend- und Bildungsarbeit, Forschung etc.) begegnet werden muß, konzentrierten sich die Erwartungen der Kirchen, Verbände und Elterninitiativen in erster Linie auf den BMJFG“, also das Bundesfamilienministerium. 205 Im Klartext: Wenn es das Problem vom Standpunkt der nüchternen Zahlen her nicht gibt, muss es eben durch entsprechende Wühl- und Verleumdungsarbeit herbeigeredet werden. Das Bundesinnenministerium war nur zu gern bereit, die heiße Kartoffel abzugeben – statt sich auf die Hinterfüße zu stellen und eine derartige Zweckentfremdung des Behördenapparates einer Demokratie für einen Feldzug der Großkirchen gegen die religiöse Konkurrenz zu verhindern.

Die Katholiken hinken hinterher

Inzwischen hatten die Kirchen den neuen Trend, der von einer kleinen, radikalen Minderheit von Religionsverfolgern vorgegeben wurde, aufgegriffen. Alle lutherischen Landeskirchen benannten sogenannte „Sektenbeauftragte“, die man besser „Verleumdungsbeauftragte“ oder „Rufmordbeauftragte“ nennen sollte. Die katholischen Diözesen folgten etwas später, zu Beginn der achtziger Jahre. Weshalb der zeitliche Unterschied? Zum einen ist es wohl das „Vorbild“ Martin Luthers als fanatischem Kämpfer gegen Andersdenkende, das vielen lutherischen Pfarrern förmlich in den Genen zu sitzen scheint. „Mit Ketzern braucht man kein langes Federlesen zu machen“, sagte Luther einmal bei Tisch, „man kann sie ungehört verdammen. Und während sie auf dem Scheiterhaufen zugrunde gehen, sollte der Gläubige das Übel an der Wurzel ausrotten.“ 206 Zum anderen könnte es mit einer größeren Gelassenheit der älteren katholischen Kirche zu tun haben, die es in der Regel zunächst mit Totschweigen der neuen Konkurrenz versucht und dann lieber die „Evangelischen“ sich die Finger dreckig machen lässt – ihre eigenen Krallen kann die alte Katze ja immer noch ausfahren. Der Kirchenkritiker und Theologie-Professor Hubertus Mynarek steuert noch einen weiteren Punkt bei: Viele evangelische Pfarrer leiden offenbar unter einem Minderwertigkeitskomplex der katholischen Kirche gegenüber. „Es wurmt sie, dass die katholische Kirche, zu der nicht wenige von ihnen bewundernd aufschauen, sie nicht ernst nimmt, ihren liturgischen und amtlichen Status nicht anerkennt, dass diese Kirche trotz der ebenfalls vorhandenen Schwierigkeiten und Kontroversen in den eigenen Reihen doch eine ganz andere Einheit und Autorität in der Weltöffentlichkeit repräsentiert als die tausendfach gespaltene und zerrissene protestantische Christenheit. ... Man möchte so gern Kirche sein, weiß aber, dass man im Grunde nur eine abgeleitete Sekte, sozusagen die Abspaltung von einer Abspaltung ist und dass man von der übermächtigen katholischen Institution im Grunde nicht als Kirche anerkannt wird ... Das alles nagt mächtig und giftig am Selbstwertgefühl evangelischer Geistlicher. Um so wütender diffamieren die Sektenbeauftragten unter ihnen die nichtkirchlichen Gruppierungen und Bewegungen als Sekten, weil sie selber einer Sekte angehören, dies aber um jeden Preis zu verdrängen versuchen. Kirche kann man nicht sein, Sekte will man nicht sein – diese unnatürliche Spannung hält keine Psyche lange aus.“ 207

Der Staat bekämpft seine eigenen Bürger

Doch die über 50 katholischen und evangelischen Verleumdungsbeauftragten ihrer jeweiligen Landeskirche oder Diözese können noch so eifrig Presseartikel und Fernsehinterviews lancieren, können jede Gelegenheit nutzen, andere Glaubensgemeinschaften zu diffamieren – sie bleiben doch die Stimme ihrer Kirchen. Um wirklich etwas zu erreichen, muss man – wie im Mittelalter – den Staat vor seinen Karren spannen. Und tatsächlich: Schon zu Beginn der achtziger Jahre äußern sich staatliche Stellen über das Kuckucksei „Jugendreligionen“, das man ihnen als „Problem“ ins Nest gelegt hat.

Anfangs zieren sich manche Behörden noch. So schnell kann man gewisse rechtsstaatliche Prinzipien, die man nach dem Krieg erst mühsam gelernt hat, auch nicht gleich wieder aus seinem Kopf verbannen. So verzichtete die Bayerische Staatsregierung aus „verfassungsrechtlichen Überlegungen“ im November 1980 noch darauf, in einem Bericht einzelne Glaubensgemeinschaften namentlich zu erwähnen. Eine Schimpfkanonade von Pfarrer Haack und ständige Angriffe der CSU-Jugendorganisation Junge Union führten dann zu einem öffentlichen Druck – und 1984 werden in einem zweiten bayerischen Bericht bestimmte Gruppen erwähnt. 1985 gar verkündet der bayerische Staat stolz, dass in den Lehrplänen der Schule das Thema der neuen religiösen Bewegungen abgehandelt wird. Lernziel ist die „Fähigkeit, echte Religiosität von religiösen Fehlformen zu unterscheiden“. 208 Die Frage, wer nun bestimmt, was eine „Fehlform“ ist (man könnte auch „Irrlehre“ sagen) und was nicht, braucht man gar nicht erst zu stellen. Maßgeblichen Anteil an dieser Entwicklung hat – unter Anleitung von Haack – der JU-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Alfred Sauter, einer derjenigen, die frühzeitig die angebliche „Sektenproblematik“ als Möglichkeit zur politischen Profilierung entdecken. Sauter wird in der Tat später noch eine weitere Karrieresprosse erklimmen und sich beispielsweise im Mai 1993 als Staatssekretär im bayerischen Innenministerium gegenüber dem Spiegel 209 dahingehend äußern, dass man gegen das Universelle Leben „zur Gefahrenabwehr Schutzmaßnahmen treffen“ müsse. Die Urchristen im Universellen Leben verlangen daraufhin von der Staatregierung eine Klarstellung, ob der Verfassungsschutz gegen sie ermittle. Das Ministerium verneint das, weigert sich aber, die Sache offiziell richtig zu stellen. Als eine solche Richtigstellung vor Gericht eingeklagt wird, lässt Sauter erklären, er habe die betreffende Äußerung nicht als Staatssekretär, sondern als Vorsitzender des Arbeitskreises Juristen der CSU gemacht. Das Gericht geht darauf ein, und die Sache verläuft im Sande.

Auch Markus Sackmann gerät als Arbeitskreisleiter „Jugend und Sport“ der Jungen Union Bayern mit in den Einflussbereich Pfarrer Haacks, bei dem er sich für dessen Hilfe bei der Erstellung einer „Dokumentation“ über „die neuen Jugendreligionen“ sehr herzlich bedankt. Sackmann wird uns später als Landtagsabgeordneter und eifriger „Ketzer“-Bekämpfer wieder begegnen (S. 357, 361).

Haack und seinen Kollegen gelingt es also, junge, ehrgeizige Politiker auf ihre Linie zu bringen – und das kann sich noch nach Jahren für sie auszahlen, auch wenn z.B. Sauter wiederum einige Jahre später als „Bauernopfer“ für die Versäumnisse seines Ministerpräsidenten Edmund Stoiber wegen der Verluste des Freistaats bei Grundstücksgeschäften in den neuen Bundesländern zum Rücktritt gezwungen wird. Andere stehen schon bereit, den Staat auf Kurs gegen religiöse Minderheiten – also gegen die eigenen Bürger – zu bringen. „Der Staat dürfte nicht zuletzt deshalb dem kirchlichen Ansinnen so willfährig entgegenkommen“, so der Religionssoziologe Prof. Neumann, „weil er glaubt, er müsse seine Autorität ‚transzendent’ begründen, da sie sonst nicht (mehr) durchsetzbar sei. Eine wahrhaft voraufgeklärte Sicht, die jedoch bezeichnend für die politische Kurzsichtigkeit und verzagte Uneinsichtigkeit der heutigen politischen Klasse zu sein scheint.“ 210

Geballte Staatsmacht gegen religiöse Minderheiten

Bereits in den achtziger Jahren bringen fast alle deutschen Bundesländer sogenannte „Sektenberichte“ heraus, meist mit konkreter Nennung von „gefährlichen“ Gruppen. Auch wenn dann im Text über eine einzelne Gruppe inhaltlich kaum etwas Konkretes vermerkt wird, so genügt bereits die offizielle Nennung von staatlicher Seite, um eine Gruppierung zu brandmarken: „Die stehen ja auch im Sektenbericht!“ In Berlin geht man noch einen Schritt weiter: Damit nicht jemand – aus Versehen – doch einer solchen Gruppe einen Saal vermietet, beschließt das Berliner Abgeordnetenhaus im Sommer 1999, dass „konfliktträchtige religiöse beziehungsweise weltanschauliche Organisationen oder Psychomarktanbieter“ in der Hauptstadt keine öffentlichen Räumlichkeiten mehr anmieten dürfen. Und wer als „konfliktträchtig“ gilt, das bestimmt Vater Staat aufgrund kirchlicher Einflüsterungen. Auslöser war ein Kongress der Zeugen Jehovas, der 1998 im Olympiastadion stattfinden sollte. Als man feststellte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Verweigerung nicht ausreichten, da es ja den Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität gibt, zog man eine einfache Konsequenz: „Wenn die rechtlichen Voraussetzungen nicht ausreichen, einer Religionsgemeinschaft Räumlichkeiten zu verweigern, müssen sie eben geschaffen werden“, so der Kirchenhistoriker Gerhard Besier in der Welt (8.8.99). Besier weist darauf hin, dass die Zeugen Jehovas seit den zwanziger Jahren ihre Kongresse in öffentlichen Einrichtungen Berlins abhielten. „Nur während der NS-Diktatur war ihnen dies verboten.“

Lässt man den Begriff „konfliktträchtig“ einmal auf sich wirken, so wird man sich der ganzen Heimtücke bewusst, die sich dahinter verbirgt. Dem unbefangenen Zeitungsleser wird ja von offizieller Seite der Eindruck vermittelt, es handle sich um Gruppierungen, die ständig gegen Recht und Gesetz verstoßen und dadurch „Konflikte“ hervorrufen. Dabei wollen die allermeisten nur in Frieden nach ihrem Glauben leben, sonst nichts. In Wirklichkeit ist es die kirchliche und in ihrem Gefolge die staatliche Seite, die gegen die Regeln der Verfassung verstößt und dadurch den Konflikt erst hervorruft. Die Richterin Dorothee Osterhagen stellt dazu fest, „dass sich die Konfliktträchtigkeit der alternativen Gruppen schlicht darin erschöpft, dass sie einem kirchlich definierten Christentum und einem marxistisch inspirierten Gesellschafts- und Menschenbild widersprechen.“ 211 Sie meint mit letzterem ein Menschenbild, in dem Religion generell als etwas Rückschrittliches, als „Opium für das Volk“ angesehen wird.

„Konfliktträchtigkeit“ könnte auch heißen: Je mehr Gläubige die Volkskirchen verlassen und nach einer religiösen Alternative suchen, desto mehr Menschen wird bewusst, dass zwischen dem christlichen Anspruch der Großkirchen und ihrer unchristlichen Realität eine Diskrepanz, ein Konflikt, besteht.

Bleiben wir noch einen Moment in der neuen deutschen Hauptstadt, die eigentlich bezüglich der Rechtsstaatlichkeit ein Vorbild für andere Städte sein sollte. Dort hat jedoch Pastor Gandow die staatlichen Stellen offenbar voll im Griff. Als 1997 ein „Sektenbericht“ mit dem Titel „Sekten – Risiken und Nebenwirkungen“ erschien, teilte die zuständige Senatorin Ingrid Stahmer (SPD) dies der Presse erst dann mit, als bereits 5000 Stück an pädagogische Beratungsstellen, soziale Hilfsdienste und Schulen verschickt worden waren. Und dieser Umstand wurde auf der Pressekonferenz keineswegs verheimlicht, sondern die „Sektenfachfrau“ Anne Rühle erklärte, man habe sich damit „vorsorglich gegen juristische Blockaden“ gewappnet. 212 Juristische Einsprüche von betroffenen Gruppen, die mit Recht befürchten müssen, einmal mehr öffentlich diskriminiert zu werden, betrachtet man also als „Blockaden“, die man durch flinkes Handeln zu verhindern sucht. Dass man sie vorher, wie in einer Demokratie üblich, anhören könnte oder müsste, bevor man über sie etwas Herabsetzendes sagt, kommt offensichtlich weder in Berlin noch anderswo einer staatlichen Stelle in den Sinn. (Aber so schrieb es eine mittelalterliche Regel der Inquisition auch vor: Mit einem Ketzer darf man gar nicht reden!) Dabei hatte Berlin gar nichts zu befürchten. Drei Jahre zuvor, beim vorhergehenden „Sektenbericht“, hatte es zwar Einsprüche gegeben, darunter einen des Universellen Lebens, das es nicht hinnehmen wollte, dass in diesem Bericht von 1994 einfach eine Reihe von Verdächtigungen über diese Glaubensgemeinschaft referiert wurden – wobei in der Einleitung alle aufgeführten Gruppen mit geschickter Suggestion als „Ungeheuer“, als „antidemokratisch und sozial unverträglich“ hingestellt wurden. Doch das Berliner Oberverwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag, mit welchem der Stadt Berlin die Nennung des Universellen Lebens untersagt werden sollte, ab und lieferte eine Begründung mit, die blanker Hohn ist: Die Glaubensgemeinschaft werde ja durch einen solchen Bericht nicht daran gehindert, „ihre Tätigkeit, so wie sie es nach ihrem Glauben für richtig“ hält, „fortzusetzen“.

Staats-Kirchen-Filz auf Schritt und Tritt

Wir werden im dritten Kapitel im einzelnen sehen, wie „einfach“ das für eine Gruppe von „Unberührbaren“ ist. Der Fall Berlin zeigt nicht nur, dass auch die Justiz, zumindest zum Teil, die alte Liaison von Kirche und Staat bereitwillig deckt – was allerdings weniger verwundert, wenn man weiß, dass Verleumdungsbeauftragte der Kirchen auf Richterakademie-Tagungen stundenlang über die „gefährlichen Sekten“ referieren dürfen und danach mit den Richtern fröhliche Abende verbringen. In Berlin, in der Stadt der Filz-Skandale, kann man auch die personelle Verfilzung von Staat und Kirche beobachten: Der Senator für Familie und Jugend, der 1994 den Berliner „Sektenbericht“ herausgab, war Thomas Krüger (SPD) – ein lutherischer Pfarrer. Krüger ließ sich anschließend für vier Jahre in den Bundestag wählen, wurde während dieser Zeit auch Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, ebenfalls mit Sitz in Berlin. Doch auch in dieser Eigenschaft vergaß der gelernte Pfarrer sein Lieblingsthema „Sekten“ nicht. So forderte er im Herbst 1996 gemeinsam mit dem Frankfurter Rufmordbeauftragten Kurt-Helmuth Eimuth vom Staat „gezielte Aufklärungsmaßnahmen über die Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen in Sekten“. Es sollten „umfassende Aufklärungsmaterialien für Kindergärten und Schulen“ bereitgestellt werden und man solle in den Schulen „Sektenkontaktlehrer“ ernennen. Außerdem sei zu überlegen, „inwieweit Eltern, die Mitglieder einer Sekte sind, nicht in konkreten Fällen das Sorgerecht für ihre Kinder begrenzt werden müsse“. 213

Wer weiß als Zeitungsleser schon, dass der Herr Präsident, der sich hier für wehrlose Kinder einsetzt, ein Pfarrer ist, der gegen die religiöse Konkurrenz seiner Kirche kämpft? Wer kann solche Biographien über die Jahre hinweg verfolgen? Vor allem aber ist erstaunlich, mit welcher Selbstverständlichkeit ein Mann, der noch in der DDR in der „Kirche von unten“ mitgearbeitet hat, jetzt vom Staat Maßnahmen fordert, die auf eine religiöse Gleichschaltung der Schulen und auf eine Bespitzelung der Eltern hinauslaufen würden. Denn was unterscheidet einen „Sektenkontaktlehrer“ noch von einem schulischen „Blockwart“?

Doch Krügers Karriere geht weiter. Im Jahr 2000 wird er zum Leiter der Bundeszentrale für politische Bildung ernannt – und will dort vor allem den Rechtsradikalismus bekämpfen. 214 Wie er Rechtsradikale von den Vorzügen der Demokratie und der Toleranz überzeugen will, während er selbst mit Vorliebe religiöse Minderheiten verfolgt, bleibt sein Geheimnis – und das derjenigen, die ihn in dieses Amt gehoben haben.

Sektenjagd als karriereförderndes Element oder als Thema für Politiker, die sonst keines finden, bei dem sie sich profilieren können – da gibt es in Berlin noch Krügers Parteifreundin Renate Rennebach, ebenfalls Bundestagsabgeordnete und „Sektenbeauftragte“ der Bundestagsfraktion der SPD. Rennebach ist zwar als gelernte Friseuse weder Theologin noch Pfarrerin, doch sie betätigt sich in der evangelischen Kirche in Berlin-Zehlendorf als gewählte Laienvertreterin.

Berlin wurde etwas ausführlicher dargestellt – aber es ist kein Einzelfall. Politiker, die sich längerfristig oder auch nur gelegentlich mit dem „Sekten“-Thema zu profilieren versuchen, gibt es in allen Bundesländern – und in allen Parteien. Etwa der spätere Forschungsminister und noch spätere Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Jürgen Rüttgers, der 1994 als Geschäftsführer der CDU-Bundestagsfraktion ein „schärferes Vorgehen gegen Sekten verlangt“ und „die Beobachtung einzelner Sekten durch den Verfassungsschutz“ 215. Oder der spätere Generalsekretär der SPD und noch spätere Bundesarbeitsminister, Franz Müntefering, der ebenfalls 1994 als Sozialminister von Nordrhein-Westfalen „alle politisch Verantwortlichen“ aufruft, „dem wachsenden Sektenunwesen ‚den Nährboden zu entziehen’“, das „inzwischen zu einem ‚gesellschaftlichen Problem’ geworden“ sei. 216 In Rheinland-Pfalz fordert 1993 Sozialminister Ulrich Galle die Bevölkerung auf, das Ministerium „über alles zu informieren, was Sie in Rheinland-Pfalz an Aktivitäten, Veranstaltungen, Zeitungsannoncen, Informationsständen, Behandlungsangeboten, Wirtschaftsunternehmen und anderes beobachten und das im Zusammenhang mit neureligiösen Gruppen steht.“ Eine Antwortkarte liegt dem schriftlichen Aufruf gleich bei. In Schleswig-Holstein ändert man gar das Landesdatenschutzgesetz, um „Sekten“ von staatlicher Seite besser überprüfen zu können.

Die Hysterie greift um sich

Einige Bundesländer haben sogar eigene staatliche „Sektenbeauftragte“ ernannt, bei Parteien gibt es sie auch schon, und selbst bei einigen Polizeidienststellen, so in Leipzig, Sindelfingen, München. Die Schüler der Landespolizeischule Wertheim wurden nach eigenem Bekunden „über die Sekte“ – gemeint ist in diesem Fall das Universelle Leben – „schon eingehend informiert“, ehe sie sich Anfang 2000 ins Gästebuch der evangelischen Pfarrei Michelrieth eintrugen, deren „zusätzliche Informationen“ – gemeint ist eine Sammlung von Gerüchten und Verleumdungen – den Polizeischülern „gerade recht“ kamen. In zahlreichen Kommunen haben Religionsgemeinschaften, die Säle anmieten oder Informationstische beantragen wollen, äußerst schlechte Karten – man nimmt lieber Gerichtsprozesse in Kauf, als ihnen ihr verfassungsmäßiges Recht freiwillig zu geben. Dass dies weiter um sich greift, dafür sorgen eifrige Politiker auf Landesebene wie der hessische Sozialminister Clauss, der 1978 das Landesjugendamt anwies, von der evangelischen Kirche herausgegebenes „Informationsmaterial“ über „Sekten“ an sämtliche Jugendämter des Landes zu verteilen. 217 Auch in den neuen Bundesländern, in denen Kirchenmitglieder eine verschwindende Minderheit sind, wird zur Jagd auf „gefährliche Sekten“ geblasen. Wenn dann mal einer aus der Reihe tanzt wie der Mitarbeiter der thüringischen Landesarbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendschutz, der im August 1999 erklärte, er sei „für Religionsfreiheit“ und mache „keinen Unterschied zwischen Kirchen und Sekten“ – dann wird er in der Presse als „ahnungslos“ bezeichnet, und Institutsleiterin Christa Herwig von der Lehrerfortbildungsanstalt in Bad Berka reagiert „mit Unverständnis ob solcher Naivität“ und weist darauf hin, dass man in den vergangenen zwei Jahren „auf Beschluss der Landesregierung ... insgesamt 30 Pädagogen zu Ansprechpartnern in Sektenfragen für Kollegen, Schüler und Eltern qualifiziert“ hat. 218 Alle, die sich mit diesem Thema beschäftigen, sei es als Politiker, als Behördenvertreter, als Wissenschaftler an einem aus Steuergeldern bezahlten „Forschungsprojekt“ oder als ausgebildeter „Sekten-Lehrer“, haben natürlich ein Interesse daran, dass die „Gefahr“, auf die sie sich „spezialisiert“ haben, in der Öffentlichkeit möglichst intensiv „wahrgenommen“ wird. Deshalb werden sie Tatsachen, die religiöse Minderheiten entlasten, bestreiten und nicht zur Kenntnis nehmen. Das gilt bis in die höchste Ebene: Auch auf Bundesebene warnten sowohl die damalige Familienministerin Angela Merkel – später CDU-Vorsitzende und ab 2005 Bundeskanzlerin – als auch ihre Nachfolgerin Claudia Nolte vor den „Sekten“, die, so Nolte 1995, „in bedrohlichem Maß angewachsen“ sind. Ihre Verbreitung habe inzwischen fast die Form einer „Unterwanderung“ angenommen. 219 Frau Nolte fand es seinerzeit „höchst ärgerlich“, dass eine bereits 1992 geplante „Sekten-Broschüre“ noch immer nicht herausgegeben werden konnte, weil sie durch juristische Einsprüche blockiert sei. Keine der sich zur Wehr setzenden Gruppen war aber vor Erstellung des Reports angehört worden.

Man muss sich einmal klar machen, was es bedeutet, wenn über drei Jahrzehnte hinweg, also fast eine Generation lang, die Diffamierung religiöser Minderheiten immer wieder in die Köpfe hineingebracht wird: im Religionsunterricht, im Sozialkundeunterricht, in der Lehrer- und Erzieherausbildung, auf Richterakademien, auf Jugendämtern, in den Medien, von den Kanzeln, auf Parteitagen. Hier werden Vorurteile institutionalisiert, sie werden in das Unterbewusstsein eingraviert. Wie lange wird es dauern, diese Vorurteile wieder aufzulösen, wenn der äußere Einfluss der Kirchen einmal geschwunden sein wird?

Doch davon kann ohnehin noch keine Rede sein. Im 21. Jahrhundert, 30 Jahre nachdem Haack den Begriff „Jugendsekten“ in die Welt gesetzt hat, dessen Unwissenschaftlichkeit längst bewiesen ist, werden mit diesem Kampfbegriff noch immer die Gehirne von Schülern bearbeitet. Das Darmstädter Echo meldet am 23. November 2001: „Ein äußerst sensibles Thema griffen drei Schüler des Michelstädter Gymnasiums auf, sie beleuchteten die Jugendsekten: Seit rund 25 Jahren häufen sich schockierende Nachrichten über die Tätigkeiten der so genannten Jugendsekten. Einige Gruppen genießen dabei zum Teil unter dem irreführenden Titel einer Kirche das Privileg der Gemeinnützigkeit. ... Viele Sektenanhänger sind von ihrem Führer abhängig, nirgendwo sozial- oder krankenversichert und erbetteln Millionen für den Luxus ihres Führers ...“ Da sind sie immer noch, die grellen Klischees, ohne jeglichen Tatsachenbezug, wie am Tag, an dem Haack sie erfand. Und sie werden so lange durch die Gehirne geistern, wie die Eltern, die Erzieher und der Staat es zulassen, dass Kirchenvertreter unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit Zwietracht und Konflikte säen und junge Menschen gegen ihre Mitbürger aufhetzen.

Wie um dem hier entstandenen Irrsinn die Spitze aufzusetzen, vereinbarten im Oktober 2001 die Universität Bayreuth und die evangelische Landeskirche in Bayern, gemeinsam ein „Institut zur Erforschung der religiösen Gegenwartskultur“ einzurichten. In einer zweijährigen „Probephase“ habe man bereits eng mit dem lutherischen „Beauftragten für religiöse Strömungen“, Bernhard Wolf, zusammengearbeitet, der nun eigens seinen Dienstsitz nach Bayreuth verlegen werde. Wolf nannte die neue Einrichtung „eine zukunftsträchtige Investition“ – für die Landeskirche „könnten die Erkenntnisse wertvolle Einblicke in neue geistige und religiöse Entwicklungen in den bayerischen Regionen geben“. 220 Im Klartext: Unter dem Deckmantel der Wissenschaft werden religiöse Minderheiten ausgeforscht – und der Staat bezahlt für diese „Investition“.

Die angebliche Gefahr ... gibt es gar nicht

Aber haben die vielen Minister, Politiker, Behördenvertreter nicht vielleicht doch recht, wenn sie immer vor den „Sekten“ warnen? Ist da nicht vielleicht doch was dran? Können so viele verantwortungsvolle Amtsträger irren?

Sie können. Oder vielleicht müsste man sagen: Sie wollen es so. Denn wenn sie gewollt hätten, dann hätten sie die Forschungsergebnisse, die ihre Befürchtungen entkräftet hätten, nur zur Kenntnis zu nehmen brauchen.

Schon im April 1981 lagen die Ergebnisse einer Studie der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung vor. Demnach hatte eine Umfrage bei sämtlichen deutschen Staatsanwaltschaften und Landgerichten ergeben, dass alle Anzeigen wegen Betrugs, Freiheitsberaubung, Nötigung, Körperverletzung gegen neue religiöse Bewegungen eingestellt worden waren. Geahndet werden mussten allenfalls „minderkriminelle Delikte oder bloße Ordnungswidrigkeiten peripheren Charakters“ wie Verstöße gegen das (Spenden-)Sammlungsgesetz oder gegen steuerliche Vorschriften. „Mit Nachdruck“ wiesen die Autoren darauf hin, „dass die bestehende Rechtsordnung ausreicht, um Mißbräuchen und Auswüchsen, die unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit geschehen, entgegenzutreten.“ 221

An der Tatsache, dass die Gesetze unseres Staates ausreichen, um eventuelle Missbräuche oder Vergehen im Zusammenhang mit Glaubensgemeinschaften zu ahnden, hat sich bis heute nichts geändert.

Schon 1979 hatte Staatssekretär Ruder aus Baden-Württemberg erklärt, dass den „Jugendreligionen“ strafbare Handlungen „nicht nachzuweisen“ sind. „Anzeigen besorgter Eltern verlaufen im Sande, weil der ‚Geschädigte’ meist unwiderlegbar behauptet, sich aus freien Stücken der Sekte angeschlossen zu haben.“ 222 Auch die bayerische Staatsregierung kam 1980 zu dem Schluss: „Nach den bisherigen Erkenntnissen kann nicht davon gesprochen werden, daß von diesen Gruppen eine allgemeine ernste Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeht.“ 223

Doch wie war das noch: Sind diese Sektierer vielleicht einfach zu raffiniert, als dass man ihnen so leicht etwas nachweisen kann? Ist nicht gerade die Tatsache, dass man ihnen nichts Konkretes nachweisen kann, ein starkes Indiz dafür, wie gefährlich eben die angebliche „Gehirnwäsche“ ist, die „Persönlichkeitsveränderung“, der sich ihre Anhänger unterziehen müssen?

Mit fast der gleichen „Logik“ hat man übrigens während der Hexenverfolgungen argumentiert: Schreit die „Hexe“ während der Folterung vor Schmerzen, so muss sie schuldig sein. Schreit sie aber nicht, so muss sie erst recht schuldig sein – denn wie könnte sie das sonst aushalten, wenn nicht mit Hilfe des Teufels?

Doch auch zu der Behauptung der angeblich manipulativen und negativen Veränderung der Persönlichkeit von Mitgliedern einer neuen religiösen Bewegung gibt es schon frühzeitig nüchterne Forschungsergebnisse. So musste der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bereits 1979 einräumen: „Der Nachweis, dass eine Jugendreligion allgemein gezielte Methoden und Techniken anwendet, die die Willens- und Entscheidungsfreiheit der Betroffenen einschränken oder gar völlig ausschalten, konnte bisher nicht erbracht werden.“ 224

Aber damit konnten sich die neuen Inquisitoren nicht zufrieden geben. Die Bundesregierung gab für 300 000 Mark eine Grundlagenstudie in Auftrag, die 1982 als „Wiener Studie“ fertiggestellt wurde. Hier wurden Anhänger von vier neuen religiösen Bewegungen mit Tiefeninterviews untersucht: Vereinigungskirche, Ananda Marga, Scientology und Divine Light Mission. Das Ergebnis:

„Aufgrund der Auswertung der Tiefeninterviews und der psychologischen Testverfahren konnte nicht festgestellt werden, daß die NRB (Neue Religiöse Bewegungen) pathologische Syndrome in der psychischen Struktur ihrer Mitglieder hervorbringen. Psychisch labile Personen erfahren häufig durch den Anschluß an eine NRB eine gewisse Stabilisierung. So konnten viele eine frühere Drogenabhängigkeit überwinden. Bei der Ablösung von einer NRB treten zweifellos unterschiedlich schwere psychische Belastungen auf, die bei solchen, die schon vor ihrem Beitritt zur NRB psychische Störungen aufwiesen, zu schweren Krisen führen können. Die Mitglieder der NRB erfahren deutliche Veränderungen ihrer Persönlichkeit und ihrer Verhaltensweisen. Die Mitglieder beurteilen das ausschließlich als positiv, da sie ihrer Ansicht nach an Orientierung, Selbstsicherheit, Beziehungsfähigkeit, Ausgeglichenheit etc. gewonnen haben. Auch die Ehemaligen erwähnen diese Aspekte immer wieder und sehen in der Zeit der Mitgliedschaft meist eine konstruktive Phase ihres Lebens, über die sie jetzt hinausgewachsen sind. ... In keinem Fall konnten wir Hinweise auf eine sogenannte Psychomutation finden.“ 225

Der Hinweis auf psychische Belastungen, die am ehesten noch bei einem Ausscheiden aus einer religiösen Gruppe auftreten können, ist in zweifacher Hinsicht bemerkenswert. Zum einen wird angemerkt, dass dies meist dann geschieht, wenn die betreffenden Personen „schon vor ihrem Beitritt ... psychische Störungen aufwiesen“. Dies deckt sich mit den Ergebnissen des Heidelberger Psychiaters Lang, der in einer kleineren Studie zu dem Ergebnis kam, dass „die Zugehörigkeit zu Jugendreligionen vor dem Hintergrund vorgegebener Persönlichkeitsdefizite zu einem Auslöser für die pathologische Entwicklung in Form von psychotischen Entgleisungen werden kann“. 226 Ein Auslöser ist etwas anderes als die Ursache. Auslöser für eine pathologische Entwicklung kann bei einer vorbelasteten Person so gut wie alles Neuartige sein, jede Veränderung ihrer Lebensumstände.

Zum anderen ist ein Teil der bei einem Ausscheiden auftretenden Störungen des seelischen Gleichgewichts womöglich darauf zurückzuführen, dass auf die Mitglieder solcher Bewegungen von außen ein massiver Druck ausgeübt wurde. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls Wolfgang Kuner in einer Studie, die bei Mitgliedern der Kinder Gottes, der Vereinigungskirche und Ananda Margas durchgeführt und die im September 1981 in Psychologie heute veröffentlicht wurde: „Die Hauptursache für die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in einer der neuen religiösen Bewegungen aufgetretenen ‚psychischen Schäden’ dürfte im Herausreißen/Hinauswurf der entsprechenden Mitglieder zu suchen sein, also in einer von außen aufgezwungenen Auflösung der intensiven psycho-sozialen Bindung an die Gruppe. Auch scheint eine Mitgliedschaft bei ‚psychopathischer Vorbelastung’ negative Folgen nach sich ziehen zu können.“ 227

Sogar eine Studie des Psychologen Petermann, für die man unter Federführung der AGPF nur negative Beispiele auswählte, bestätigt die schwerwiegenden Folgen des Herausreißens – und natürlich auch des gewaltsamen „Deprogrammierens“. Dr. Karbe, Sprecher der AGPF, schreibt über diese Studie: „Um die Gruppe der Unfreiwilligen ist es am traurigsten bestellt. ... Diese Gruppe von Jugendlichen wirft die schwierigsten psychologischen und psychiatrischen Probleme auf.“ 228

Respektiert man hingegen den freien Willen, so kann ein Glaubenswechsel auch bei psychisch Labilen durchaus positive Seiten haben. Prof. Ottoson aus Stockholm kam 1975 in einer epidemiologischen Studie zu dem Ergebnis, „dass psychische Erkrankungen in weltanschaulich alternativen Gruppen 150-200mal weniger vorkommen als im Bevölkerungsdurchschnitt“. 229 Das wäre dann das genaue Gegenteil von dem, was die Inquisitoren uns weismachen wollen.
Natürlich existieren neue religiöse Bewegungen nicht im luftleeren Raum. Auch bei ihnen kann es einzelne Mitglieder geben, die einmal straffällig werden oder vielleicht auch unter seelischen Störungen leiden. Eine seriöse Beurteilung wird den Prozentsatz solcher Einzelfälle immer in Bezug zum entsprechenden Prozentsatz in der Gesamtgesellschaft setzen und erst dann Rückschlüsse ziehen. Dies tut z.B. Kuner in der genannten Studie – und er kommt zu dem Ergebnis:

„ ... 4. Eine Untersuchung von Mitgliedern dreier neuer religiöser Gruppen zeigt, daß ihre psychischen Profile, insgesamt betrachtet, im Normalbereich liegen.
5. Die Zahl ‚psychopathischer Fälle’ in den Gruppen entspricht in etwa derjenigen in einer studentischen Vergleichsgruppe und liegt in einem Fall sogar niedriger. ...
7. Ein Vergleich der nach Mitgliedschaftsdauer differenzierten Profilwerte läßt vermuten, daß Langzeitmitgliedschaft resozialisierende und ‚therapeutische’ Wirkung hat.
8. Ein einheitlicher Persönlichkeitstyp des ‚Sektenmitglieds’ war nicht vorhanden. Es fanden sich jedoch unterschiedlich starke, gemeinsame narzißtische Persönlichkeitszüge.
9. Eine in etwa entsprechende narzißtische Persönlichkeit kann auch bei einem Teil der betroffenen Eltern angenommen werden, womit sich deren ‚Engagement’ für die Rückgewinnung ihrer Kinder und gegen die neuen religiösen Bewegungen erklären läßt.“ 230

Auch in neue religiöse Bewegungen eingetretene junge Menschen spiegeln (wie alle Menschen) teilweise die psychische Struktur ihrer Eltern wider. Der Eintritt in eine neue Glaubensbewegung erfolgt in vielen Fällen aus dem Wunsch heraus, diese Struktur und damit die eigene Persönlichkeit zu verändern. Die Veränderung der Persönlichkeit kann ja durchaus auch etwas Positives sein – und letztlich ist das Ziel jeder Religion eine Veränderung der Persönlichkeit des Menschen, hin zu bestimmten ethischen Zielen, zu einer Hingabe an Gott, zum Frieden mit den Mitmenschen, mit der Natur, mit Gott. Es ist bezeichnend für den geistigen Zustand der Kirchen, dass sie Persönlichkeitsveränderung offenbar nur noch als etwas Negatives, Gefährliches wahrzunehmen vermögen.

Je mehr nun Eltern oder andere bisherige Bezugspersonen Einfluss zu nehmen versuchen, desto schwieriger kann für den Betroffenen die seelische Situation werden – je nachdem, wie unabhängig er innerlich ist. Dabei besteht die Gefahr, dass beispielsweise die Eltern den Kampf gegen die angeblich gefährliche „Sekte“ unbewusst zum Vorwand dafür nehmen, eigene Erziehungsdefizite, eigene Anteile an einem Zerwürfnis mit ihren Kindern nicht zur Kenntnis nehmen zu müssen.

Genau dies scheint allgemein ein wichtiger Aspekt beim Verhalten von Kirche und Staat gegenüber neuen religiösen Bewegungen zu sein: Anstatt eigene Defizite wahrzunehmen und anzugehen, wird lieber ein Sündenbock gesucht. Es ist nämlich auffallend, dass die von Verleumdungsbeauftragten immer wieder angegebenen Kriterien für „Sekten“ bei näherer Betrachtung samt und sonders auf Defizite der Kirchen selbst hindeuten, also psychologisch gesehen Projektionen sind: Der eigene Fehler wird verdrängt und auf andere projiziert. Der „Guru“, der sich mit Personenkult feiern lässt, könnte z.B. auch der Papst sein; den „Absolutheitsanspruch“ besitzt keine Religionsgemeinschaft so ausgeprägt wie die katholische Kirche; das „rettende Rezept“ ist eigentlich ein Grundmerkmal jeglicher Religion, wird aber von den Amtskirchen kaum noch glaubwürdig vermittelt; welche innerlichen und äußerlichen „Schwierigkeiten“ beim Ausstieg aus einer totalitären Gruppe wie der Romkirche entstehen, können viele aus ihr Ausgetretene aus eigener Erfahrung bestätigen – und so geht es weiter. Es gehört zu den eindrucksvollsten Beispielen für das Verdrängungsvermögen der menschlichen Psyche, dass sowohl Kirchenvertreter als auch Politiker und Journalisten immer wieder mit Inbrunst diese „Sekten-Kriterien“ herunterbeten – aber dass weder sie selbst noch ihr Publikum merken, dass diese Kriterien am ehesten auf die Kirche selber zutreffen.

Nur selten gibt es Ausnahmen. Zu ihnen gehört Oberkirchenrat Michael Mildenberger, ein früherer Mitarbeiter der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen und als solcher „auch nicht frei von apologetisch-polemisch-tendenziösen Charakterisierungen der ‚Sekten-Gefahr’“ 231, der jedoch 1979 in seinem Buch „Die religiöse Revolte“ schrieb:

„Die Gruppierungen der neuen Religiosität sind inzwischen so pauschal in die Ecke des Abseitigen und Kriminellen gerückt worden, daß nicht nur sie selbst sich mit einigem Recht als Opfer einer allgemeinen Hexenjagd vorkommen, sondern daß tatsächlich der Eindruck entstehen muß, hier werde ein Strohmann aufgebaut. Die These hat einiges für sich, daß die ‚Jugendreligionen’ in einer breiten Öffentlichkeit wieder einmal als Sündenbock herhalten müssen, den man, mit eigenen Sünden und Versäumnissen beladen, in die Wüste schickt.“ 232

Sekten sind also etwas sehr Praktisches. „Sekten“, so der Sozialpsychologe Philip Jenkins, „üben eine praktische integrative Funktion aus, indem sie einen gemeinsamen Feind darstellen, einen ‚gefährlichen Außenseiter’, gegen den die Allgemeinheit sich sammeln und sich der gemeinsamen Normen und Glaubensinhalte versichern kann.“ 233

Inquisition im Deutschen Bundestag

Die Suche nach einem Sündenbock zur Ablenkung von eigenen Defiziten ist auch unter Politikern beliebt. Mitte der neunziger Jahre, als das Thema Arbeitslosigkeit immer drängender wird, beschließt der deutsche Bundestag nicht etwa eine Enquete- (Untersuchungs-) Kommission zum Thema „Zukunft der Arbeit“ (dieses Thema war als Alternative vorgeschlagen worden), sondern eine solche zum Thema „Sogenannte Sekten und Psychogruppen“. Bereits der Einsetzungsbeschluss vom Mai 1996 zeigt, dass das Ergebnis der Untersuchung im Grunde vorweggenommen werden soll: Die Kommission soll in einer Analyse „die von diesen Organisationen ausgehenden Gefahren für den einzelnen, den Staat und die Gesellschaft erfassen“ sowie „die offenen und verdeckten gesellschaftspolitischen Ziele dieser Organisationen aufarbeiten“.

Wohlgemerkt: Die Kommission soll nach dem Willen des Parlaments nicht untersuchen, ob von den Organisationen, die untersucht werden sollen, Gefahren ausgehen, und, wenn ja, welche. Sie soll auch nicht untersuchen, ob diese Organisationen etwa überhaupt gesellschaftspolitische Ziele haben, womöglich sogar verdeckte. Nein, all dies wird als gegeben vorausgesetzt.

Aber auch die Auswahl der „Sachverständigen“ ließ klar erkennen, wer hinter der ganzen Aktion steckte: die kleine radikale Minderheit der Rufmordbeauftragten der Großkirchen – in Verbindung mit ihren Zuarbeitern unter den Parlamentariern, die sich selbst die meisten der den Parlamentariern vorbehaltenen Plätze in der Kommission reservierten. „Unter den zugewählten zwölf Sachverständigen“, so der Philosoph und Erziehungswissenschaftler Dr. Heiner Barz, „waren drei kirchliche und zwei staatliche Sektenbeauftragte, ein Mitglied stand der Verbandstätigkeit der Psychologen nahe, alle drei Juristen waren ausgewiesene Sektengegner.“ Damit hatten die Sektengegner unter den Sachverständigen eine Zweidrittel-Mehrheit. Barz fährt fort: „Ein faires Verfahren wäre unter diesen Vorzeichen schon fast einem Wunder gleichgekommen.“ 234

Das Verfahren verlief auch nicht fair. Zum einen hätte eine solche Kommission, wäre sie denn objektiv gewesen, auch untersuchen müssen, ob von den großen Kirchen Gefahren für deren Mitglieder und für die Gesellschaft ausgehen. Zum anderen wurden zu den untersuchten Glaubensgemeinschaften und Anbietern psychologischer Lebenshilfe fast ausschließlich sogenannte „Aussteiger“ eingeladen und hinter verschlossenen Kommissionstüren zu ihren Erfahrungen und Meinungen befragt. Die betroffenen Organisationen erhielten keine Möglichkeit, zu diesen Aussagen Stellung zu nehmen, ja sie erhielten nicht einmal Kenntnis davon, was da besprochen wurde. Wenn sie eingeladen und befragt wurden, dann ohne Bezug zu den Anschuldigungen und mit anderen Themen. Wohl aber erhielten mit den „Sektengegnern“ in Verbindung stehende Journalisten unter der Hand Abschriften der bei den Aussteiger-Vernehmungen angefertigten Protokolle. 235

„Es handelt sich um einen mehr als bedenklichen Vorgang“, so die Anwälte Sailer und Hetzel, die als Vertreter der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben auch von derlei Machenschaften betroffen waren. „Ein parlamentarisches Gremium, das über religiöse Gruppierungen den Daumen hebt oder senkt, weigerte sich, den elementaren Rechtsgrundsatz ‚audiatur et altera pars’ 236, einen der Grundbestandteile europäischer Rechtskultur, auch für sich gelten zu lassen! Derartiges gab es nur bei der mittelalterlichen Inquisitionsbehörde, die an der Wahrheit nicht interessiert war, sondern in jedem Fall verurteilen wollte.“ 237

Die Absurdität eines solchen Vorgehens wird spätestens dann deutlich, wenn man gedanklich den Spieß einmal umdreht: „Es war ungefähr so“, schreibt Dr. Barz, „als hätte man einen staatlichen Untersuchungsausschuß über ‚die Gefährdung der pluralistischen Gesellschaftsordnung durch den organisierten Katholizismus’ einberufen, in dem die Betroffeneninitiative ehemaliger Kleriker, die Selbsthilfegruppen mißbrauchter Meßdiener und ehemaliger Pfarrhaushälterinnen und der ‚Bund der Atheisten und Konfessionslosen’ die Mehrheit hätten und als Experten Karlheinz Deschner (‚Kriminalgeschichte des Christentums’), Tilmann Moser (‚Gottesvergiftung’) und Prof. Franz Buggle (‚Die Bibel propagiert den Genozid’) zugezogen würden.“ 238 Wobei in einem solchen Fall wenigstens konkrete, weil belegbare Ergebnisse zu erwarten gewesen wären.

Dennoch ging die Rechnung der Kommissionsinitiatoren nicht auf. Die von der Kommission in Auftrag gegebenen begleitenden Forschungsprojekte, die empirische Daten über die tatsächlichen Gefahren der neuen Religionen erbringen sollten, bestätigten das im Vorhinein aufgebaute Negativbild nicht. Wie hätten sie es auch gekonnt – hatten doch schon die zu Beginn der achtziger Jahre zum gleichen Thema durchgeführten Untersuchungen zu einer Entwarnung geführt, die aber von den maßgeblichen Stellen ignoriert worden war.

Die Kommission hatte offensichtlich die Perfektion eines mittelalterlichen Inquisitionsgremiums nicht ganz erreicht. Vermutlich um dies zu kaschieren, veröffentlichte man die mit öffentlichen Geldern durchgeführten Studien 239 erst einige Monate nach dem Abschlussbericht der Kommission vom 9. Juni 1998. Dass die Ergebnisse dieser Studien dennoch gleichzeitig mit dem Abschlussbericht bekannt wurden, verdanken wir dem Restbestand an demokratischen Verfahrensregeln, der in diesem insgesamt alles andere als demokratisch-fairen Verfahren eingehalten wurde: Die Bundestagsfraktion der Grünen entsandte nämlich mit Angelika Köster-Loßack eine Abgeordnete in die Kommission, der die kirchlich geprägte Voreingenommenheit gegenüber neuen religiösen Bewegungen und auch gegenüber den Anbietern psychologischer Lebenshilfe offenbar befremdlich vorkam. Und als Sachverständigen hatte die grüne Fraktion den Leipziger Religionswissenschaftler Hubert Seiwert benannt, der – in diesem Umfeld wird Selbstverständliches bemerkenswert – gemäß den Regeln seiner Wissenschaft große und kleine Religionsgemeinschaften mit denselben Maßstäben zu messen entschlossen war. Köster-Loßack und Seiwert veröffentlichten parallel zum Endbericht der Kommission ein Sondervotum, in dem sie die Ergebnisse der begleitenden Forschungsarbeiten zusammenfassten und dadurch der Öffentlichkeit überhaupt erst zugänglich machten. Sie berichten über die Ergebnisse unter anderem folgendes:
• Stichwort „Gehirnwäsche“: „Die oftmals unter dem Stichwort ‚Brainwashing’-These zusammengefassten Ergebnisse ... werden in der wissenschaftlichen Debatte sowohl methodisch als auch inhaltlich kritisiert und z.T. widerlegt.“ 240
• Stichwort „schwieriger Ausstieg“: „Die Mitgliedschaft in NRB (neuen religiösen Bewegungen, Anm. d. A.) ist in der Regel relativ kurz und kann unter Umständen als eine Durchgangsphase angesehen werden ... Der von praktisch allen Autoren berichtete hohe Durchlauf in NRB mit relativ geringen Zeiten der Mitgliedschaft spricht gegen die These, dass einmal gewonnene Mitglieder nicht mehr in der Lage sind, sich aus eigener Energie wieder zu lösen.“ 241
• Stichwort „Abhängigkeit und Ausbeutung“: „In allen sozialen Strukturen, die durch Abhängigkeitsverhältnisse und intensive emotionale Beziehungen gekennzeichnet sind, ist die Möglichkeit von absichtlichem Missbrauch ... gegeben. Es liegen entsprechende Erfahrungsberichte zu vielen Institutionen vor, z.B. zu den großen christlichen Kirchen, dem Schulwesen, der Psychiatrie, der Psychotherapie, dem Militär, der Ehe oder abhängigen Arbeitsverhältnissen. ... Der Kommission lagen keine empirischen Befunde vor, die die Annahme einer besonderen Form ‚psychischer Abhängigkeit’ in neuen religiösen Bewegungen begründen würde. Es gibt keine Hinweise auf das Vorliegen von ‚religiöser Abhängigkeit’. Insbesondere lagen keine empirischen Belege vor, die es rechtfertigen würden, bei den Mitgliedern neuer religiöser Bewegungen Symptome wie ‚Willenlosigkeit, Realitätsverlust’ oder ‚Aufhebung der für alle geltenden moralischen Grundsätze’ zu konstatieren.“ 242
• Stichwort „Psychische Schäden“: „Es gibt keine Hinweise darauf, dass die psychischen Probleme, die bei einigen Mitgliedern neuer religiöser Bewegungen konstatiert wurden, durch die Mitgliedschaft ausgelöst wurden, wenngleich dies im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann. ... Es ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass sich keine allgemeinen Aussagen über die psychischen Folgen einer Mitgliedschaft in einer neuen religiösen Bewegung machen lasen. Während einerseits negative Folgen wie die Verstärkung bestehender psychischer Probleme nicht ausgeschlossen werden können, kann andererseits auch auf positive Effekte verwiesen werden.“ 243
• Stichwort „Gesetzesverstöße“: „Der Kommission lagen keine Hinweise darauf vor, dass Gesetzesverstöße durch neue religiöse Bewegungen oder ihre Mitglieder häufiger vorkommen als in anderen sozialen Kontexten.“ 244
• Stichwort „Wirtschaftliche Betätigung“: „Bei den wirtschaftlichen Betätigungen neuer religiöser Gemeinschaften handelt es sich in der Bundesrepublik Deutschland um ein mit ökonomischen Kategorien nicht greifbares Randphänomen. ... Was als ‚Wirtschaftsimperium’ apostrophiert wird, entspricht nach den üblichen ökonomischen Kategorien einem mittelständischen Betrieb. Wenn die wirtschaftlichen Betätigungen religiöser Minderheiten mit denen der Großkirchen verglichen werden, müssen sie ebenfalls als unbedeutend angesehen werden.“ 245
• Stichwort „Unterwanderung“: „Der Kommission lagen keine Informationen vor, die es nahe legen würden, dass Bürgerinitiativen und Bürger sowie Unternehmen, Verbände und Interessenvertretungen unbewusst in neue religiöse Bewegungen hineingezogen bzw. von diesen missbraucht werden. ... Es lagen der Kommission keine Informationen vor, die belegen würden, daß neue religiöse und weltanschauliche Bewegungen gesellschaftliche Veränderungen anstreben, die mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht vereinbar sind’.“ Ebenso gab es „keine Belege dafür, daß neue religiöse Bewegungen ‚die verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder einschränken oder beseitigen’“. 246

Natürlich konnte die Enquetekommission diese Forschungsergebnisse in ihrem offiziellen Mehrheitsvotum nicht völlig ignorieren. Auch im Mehrheitsvotum wird immerhin zugegeben, dass in der wissenschaftlichen Literatur teilweise „therapeutische Effekte durch die Mitgliedschaft“ aufgezeigt werden, dass „in aller Regel freiwilliger Ausstieg ohne fremde Hilfe möglich ist“, dass keine „generelle Schädlichkeit“ der Mitgliedschaft behauptet werden kann, dass „Krisen bei einem Austritt „weniger ein Ausdruck von ‚Destruktivität’ der vorherigen Mitgliedschaft“ als vielmehr „eine Begleiterscheinung (sind), die mit jedem emotional bedeutsamen Rollenwechsel verbunden ist“, dass das „psychische Empfinden der Mitglieder ... nach vorliegenden empirischen Studien in einem Normbereich (liegt), vergleichbar mit den Teilen der Bevölkerung, die nicht Mitglieder“ sind, dass es keine Zwangsbekehrung zu neuen religiösen Bewegungen gibt, also keine „’Sekten-Konversion’ durch eigene ‚Psychotechniken’ wie ‚Gehirn-, Seelenwäsche’ oder ‚Psychomutation’“. 247

Was insgesamt den Schluss nahe legte: „Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stellen gesamtgesellschaftlich gesehen die neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen keine Gefahr dar für Staat und Gesellschaft oder für gesellschaftlich relevante Bereiche.“ 248 Dies einfach so stehen zu lassen, hätte aber überdeutlich die Frage aufgeworfen, weshalb diese Kommission dann überhaupt mit so großem Aufwand an Steuergeldern (ca. 2,5 Mio DM) durchgeführt wurde und in wessen Interesse eigentlich. Also wurde diese klare Feststellung wieder vernebelt durch eine Reihe von Bemerkungen, die einer empirischen Grundlage entbehren. Da ist die Rede von „einigen Gruppen“, in denen es „totalitäre Machtverhältnisse“ 249 gäbe – welche das sein sollen, wird nicht gesagt, so dass im Grunde wiederum alle verdächtigt werden. Es wird – entgegen der Tatsache, dass es hierfür keinerlei empirische Belege gibt – von „Formen massiver psychosozialer Abhängigkeit“ gesprochen, durch die es „durch bestimmte Techniken und Therapieformen“ kommen könne. „Gezielt kriminelles Handeln und Verhalten“ sei „feststellbar“ (wo bitte?) und „ein Teil“ (welcher?) „der neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen ist massiv konfliktträchtig“. 250 Da ist es wieder, das neue Zauberwort, das gesellschaftliche „Un-Wort“: „konfliktträchtig“. Zur „Begründung“ all dieser Vorwürfe verweist man allgemein auf Berichte von „Aussteigern“ – als ob es nicht Hunderttausende „Aussteiger“ aus den Kirchen gäbe, die allerlei Negatives über ihre ehemalige religiöse Heimat zu berichten hätten.

Es wäre aber auch verwunderlich gewesen, wenn die Drahtzieher der Kommission nach all der apologetischen Vorarbeit so einfach das Feld geräumt hätten. „Wird die Arbeit der Kommission fachlich kritisiert und ein Handlungsbedarf von Staats wegen verneint“, so der Jurist Prof. Martin Kriele, „entfallen gut bezahlte Jobs.“ 251

Der gläserne homo religiosus

Dass die Kommissionsmehrheit nicht bereit war, von ihrer ideologisch vorgeprägten Einseitigkeit abzurücken, wird vollends deutlich, wenn man die Handlungs-Konsequenzen ansieht, die nach ihrer Ansicht aus den Ergebnissen gezogen werden sollten. Denn hier werden nun Forderungen erhoben, die zu den erbrachten Forschungsergebnissen in geradezu eklatantem Widerspruch stehen: Es soll eine staatliche „Informations- und Dokumentationsstelle“ eingerichtet werden, die Material über neue religiöse Bewegungen sammeln, auswerten und dieses dann Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften – also auch den Kirchen! – zur Verfügung stellen soll. Diese mit Steuergeldern zu errichtende Dokumentationsstelle – eine Art „Glaubens-TÜV“ 252, so der ehemalige Bundesverteidigungsminister Hans Apel (SPD) – soll auch die Öffentlichkeit über „die Gefahren im Bereich neuer religiöser und ideologischer Gemeinschaften und Psychogruppen aufklären“ – über Gefahren also, die es doch offensichtlich gar nicht gibt oder jedenfalls nicht in höherem Maße, als sie in der Gesellschaft allgemein zu beobachten sind. Denn wenn man schon von „totalitären Organisationen“ spricht, so müsste man, wie der Soziologe Prof. Erwin Scheuch anmerkt, dabei auch „Klöster, Kutter für Hochseefischfang oder Gefängnisse“ 253 im Auge behalten. Und wenn der Staat vor den Gefahren psychosozialer Abhängigkeit bei neuen religiösen Bewegungen warnt, wie es die Enquete-Kommission fordert, so würde er dabei von dem psychologisch nicht fassbaren Idealbild eines „psychosozial autonomen Menschen“ ausgehen: „Die Erziehungsarbeit des Staates hat hier noch gewaltige Aufgaben vor sich“, bemerkt der Leipziger Religionswissenschaftler Prof. Seiwert nicht ohne einen gewissen Sarkasmus. „Ehe, Familie, Liebe, Freundschaft: Überall lauert die Gefahr psychosozialer Abhängigkeit. Wie viele Krisen und soziale Konflikte könnten vermieden werden, wenn der Staat seine Schutzpflicht ernster nähme! Wo bleibt die Aufklärung über die psychischen Gefahren der Ehe und ihre Konfliktpotentiale? Wer warnt die Menschen vor den massiven psychosozialen Abhängigkeiten, die die Gründung einer Familie mit sich bringen kann? Wie lange noch will der Staat tatenlos dem Leid unzähliger gescheiterter Beziehungen zusehen? Liebe, Freundschaft und emotionale Bindungen müssen in unseren Schulen endlich als das vermittelt werden, was sie sind: Formen psychosozialer Abhängigkeit!“ 254

Ein Sammeln von Informationen über alle möglichen religiösen und weltanschaulichen Gruppierungen, so der Jurist Prof. Martin Kriele, ließe sich nur „durch ein flächendeckendes Netz von Beobachtern und Denunzianten“ 255 bewerkstelligen – und das von Staats wegen! Es handelte sich dabei „nicht nur um ein Instrument zur Gedankenkontrolle und zur Einschüchterung, sondern auch zur Befriedigung eines religiösen Voyeurismus. Das sind Tendenzen, wie sie Aldous Huxley in seinem pessimistischen Zukunftsroman ‚Brave New World’ beschrieben hat.“ 256 Doch die Kommissionsmehrheit, „die ganz augenscheinlich ein gestörtes Verhältnis zu unserem grundgesetzlich geschützten Recht auf Religionsfreiheit“ 257 hat (Hans Apel), stellt weitere Forderungen auf, von denen man den Eindruck gewinnt, dass sie im Vorhinein feststanden und den eigentlichen Zweck der Einrichtung der Kommission bildeten. So wird die Einrichtung einer „Bund-Länder-Stiftung“ empfohlen, die in erster Linie zur finanziellen Unterstützung der „privaten Beratungs- und Informationsstellen“ zum Thema „Sekten“ dienen soll – wozu natürlich vor allem die kirchlichen Stellen zu rechnen sind. Da ist die Katze also aus dem Sack: Man will Steuergelder für die „Sektenverfolgung“ locker machen. Die Kirchen, die ohnehin die reichsten privaten Institutionen im Lande sind, wollen sich die Dezimierung ihrer Konkurrenten auch noch vom Staat bezahlen lassen. Die Kommission fordert die Finanzierung von Forschungsvorhaben zu diesem Thema – der erste Auftrag ist inzwischen bereits vergeben worden, allerdings nicht an die schärfsten Sektengegner, wie diese es sich erhofften. Der Staat scheint offensichtlich gemerkt zu haben, dass er sich auf die Dauer lächerlich macht, wenn er den fanatischen Bekämpfern nicht-kirchlicher Gruppierungen in vollem Umfang nachgibt. Doch zu einem klaren Bekenntnis gegen eine Aushöhlung des Rechtsstaats, die mit solchen Forderungen zwangsläufig verbunden ist, haben sich weder die Regierung noch das Parlament durchringen können – der Endbericht der Enquetekommission wurde von der Mehrheit des Bundestages verabschiedet. Darin enthalten sind weitere „Empfehlungen“ wie: „Aufklärungsveranstaltungen für Lehrer, Erzieher, Multiplikatoren ... Polizei.“ Nachdem es eine flächendeckende Kontrolle der Bevölkerung durch die Ortsgeistlichen und die Ohrenbeichte wie im Mittelalter nicht mehr gibt, muss man eben nach neuen Möglichkeiten suchen, um Vorurteile und Vorverurteilungen gegen Andersdenkende flächendeckend unter das Volk zu bringen. Weiter soll der Staat vor „dem Anspruch einer religiösen Gruppe auf die rigide Einhaltung von Lebensregeln“ warnen. „Das kann nur heißen“, so Prof. Kriele: „Der Staat soll Gruppenmitglieder zum Bruch der selbst eingegangenen Verpflichtungen, z.B. Mönche und Nonnen zum Verlassen ihrer Orden auffordern.“ 258 Und, ein ganz wesentlicher Punkt, der Staat soll Justiz und Verwaltung „mit höherer Priorität“ über dieses Thema aufklären. Vorträge von „Sektenbeauftragten“ auf Richterakademien finden ja schon regelmäßig statt – doch offenbar ist man in kirchlichen Kreisen mit den Ergebnissen dieser intensiven „Aufklärung“ noch nicht zufrieden; noch nicht jeder Gerichtsprozess, in dem es um die Rechte religiöser Minderheiten geht, endet mit einem Urteil zugunsten der Kirchenvertreter.

Die rot-grüne Regierung (1998-2002) legte bei der Umsetzung der Forderungen der Enquete-Kommission zwar keinen sonderlichen Arbeitseifer an den Tag. Doch man weiß aus Erfahrung, dass aufgeschoben für die Kirchen noch lange nicht aufgehoben bedeutet.

Für das Gebiet der psychologischen Beratung müssen sich die Kirchen allerdings eine neue Strategie überlegen. Ein Entwurf eines Gesetzes zur „gewerblichen Lebensbewältigungshilfe“ wurde Anfang 1998 wieder zurückgezogen, nachdem man offenbar gemerkt hatte, dass davon die Kirchen, die auf dem Gebiet der „Lebensberatung“ zunehmend auch gewerblich tätig sind, selbst betroffen wären. Ein kirchlicher Inquisitor wie der langjährige Mitarbeiter der Ev. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, Hans-Jörg Hemminger, von dem weite Teile des Abschlussberichts der Enquete-Kommission stammen sollen 259, war zeitweise selbst bei einer obskuren „Gesellschaft für Biblisch-Therapeutische Seelsorge“ tätig – obwohl er von seiner Ausbildung her gar kein Psychologe ist. 260 Hemminger und andere Kirchenvertreter gehen mit Verleumdungen und öffentlichen Kampagnen auch gegen Psychotherapeuten und Lebensberater vor. Gerhard und Maria Besier 261 berichten z.B. vom Fall des Nürnberger Gestalttherapeuten Sepp Schleicher, dessen Praxis vom katholischen Rufmordbeauftragten Ludwig Lanzhammer als „Psychosekte“ mit „totalitärer Gruppenstruktur“ bezeichnet wurde. Tatsache war lediglich, dass Schleichers Klienten gerne gemeinsame Wochenenden auf einem Reiterhof verbrachten und dabei in Reiterkleidung herumliefen. Schleicher und sein Kompagnon wurden durch den Rufmord in ihrer beruflichen Existenz vernichtet.

„Faschistische Züge“ der Sektenjagd

Kein Wunder, dass Prof. Martin Kriele von „faschistischen Zügen“ solcher Sektenjagd spricht. In einer Presseerklärung vom 24. August 1998 stellt er klar: „Ich werfe den Sektenjägern nicht vor, dass sie ‚Faschisten’ seien. ... Es geht um bestimmte Elemente ihres Denkens und Agierens, die stark an die dreißiger Jahre erinnern.“ Kriele nennt unter anderem die „Aggressivität gegen wehrlose Minderheiten“, die „Rechtsfremdheit“ von Verfolgern, die immer wieder versuchen, die Rechtsregeln, die Minderheiten schützen sollen, zu durchlöchern, den „diffamierende(n), oftmals geradezu hysterische(n) Stil der Sektenjagd, der dem Stil der Nazipresse durchaus vergleichbar ist“, die „intellektuelle Primitivität“, die sich mit einfachsten Negativ-Etikettierungen begnügt sowie die Einschüchterung und das Mitläufertum, die dadurch bei vielen Zeitgenossen hervorgerufen werden, kurzum: „... ein Klima des Terrors und der Hysterie ...“ 262

Den Kirchen ist es auf diese Weise gelungen, die „Sekten“ zum „beliebtesten“ Feindbild unserer Tage zu machen. In einer Umfrage sprachen sich 80 Prozent der Befragten dafür aus, „die Sekten zu verbieten“ 263 – und das, obwohl höchstens ein halbes Prozent der Bevölkerung neuen religiösen Bewegungen angehört. 264

Auf diesem Hintergrund lässt sich auch verstehen, weshalb kirchliche Verleumdungsbeauftragte mit Parteivertretern sowohl des linken als auch des rechten Spektrums intensiv zusammenarbeiten. Das liegt wohl nicht nur an der Kirchenbindung der Politiker: der eher katholischen in der CSU und der eher protestantischen in der SPD. Es liegt möglicherweise auch daran, dass sowohl die Kirche als auch eine gewisse „linke“ Weltanschauung in einem Punkt übereinstimmen: Der Mensch als solcher ist schwach, ein „Sünder“, und das soll auch so bleiben; er braucht deshalb fürsorgliche „Betreuung“ von Kirche und Staat. Jegliche Ethik und Moral, die höhere Anforderungen an ihn stellt, ist von Übel, da sie ihn in der „freien Entfaltung“ seiner schwachen und sündhaften Persönlichkeit nur behindern würde. Ein geistig-religiöser Weg, der dem Menschen die Möglichkeit vor Augen stellt und das Ziel vorgibt, sich persönlich zum Besseren zu verändern, ist zu bekämpfen, da dies erstens unmöglich ist und zweitens zur Folge hätte, dass die Menschen sich am Ende einbilden, sie könnten besser wissen, wie sie ihr Leben gestalten wollen, als ihre religiösen und politischen Heilslehrer. Der Konstanzer Jurist Prof. Heinrich Wilms bescheinigt denn auch der Mehrheit der Enquete-Kommission „ein quasi-totalitäres Fürsorgeverhalten, das von dem Streben beherrscht wird, nicht-konformistische Glaubensüberzeugungen möglichst zu verhindern“. 265 Und die Richterin Dorothee Osterhagen fügt hinzu: „Das hier transparent werdende Menschenbild eines weltanschaulich und bei der Sinnfindung staatlich konfliktgeschützten und dadurch in seiner Persönlichkeitsentwicklung degenerierenden Verbrauchers/Bürgers ist erschütternd.“ 266

Auch Martin Kriele 267 konstatiert eine merkwürdige Koalition von linken mit kirchlichen Kräften. Ein militanter Atheismus, ein „fanatischer Eifer zur Ausrottung der Religion an sich“ verbinde sich mit der kirchlichen Hierarchie gegen neue religiöse Strömungen. In der Theologie sei vieles an den Zeitgeist angepasst worden: ein „theologischer Rationalismus“ habe Einzug gehalten, in dessen Rahmen Jesus Christus nicht mehr Gottes Sohn, sondern nur ein besonders moralischer Mensch gewesen sei usw. Doch viele Menschen fühlen sich in den Kirchen nicht zu Hause, sie suchen anderswo eine innere Orientierung. „Damit hatten die modernen Theologen nicht gerechnet. Sie sahen sich um ihren endgültigen Triumph gebracht ... Sie waren aufs Äußerste alarmiert und bliesen zum Kampf gegen ein religiöses und spirituelles Leben, das sich ihrer Kontrolle einfach entzog.“ Die Bekämpfer jeglicher Religion hingegen sahen für ihre Sache „nichts gewonnen, wenn die Kirchen schwinden und sich trotzdem ein neues religiöses Leben entfaltet. Dieses ist zunächst in die Kirchen zurückzutreiben, um dann zusammen mit ihnen unterzugehen.“

Auch durchaus kirchenkritische Journalisten wie Peter Wensierski vom Spiegel werden plötzlich völlig unkritisch, wenn es gegen die „Sekten“ geht – und übernehmen dann kirchliche Behauptungen, ohne sie zu überprüfen: „In Deutschland ist eine unüberschaubare Vielzahl von neuen religiösen und ideologischen Gemeinschaften und Psychogruppen entstanden. Rund 800 hat die Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen bislang registriert ... In manchen dieser Zirkel sind Folter, Vergewaltigung und psychischer Terror üblich ... Eltern beklagen der Verlust ihrer Kinder, Freiheitsberaubung, Nötigung, Betrug, Urkundenfälschung und Wucher, Körperverletzung und Vergewaltigung. Kinder werden Opfer körperlicher Misshandlung oder sexuellen Missbrauchs.“ 268

Wohlgemerkt: Der „kritische Journalist“ spricht hier nicht von Fällen sexuellen Missbrauchs durch katholische Geistliche, die in großer Anzahl gerichtsbekannt sind. Er unterstellt dies den „Sekten“, ohne irgend etwas davon nachzuprüfen – und ohne zu erfassen, dass es ja dann eine Flut von Aufsehen erregenden Prozessen geben müsste.

Den Koalitionären gegen die neue Religiosität kam es zugute, so Kriele weiter, „dass die liberale Tradition in Deutschland nie sehr gefestigt war“. „Es ist, als bräuchten die Deutschen Ersatz dafür, dass sie sonst nicht mehr diskriminieren dürfen.“ Auf allen Gebieten werden in der Tat Diskriminierungen bekämpft: gegen die Ausgrenzung von Ausländern, Frauen, Juden, Behinderten, Farbigen wird mit Recht vorgegangen. Doch ausgerechnet „der Respekt vor Religion und Weltanschauung“, so Kriele, ist für die Deutschen „das letzte, was sie begreifen“. Das mag auch daran liegen, dass nirgendwo in Europa der Hexenwahn, die „Tradition des Grauens vor Magie und Esoterik“, so intensiv wütete wie in Deutschland. Hier wurden „die Hexenrichter als Beschützer und Befreier empfunden, denen man so dankbar vertraute wie heute den Sektenbeauftragten. Dem Unrecht entgegenzutreten wäre nicht populär gewesen. Man wollte sich nicht exponieren ... Wie der Wind geht, so neigt sich der Halm.“

Es wird von uns allen abhängen, ob es den Großkirchen gelingt, das Gift des Feindbilds „Sekte“ immer tiefer in die Gesellschaft einzuträufeln – und dabei weiterhin ihre eigenen Privilegien abzusichern. Oder ob das „Ross Staat“ den „Reiter Kirche“ endlich abwirft, der immer noch das Ross lenkt und sich von ihm tragen lässt. Solange der Staat nicht dafür sorgt, dass alle Glaubensrichtungen gleich behandelt werden, so lange muss man sich um die Religionsfreiheit in diesem Lande (und auch in einigen Nachbarländern) Sorgen machen. Denn: „Nicht die neuen religiösen Bewegungen sind ein Problem, sondern der Umgang von Kirche und Staat mit religiösen Minderheiten.“ 269 Genau dieses Problem wird uns im folgenden Kapitel exemplarisch begegnen, wenn die Verfolgung einer religiösen Minderheit als ein Beispiel dargestellt wird.

Link:
Der Sektenbeauftragte - der neue Inquisitor

 

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