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Abschnitt 12
EINE URCHRISTLICHE
SCHULE?
DAS DARF NICHT SEIN!
(1986-2001)
Für eine lebendige Glaubensgemeinschaft ist es
selbstverständlich, auch für die Erziehung der Kinder eine eigene
Alternative zu entwickeln und anzubieten. Schon Mitte der achtziger Jahre
begannen die Urchristen, eigene Erziehungseinrichtungen aufzubauen. Dies ist
z.B. bei Kindergärten von den rechtlichen Anforderungen her (Fachpersonal
usw.) nicht allzu schwierig. Die Behörden hatten kaum die Möglichkeit, dies
zu verweigern.
Von Anfang an wurde jedoch klar, dass solche Einrichtungen der Kirche ein
Dorn im Auge waren. Als die Urchristen in Würzburg einen ersten Kindergarten
eröffneten, brach der Würzburger Vertreter des Evangelischen Pressedienstes,
Gerhard Lenz488, im katholischen Fränkischen Volksblatt
489 (1.2.86)
sogleich eine Kampagne vom Zaun. In einem fast ganzseitigen Artikel
berichtet er ausführlich über „personelle Verflechtungen“ zwischen dem
Verein „Kinderland e.V.“ und den Urchristen. Der Würzburger Sozialreferent
Peter Motsch nimmt Anstoß daran, dass man ihn vor Erteilung der vorläufigen
Betriebsgenehmigung über diese Verbindung im Unklaren gelassen habe – obwohl
dies an den rechtlichen Voraussetzungen nicht das Geringste ändert! Aber ein
„Ketzer“ hat eben seinen Glauben überall zu offenbaren ...
Die Regierung von Unterfranken beanstandet laut Volksblatt, dass der
Kindergarten „inmitten vielbefahrener Bundesstraßen in einem Gewerbegebiet“
liege. Dass das betreffende Gebäude – ein einstöckiges Haus – in einem
geschützten, begrünten Hof liegt, von den umgebenden Straßen durch
mehrstöckige Gebäude abgeschirmt, verschweigt Lenz nicht nur: Er bringt auch
noch ein völlig irreführendes Foto, auf dem er nicht den Kindergarten,
sondern einen angrenzenden Parkplatz samt einem Müllbehälter mit leeren
Flaschen zeigt. Und am Ende des Artikels fordert er die Leser unverblümt zum
Boykott des Kindergartens auf – denn diese könnten ja sonst angesichts der
in diesem Stadtteil fehlenden Kindergartenplätze auf die Idee kommen, dort
ihre Kinder hinzuschicken: „Sollte der behördenintern so umstrittene
Kindergartenland-Kindergarten am Europastern offiziell seinen Betrieb
aufnehmen, müssten sich interessierte Grombühler Eltern hier wohl einige
Fragen stellen.“ Hauptsächlich wohl die Frage, ob ein Katholik oder
Protestant eine von der katholischen Zeitung offiziell als „ketzerisch“
gebrandmarkte Einrichtung benützen darf, ohne selbst in Ketzerverdacht zu
geraten.
Schul-Antrag auf der langen Bank
Die „Versuchung“ blieb ihnen in diesem Fall erspart. Die urchristlichen
Eltern fanden sehr bald andere Standorte für ihre Kindergärten außerhalb der
Stadt.490 Und noch im selben Jahr (am 24. 10. 1986) stellten sie bei den
zuständigen Behörden den Antrag, eine private Weltanschauungs-Schule
einrichten zu dürfen. Diese Möglichkeit ist sowohl im Grundgesetz491 als
auch in der Bayerischen Verfassung492 ausdrücklich vorgesehen. Doch die
Regierung von Unterfranken lehnte auf Anweisung des Bayerischen
Kultusministeriums diesen ersten Antrag im Sommer 1988 ab. Die Urchristen
machten von ihrem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch – und stellten mit
Erstaunen fest, dass die Regierung von Unterfranken sich bei ihrer
„Urteilsfindung“ zum großen Teil auf ein „Informations“-Dossier des
Bischöflichen Ordinariats Würzburg gestützt hatte! Als offizielle Begründung
wurde allerdings nur angegeben, dass die organisatorische „Verfestigung“ des
Universellen Lebens für das Betreiben einer Schule nicht ausreichend sei.
Zum Skandal wird diese Ablehnung, wenn man von zwei Vorgängen Kenntnis hat,
die gleichzeitig am 5. September 1988 stattfanden: Am selben Tag, als das
Kultusministerium in München der Regierung von Unterfranken die Weisung
erteilt, den Antrag der Urchristen abzulehnen, genehmigt die Regierung von
Oberbayern einen anderen Antrag zur Errichtung einer Privatschule: einer
kirchlichen. Antragsteller ist die „Integrierte Gemeinde“ in Walchensee.
Hier ist der Ablauf genau umgekehrt wie im Fall der Urchristen: Das
Kultusministerium hebt sogar einen Ablehnungsbescheid der Regierung von
Oberbayern auf. Bischof Stimpfle aus Augsburg hatte sich persönlich für
diesen Antrag eingesetzt493 – so wie sich, im umgekehrten Fall, der
Würzburger Bischof Scheele gegen den urchristlichen Antrag eingesetzt hatte.
Da weiß man also, wer in Bayern für politische Entscheidungen, vor allem auf
dem Gebiet der Erziehung, wirklich „zuständig“ ist. Eine katholische Schule*
wird sofort genehmigt – eine urchristliche Schule wird mit fadenscheiniger
Begründung abgelehnt.
Doch die urchristlichen Eltern lassen sich nicht einschüchtern. Einige von
ihnen fahren mit ihren Kindern nach München und finden Kultusminister
Zehetmair in seinem Amtsgebäude. Dieser reagiert jedoch beleidigt und
verlässt den Raum. Die Urchristen machen wieder einmal die Erfahrung, was es
bedeutet, eine kirchlich beeinflusste Öffentlichkeit gegen sich zu haben:
Normalerweise werden derartige Aktionen mit Kindern von der Presse positiv
aufgegriffen. Doch die Bild-Zeitung (6.9.88) macht aus dem Vorgang die
Schlagzeile: „Sekten-Kinder besetzten Ministerbüro – von ihren radikalen
Eltern zu Polit-Aktion missbraucht.“ Der „Sekten-Spezialist“ Pfarrer Haack
wird zitiert: „Es ist gut, dass das Ministerium den Schulbetrieb nicht
erlaubt hat.“
Den Urchristen bleibt einmal mehr nur der Klageweg. Doch der kostet Zeit und
Geld. Zwei Jahre müssen die Vertreter des Schulvereins „Ich helfe dir“ auf
die erste Verhandlung warten. Und siehe da: Am 16. August 1990 entscheidet
das Verwaltungsgericht Würzburg, dass die Regierung von Unterfranken
verpflichtet wird, den Urchristen die Genehmigung zum Betrieb einer privaten
Grund- und Hauptschule zu erteilen. Für eine Ermessensentscheidung der
Behörden sei „bei der gegebenen Verfassungslage kein Raum“. Der Staat sei
nicht nur zu religiös-weltanschaulicher Neutralität verpflichtet, es sei ihm
auch verwehrt, eine „inhaltliche Qualitätsprüfung von Religions- und
Weltanschauungsinhalten vorzunehmen, bestimmte Bekenntnisse zu privilegieren
oder den Glauben oder Unglauben seiner Bürger zu bewerten“. Das Grundrecht
auf Gleichbehandlung (Art. 4 Grundgesetz) schütze „nicht nur die großen
christlichen Kirchen, sondern auch alle anderen religiösen und
weltanschaulichen Gemeinschaften und Gruppierungen“.
Die Urchristen hatten in diesem Verfahren ein Gutachten des
Religionswissenschaftlers Prof. Hubertus Mynarek vorgelegt zu der Frage, ob
das Universelle Leben eine Weltanschauung im Sinne der Verfassung sei. Nach
Aussage Prof. Mynareks kann daran kein Zweifel bestehen: Im Universellen
Leben seien „alle Strukturelemente, die zu einer Weltanschauung gehören,
konsequent und logisch aus dem obersten Seins-Prinzip abgeleitet“. Mynarek
bestätigte in seinem Gutachten auch, dass das Universelle Leben eine
christliche Weltanschauungsgemeinschaft ist.
Das Ergebnis des Gerichtsprozesses ist eine Blamage für einen Staat, der den
Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger vor aller Augen missachtet
hatte. Wer nun angenommen hatte, dass dieser Staat eine offenbar längst
überfällige Korrektur seiner Haltung gegenüber religiösen Minderheiten
vornehmen würde, sah sich getäuscht: Kultusminister Zehetmair fuhr wenige
Tage nach dem Würzburger Urteil in Urlaub und ließ verlautbaren, man müsse
vor einer Genehmigung zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.
Das neue Schuljahr beginnt in Bayern im September – und die räumlichen
Voraussetzungen für einen provisorischen Schulbeginn waren vorhanden! Sogar
die Main-Post (21.8.90) schüttelte über eine solche Gleichgültigkeit
gegenüber den Rechten unbescholtener Bürger den Kopf: „Der Kampf dieser
Menschen gegen die Windmühlen von Staat und Kirche ist noch nicht
ausgestanden. ... Den Grund dafür versteht eigentlich keiner mehr.“ Auch die
Aufforderung der Urchristen an Ministerpräsident Max Streibl, ein
„Machtwort“ zugunsten einer religiösen Minderheit zu sprechen494, verhallt
ungehört. Als Minister Zehetmair kurz vor Schulbeginn an einer Tagung in
Würzburg teilnimmt, stehen urchristliche Eltern und Kinder vor dem Hotel
Rebstock, um mit ihm zu sprechen und ihre Entschlossenheit für eine eigene
Schule zu bekräftigen. Doch Zehetmair entschwindet durch den Hinterausgang.
Hinhaltetaktik und Schikanen bis zuletzt
Das Bayerische Kultusministerium erteilt keine Schulgenehmigung, sondern
geht in die Berufung – eine reine Hinhaltetaktik, denn neue Argumente hatten
die Behörden nicht vorzubringen. Dies bestätigte sich am 24. Juli 1991: Der
Verwaltungsgerichtshof in München bestätigt das Ersturteil. Eine wesentliche
Rolle spielen in der Berufungsverhandlung die Glaubensinhalte des
Universellen Lebens, die in den Büchern des Inneren Weges und in dem
umfassenden Offenbarungswerk „Das ist Mein Wort“ 495 niedergelegt sind. Auf
der Grundlage eines ausführlichen Berichtes über den Glauben, das Denken und
Leben der Urchristen kommt das Gericht zu dem Schluss, dass der Einwand
einer „mangelnden Verfestigung“ nicht stichhaltig ist, dass daher die
Voraussetzungen zum Betreiben einer Schule erfüllt sind.
Doch die Urchristen kennen inzwischen ihre Pappenheimer. Noch im
Gerichtssaal beantragen sie, das Gericht solle die Genehmigung mittels einer
einstweiligen Anordnung erteilen, um einer weiteren Verzögerungstaktik den
Riegel vorzuschieben.
Die erweist sich tatsächlich als notwendig. Das neue Schuljahr beginnt am
12. September, ohne dass eine Genehmigung vorliegt. Die Regierung von
Unterfranken lässt verlauten, sie warte noch auf eine Stellungnahme aus dem
Kultusministerium. Die schriftliche Urteilsbegründung sei dort noch nicht
eingetroffen. Die Kinder, die sich schon auf ihre neue Schule gefreut haben,
müssen also noch einmal den Gang in die Regelschulen antreten. Doch einige
der Eltern lassen ihre Kinder zu Hause, weil die ihnen rechtmäßig zustehende
Genehmigung doch jeden Tag eintreffen müsste. Als die Behörden nun mit
Bußgeldern drohen, kommen die Kinder zwar in die Schule, verweigern aber zum
Teil die Mitarbeit im Unterricht: Sie wollen in die Christusschule. Statt
sich für die Schikanen seiner Behörde zu entschuldigen, beklagt sich
Abteilungsleiter Jürgen Röhling von der Regierung von Unterfranken über
„massiven Psychoterror“, dem seine Behörde ausgesetzt sei. Offenbar ist man
es auf Seiten des Staates nicht gewohnt, dass Eltern mit legalen Mitteln für
ihre verfassungsmäßigen Rechte eintreten.
Erst am 23. September 1991 hat das Warten ein Ende: Der Bayerische
Verwaltungsgerichtshof erlässt eine einstweilige Anordnung, wonach der
Betrieb der Schule unverzüglich aufgenommen werden kann. Fast genau fünf
Jahre haben die Urchristen für etwas kämpfen müssen, was kirchlichen
Antragstellern in den Schoß zu fallen pflegt: eine eigene Schule. Es ist die
erste und unseres Wissens bisher einzige private Weltanschauungsschule in
Deutschland.496
Das Presse-Echo lässt jedoch bereits erahnen, wie sehr dieser Durchbruch die
Großkirchen in Rage bringt. Von „Kaderschmiede für die Glaubensgemeinschaft“
497 ist da die Rede; im Rheinischen Merkur (30.8.91) macht Werner
Thiede,
Theologe und Mitarbeiter der „Evangelischen Zentralstelle für
Weltanschuungsfragen“, Stimmung gegen die neue Schule, noch ehe sie den
ersten Tag in Betrieb war: Die Lehre des Universellen Lebens sei
„gefährlich“ für Kinder, Geschichten von Elfen und Wichteln seien
„fragwürdige Weltbildelemente“ – hat da der Staat, so Thiede, nicht „einen
Schutzauftrag auch für noch unmündige Schulkinder“?
Von einem Schutzauftrag des Staates für das verfassungsmäßig verbriefte
Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder im Rahmen der Gesetze
selbst zu entscheiden, spricht Thiede nicht. Das müssen die Eltern sich
schon selbst gegen den Staat vor den Gerichten erkämpfen.
Eine Schule mit familiärer Atmosphäre
Der Kampf sollte noch weitergehen. Zunächst aber wird der Schulbetrieb in
Esselbach (Landkreis Main-Spessart) in einer ehemaligen Kleiderfabrik
aufgenommen, die von Eltern und Freunden der Schule in liebevoller
Kleinarbeit renoviert wurde und die den Kindern eine Atmosphäre bietet, in
der sie sich wohlfühlen können. Noten gibt es erst in den höheren Klassen.
Die Lehrer lassen sich mit „Du“ anreden, legen viel Wert auf gezielte
Einzelförderung und soziales Lernen: Ältere Schüler helfen jüngeren, jeder
übernimmt reihum kleinere Aufgaben wie Aufräumen, Putzen, Abspülen. Von
Anfang an wird in der Schule, die allen Kindern der Umgebung offen steht,
eine Ganztagesbetreuung angeboten mit gemeinsamem (vegetarischen)
Mittagessen, mit Sprach-Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften und
Freizeitangeboten; später kommt eine eigene Musikschule hinzu – all dies zu
einer Zeit, in der die PISA-Studie498 und der Ausbau der Ganztagesbetreuung
unter Kultuspolitikern, Lehrern und Eltern noch nicht in aller Munde waren.
Besonderer Wert wird auf frühe berufliche Orientierungsmöglichkeiten gelegt:
regelmäßige Praktika in Betrieben nach Wahl der Schüler, wo sie sich
spielerisch mit den Aufgaben des Berufslebens vertraut machen können.
Das Ergebnis gibt der neuen Schule recht: Beim „Qualifizierenden
Hauptschulabschluss“ nach Abschluss der 9. Schulklasse erreichen hier
regelmäßig prozentual wesentlich mehr Schüler den notwendigen
Notendurchschnitt von 2,5 als Schüler anderer Schulen – was allerdings auch
damit zusammen hängt, dass weniger Schüler nach der vierten Klasse direkt an
Gymnasien oder Realschulen wechseln. Dieser Weg steht heute auch nach dem
Hauptschulabschluss jedem Jugendlichen offen. Viele der Schulabgänger der
Christusschule machen zunächst das freiwillige zehnte Schuljahr, wobei sie
von den Lehrern der zuständigen staatlichen Schulen wegen ihrer Motivation,
Selbständigkeit und Aufgewecktheit meist gerne aufgenommen werden.
Die Schüler werden nach den in Bayern üblichen Lehrplänen unterrichtet; dies
wird von den Behörden regelmäßig überprüft, ohne dass je irgend welche
Beanstandungen festgestellt worden wären. Seit die Schule offiziell
genehmigt wurde, normalisierte sich trotz der Anlaufschwierigkeiten das
Verhältnis zwischen Behörden und Schulleitung rasch: Wen bayerische Behörden
einmal unter ihre Fittiche genommen haben, den behandeln sie in der Regel
ordnungsgemäß – und beschützen ihn bei Bedarf sogar gegen unsachgemäße
Angriffe von Seiten der Kirche und ihrer Helfershelfer.
Behnk bläst zur Treibjagd
auf die Christusschule
Dies muss auch „Pfarrer“ Behnk erfahren, als er 1994 zur Treibjagd auf die
Schule bläst. In Kreuzwertheim499 suggeriert er seinen Zuhörern in einer
öffentlichen Veranstaltung laut Zeitungsbericht500, „die Schule des
Universellen Lebens sei grundgesetzwidrig, weil hier der Art. 2 des
Grundgesetzes missachtet werde, der die freie Entfaltung der Persönlichkeit
garantiere. Er wollte dies mit den Zielen des Universellen Lebens belegen,
zu denen der ‚Abbau alles Individuellen, aller familiären und persönlichen
Bindungen, letztlich des Menschseins’ 501 gehöre. Es sei besonders
problematisch, Kinder ‚einem Entpersönlichungs- und Entsozialisierungssystem
auszusetzen’.“
Bereits im August 1994, als der Schulverein die Erweiterung der Grundschule
auf die neunklassige Grund- und Hauptschule ankündigte, hatte Behnk
geschäumt: „Das ist keine kindergerechte Erziehung, sondern ideologische
Indoktrination.“ 502 Die Kirche schließt auch hier wieder nur zu gern von
sich auf andere.
Doch gerade einem besonders eifrigen Inquisitor kann es passieren, dass er
bei seiner zwanghaften Verleumdungsarbeit auch einmal über die eigenen Füße
stolpert. Behnk hatte im April 1994 offenbar die guten Kontakte seines
Vorgängers Haack zu bayerischen CSU-Politikern503 wieder aufgewärmt und drei
CSU-Landtagsabgeordnete mit seinen Verleumdungen versorgt. Christian Will
(Würzburg), Karl Freller 504 (Schwabach) und Markus Sackmann (Roding) reichten
bei der Bayerischen Staatsregierung eine umfangreiche Anfrage ein,
betreffend „Verbreitung des Sektenwesens in Bayern; hier: Heimholungswerk –
Universelles Leben“. Eine der gestellten Fragen betraf auch die Schule: Mit
welcher Legitimation sie errichtet sei und ob staatliche Kontrolle möglich
sei.
Einmal abgesehen davon, dass bereits der gesamte Fragenkatalog ein im Grunde
verfassungswidriger Ausforschungsantrag gegen unbescholtene Bürger ist: Die
gestellten Fragen erlauben zudem einen Einblick in die offenkundige
intellektuelle Beschränktheit der agierenden gewählten Volksvertreter. Vom
Gerichtsverfahren, das den Staat zwang, die Schule zu genehmigen, hatte
jeder aufmerksame Zeitungsleser Kenntnis. Und dass auch eine Privatschule
staatlicher Aufsicht unterliegt, gehört zum Grundwissen jedes
Kulturpolitikers. Dementsprechend kurz angebunden war die Antwort der
Regierung auf die zweite Frage, die, wie alle Antworten, Ende Februar 1995
veröffentlicht wurde:
„Als genehmigte private Volksschule unterliegt auch diese
Weltanschauungsschule der staatlichen Schulaufsicht, die sehr sorgsam
darüber wacht, dass der Unterricht den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
erteilt wird. Auffälligkeiten haben sich bisher nicht ergeben.“
Solche nüchternen, entlastenden Antworten ziehen sich wie ein roter Faden
durch den gesamten 16-seitigen Bericht, an dessen Formulierung sechs
bayerische Ministerien505 beteiligt waren. Es gibt nach Auskunft der
Regierung weder einen Anlass, das Universelle Leben durch den
Verfassungsschutz zu beobachten noch „Erkenntnisse über rechtsextreme
Veröffentlichungen bzw. Aktivitäten ... Es bestehen derzeit keine
Erkenntnisse darüber, dass aus der religiösen Grundeinstellung des
‚Universellen Lebens’ heraus eine Bestrebung gegen die freiheitliche
demokratische Grundordnung, insbesondere gegen die Menschenrechte, verfolgt
würde.“ Genau das hatte Behnk aber in Bezug auf die Schule behauptet!
Es
gebe auch „keine Anhaltspunkte, ... dass das Universelle Leben die
innerorganisatorischen Grundsätze aus dem Bereich des Gemeinschaftslebens
heraus auf den staatlichen Bereich übertragen will“. Auch Erkenntnisse über
„Repressalien gegen Aussteiger“ liegen nicht vor.
„Der Staat ist nicht der Büttel
der Sektenbeauftragten“
Der Bericht der Bayerischen Staatsregierung über das Universelle Leben
erweist sich als Bumerang für den lutherischen Sektenpfarrer – und als
Rehabilitierung der Urchristen506. Im Mittelalter hätte spätestens jetzt der
Inquisitor die unbotmäßigen Landesherren exkommuniziert und sie für
vogelfrei erklärt. Im 20. Jahrhundert bleibt ihm immerhin noch die Presse.
Wenige Tage nach der Veröffentlichung des Berichts der Staatsregierung
berichtet die Katholische Nachrichtenagentur:
„Der Sektenbeauftragte ... Wolfgang Behnk hat erneut vor der Gruppierung
‚Universelles Leben’ gewarnt und ihr ‚grundgesetzwidrige,
demokratiefeindliche Ideologie und Praxis’ vorgeworfen. Energisch wandte
sich Behnk gegen die Darstellung des Bayerischen Kultusministeriums, wonach
es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass das UL die Demokratie gefährde und
gegen Menschenrechte verstoße. ... Behnk legte Zehetmair insgesamt 20
‚Dokumente’ vor, die nach seiner Ansicht ‚sehr wohl massive sachliche
Anhaltspunkte’ für eine Gefährdung der Demokratie durch das ‚Universelle
Leben’ geben.“ 507
Diese „Dokumente“ waren allerdings nur die weidlich bekannten (und in Kap.
3, S. 310 ff. widerlegten) Verleumdungen und Verdrehungen, die Behnk bei
solchen Gelegenheiten immer aus der untersten Schublade zu ziehen pflegt.
Minister Zehetmair betonte demgegenüber, der Staat sei an die
weltanschauliche Neutralität gebunden – und deshalb sei der Staat auch nicht
„der Büttel der Sektenbeauftragten“. 508 Wie sehr muss die Kirche einen
konservativen Minister wohl bedrängt und genervt haben, ehe er einen solchen
Ausspruch tut?
Doch bei der Verfolgung Andersgläubiger hat die Kirche einen langen Atem.
Werner Thiede509 äußert jetzt im Materialdienst der EZW (8/95) die
„Hoffnung“, dass „nunmehr das bayerische Kultusministerium die Schule des UL
einer erneuten Überprüfung unterziehen wird, die sich am Kriterium der
Verfassungsgemäßheit orientiert.“
Die bayerischen Schulbehörden reagieren auf diesen Druck, der sicher nicht
nur von dieser kirchlichen Stelle ausgeht, indem sie ohne Vorankündigung
eine zusätzliche, besonders ausführliche Visitation durchführen. Das
Ergebnis ist jedoch wiederum positiv – insbesondere wird die
„Zwanglosigkeit“, die „Sprachgewandtheit“ und die „Reife“ der Schüler
hervorgehoben.
Das hindert Behnk aber nicht, Anfang 1996 erneut die Schließung der
urchristlichen Schule zu fordern, weil die Gerichte ihm die
Meinungsäußerung erlaubt hätten, dass diese Schule „grundgesetzwidrig“ sei. Dass in einem
Rechtsstaat die Behörden nicht aufgrund der bloßen Meinung eines Pfarrers
einen solchen Schritt tun können – damit vermag ein Inquisitor mit seiner
menschenfeindlichen Denkstruktur offenbar kaum zurechtzukommen.
Politiker werden aufgehetzt
Behnk hat wohl nicht damit gerechnet, dass Behörden – zumal in Bayern –
ebenfalls über einen langen Atem verfügen. Wer eine von ihnen beaufsichtigte
Einrichtung angreift, der unterstellt gleichzeitig den Behörden, nicht gut
gearbeitet zu haben – und bringt sie damit gegen sich auf. Weniger Skrupel,
den Anwürfen kirchlicher Eiferer zumindest verbal entgegenzukommen, haben
auf Wählerstimmen spekulierende Politiker – bis hinauf zum
Ministerpräsidenten. Als Edmund Stoiber im Februar 1996 nach Lohr kommt,
sitzen die Inquisitions-Handlanger Müller und Jungen in der ersten Reihe und
fragen ihn, ob er „gegen das Universelle Leben endlich so energisch vorgehen
wolle wie gegen die ‚Scientology Church’ oder ob ‚bayerische Sekten
Privilegien genießen’“.510 Stoiber „bedauerte“, so ein Zeitungsbericht, dass
man bezüglich der Schule vor Gericht unterlegen sei, obwohl man „alles
versucht“ habe, um die Gründung dieser Schule zu verhindern. „Der Kampf
müsse aber weitergeführt werden, er betrachte die Urteile nicht als
‚Tatsachen für alle Zeiten’“.511 Stoiber wolle „mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln gegen die private Volksschule der Sekte ‚Universelles
Leben’ vorgehen.“ 512
Spricht so ein verantwortungsbewusster Politiker, der sich der
Neutralitätspflicht des Staates bewusst ist?
Ermutigt durch solche Stimmen, macht Behnk einen erneuten Vorstoß zur
Schließung der Schule, diesmal beim Bayerischen Innenministerium513, weil er
beim Kultusminister offensichtlich auf Granit beißt. Zehetmair hatte zuvor
die Einladung zu einem persönlichen Besuch in der Schule dankend abgelehnt:
„Die Ergebnisse der Unterrichtsbesuche sind dem Staatsministerium bekannt
und werden hier nicht bezweifelt. Das Ministerium ... weiß die Ausübung bei
der zuständigen Regierung von Unterfranken in den besten Händen.“
Behnk erreicht, dass der zuständige Abteilungsleiter der Regierung von
Unterfranken, Jürgen Röhling, persönlich in die Schule kommt. Doch das
Ergebnis ist wiederum nicht nach Behnks Geschmack:
„Das Gebäude und die
sonstigen sachlichen Voraussetzungen ... sind sehr positiv zu bewerten. ...
Die pädagogisch durchwegs sehr ansprechend gestalteten Klassenzimmer sind
durch eine wohnliche Atmosphäre gekennzeichnet. ... Die Schüler machen in
allen Jahrgangsstufen einen fröhlichen, freundlichen und disziplinierten
Eindruck. Die Information durch die Schulleitung erfolgte bereitwillig und
ohne Vorbehalte“, so der Regierungsbericht.514
Minister Zehetmair wird nun von seiner eigenen Partei angegriffen. Vorneweg
der junge „Wadlbeißer“ Markus Sackmann, der zutreffend über sich kund tut:
„Dass diese Vereinigung mit staatlichen Zuschüssen eine Volksschule
betreiben kann, übersteigt das Rechtsverständnis des Rodinger
CSU-Abgeordneten Markus Sackmann.“515 Weil dieses „Rechtsverständnis“
offenbar in der Zeit Josef Filsers516 stehen geblieben ist. „Das Ministerium
traut sich nicht an die Sache ran“, tönt Sackmann; Minister Zehetmair scheue
„offenbar die offensive Auseinandersetzung mit dubiosen religiösen
Bewegungen“. Sackmann bringt einen Antrag auf erneute Überprüfung der Schule
in den Kulturausschuss des Landtags ein. Die SPD spricht ganz richtig von
einem „Misstrauensantrag“ der CSU gegen die Regierung von Unterfranken.
Freller (CSU) wirft der SPD vor, sie „schweige“ zum Thema „Sekten“.517
So ist das bei der Inquisition: Wer nicht mit auf die „Ketzer“ einschlägt,
der macht sich selbst verdächtig.
Die Christusschule lädt daraufhin sämtliche Abgeordneten des Bayerischen
Landtags in die Schule ein – doch keiner kommt. Die Kultusbeamten hingegen
rücken wieder an, untersuchen die wohl bestuntersuchte Schule Bayerns ein
weiteres Mal, lassen sich auch die Schulhefte zeigen und stellen fest:
„In
den Vorbereitungsunterlagen, den Schülerheften und im Unterricht konnten
keine Hinweise darauf gefunden werden, dass verfassungsrechtlich bedenkliche
Inhalte vermittelt werden.“ 518
Spätestens jetzt müsste einem unbefangenen Betrachter klar geworden sein,
dass sich Behnk mit seinen Warnungen vor angeblichen Gefahren der
urchristlichen Schule auf einer rein ideologisch-theoretischen Ebene bewegt
(und dabei die Tatsachen auch noch verdreht), während praktische
Untersuchungen vor Ort jedes Mal das Gegenteil erbringen. Doch Politiker wie
Sackmann sind nicht an Erkenntnissen oder Tatsachen interessiert. Wollen sie
sich mit der „Sekten“-Hatz profilieren? Im Auftrag von Sackmann fertigt
Behnk ein „Gutachten über die Verfassungswidrigkeit der Grund- und
Hauptschule der Organisation ‚Universelles Leben’“ an, das im Juni 1997 bei
einem öffentlichen Hearing der CSU-Fraktion vorgestellt wird und
anschließend innerhalb der Staatsregierung kursiert, ohne dass die
Urchristen Einblick in dieses Kirchenpapier erhalten. Bei diesem CSU-Hearing
darf auch der Frankfurter Rufmordbeauftragte Kurt-Helmuth Eimuth (S. 325 f.)
seine Thesen über die angebliche Gefährdung von Kindern in Sekten,
insbesondere im Universellen Leben, dem Publikum vorstellen. Auch er hat im
Gegensatz zu den Kultusbeamten nie eine Erziehungseinrichtung der Urchristen
von innen gesehen, geschweige denn mit einem der Kinder gesprochen. Behnk
fordert erneut, etwa im November 1997, die Schließung der Schule: Dass
Kontrollen der staatlichen Schulaufsicht bislang keine Beanstandungen
ergeben hätten, beweise gar nichts.519
Wann wird die Bayerische Staatsregierung es endlich begreifen: Wer „Ketzer“
ist und wer nicht, wer also in unserem Land frei leben darf und wer nicht,
das weiß und entscheidet einzig und allein die Kirche!
Das Ressort von Kultusminister Zehetmair, der sich nicht ohne weiteres in
ein solches Schema pressen lässt, wird bei der nächsten Kabinettsreform
geteilt: Der Bereich der Schulen wird ihm genommen, es bleibt ihm das Amt
eines Kultur- und Wissenschafts-Ministers. Zuständig für die Schulen und
neue Kultusministerin wird nun die Strauß-Tochter Monika Hohlmeier, die
sogleich ganz andere Töne anschlägt. Sie stehe der Schule der Urchristen
„sehr negativ“ gegenüber und arbeite in dieser Frage mit den
„Sektenbeauftragten“ eng zusammen.520
Bereits am 28.10.96 hatte Hohlmeier, damals noch Staatssekretärin bei
Zehetmair, bei der Frauenunion in Herzogenaurauch über das Universelle Leben
(„so wird es beschrieben“, sagte sie – von wem wohl?) behauptet, es schotte
sich „systematisch nach außen ab“ und verfolge „in ziemlich aggressiver
Weise ökonomische und auch politische Interessen“. Die Schule der
Urchristen, so fügte sie an, „ist uns ein Dorn im Auge“. Ein Dorn im Auge
behindert bekanntlich das Sehvermögen.
Offenbar schenkt die Ministerin dem Kirchenfunktionär Behnk mehr Glauben als
ihren eigenen Beamten, die – im Gegensatz zu jenem – die Schule seit Jahren
genau kennen. Auf mehrfache Einladungen, die Schule selbst kennen zu lernen,
hat Frau Hohlmeier bis heute nicht reagiert. Ihren Amtseid, der sie zu
weltanschaulicher Neutralität verpflichten würde, scheint die Katholikin
diesbezüglich nicht besonders ernst zu nehmen.
Zur selben Zeit wird bekannt, dass in Auerbach (Oberpfalz) Nonnen in einer
katholischen Schule eigenhändig sexualkundliche Seiten aus einem
Biologiebuch herausgerissen haben. Sie stehen offenbar dem katholischen
„Engelwerk“ nahe und machen den Kindern Angst vor dem Teufel. Im
Kindergarten wird den Kindern mit dem baldigen Tod gedroht, wenn sie nicht
brav sind; wer beim Essen spricht, muss in die Abstellkammer. Hier wird das
Kultusministerium erst aktiv, als die Eltern protestieren. Einige der Nonnen
werden nicht weiter beschäftigt, die Kindergartenleiterin wird abgesetzt.
Doch was wäre geschehen, wenn solche Dinge in einer urchristlichen
Einrichtung geschehen wären? Man hätte mit Sicherheit sämtliche
Einrichtungen der Glaubensgemeinschaft sofort geschlossen, von der
Medienkampagne ganz zu schweigen. Doch hier, wo einmal tatsächliche (und
nicht nur eingebildete) Missstände vorliegen, schweigt Behnk. Warum wohl?
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