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Abschnitt 14
STAATLICHE INQUISITION
GEGEN URCHRISTEN
„Der Staat ist nicht der Büttel der
Sektenbeauftragten“ – so hatte der bayerische Kultusminister Zehetmair
seinem Herzen Luft gemacht.533 In Abwandlung eines deutschen Sprichworts
könnte man sagen: Der Ausnahme-Ausspruch bestätigt die Regel. Denn in vielen
Fällen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, lassen sich Staat und Politiker nur
zu bereitwillig vor den Karren der kirchlichen Inquisition unserer Tage
spannen.
Wir begegneten dieser Kumpanei von Staat und Kirche bereits des öfteren: dem
Bürgermeister Zorn, der die Urchristen aus seinem Dorf vertrieb (S. 236
ff.), oder seinem Kollegen Gläser aus Wertheim, der schon hinter einem
einzigen Bauernhof eine schreckliche Sekteninvasion vermutete (S. 260); wir
stießen auf diverse CSU-Politiker534, die ihre klerikale Kinderstube gern
durch Ausfälle gegen religiöse Minderheiten unter Beweis stellen, auf
halbstaatliche Organe wie die Bayerische Landesanstalt für Politische
Bildung (S. 365 ff.) oder manche Fernsehsender wie den Bayerischen (z.B. S.
269) oder den Hessischen Rundfunk.
Bundesregierung: Der öffentliche Pranger
Viele Bürger halten die Aussagen staatlicher Stellen für besonders
glaubwürdig – und dies um so mehr, je höher diese Stelle angesiedelt ist. Um
so bedenklicher ist es, wenn diese Macht von amtlichen Regierungsstellen
dazu missbraucht wird, Glaubensgemeinschaften ganz im Sinne der Kirchen z.B.
in öffentlichen „Warnungen“ regelrecht an den Pranger zu stellen. So
behauptet Cornelia Yzer (CDU), Staatssekretärin im
Bundesfamilienministerium, am 3. August 1993, der Bundesregierung lägen
bezüglich des Universellen Lebens „Erkenntnisse“ vor, „die auf mögliche
Gefährdungen für die Persönlichkeitsentwicklung und die sozialen Bezüge
junger Menschen hindeuten.“ Dies war die Antwort auf eine parlamentarische
Anfrage der SPD-Abgeordneten (und späteren Bundesgesundheitsministerin)
Ursula Schmidt aus Aachen, die sich offenbar mit dem „Sekten“-Thema
profilieren wollte. Worin die „Erkenntnisse“ der Regierung genau bestanden
und woher sie kamen, konnte oder wollte Frau Yzer nicht preisgeben, auch
nicht vor Gericht, wo die Urchristen auf Unterlassung dieser Verleumdung
klagten. Das Verwaltungsgericht Köln (29.3.95) konnte sich zu einer
Untersagung allerdings nicht durchringen – nicht etwa, weil die Richter von
der Wahrheit dieser Behauptung ausgingen, sondern weil sie annahmen, dass
die Staatsekretärin die Äußerung, die im übrigen „nicht besonders
ehrverletzend“ sei, ohnehin nicht wiederholen würde.535
Ein „Ketzer“ hat bekanntlich keine Ehre – was kann man da schon verletzen?
Yzer hatte bei ihrer Antwort unter anderem „die Erstellung
zielgruppenorientierten Informationsmaterials“ angekündigt, was in normalem
Deutsch soviel besagt wie: einen staatlichen „Sektenreport“. Den kündigt
denn auch wenig später die Familienministerin Angela Merkel (CDU),
lutherische Pfarrerstochter, persönlich an. „Okkulte Praktiken haben bei der
Jugend Hochkonjunktur“, teilt sie der Öffentlichkeit mit. „Negative Folgen
einer Mitgliedschaft können sein: Abbruch von Schul- und Berufsausbildung,
radikale Persönlichkeitsveränderungen, Realitätsentfremdung, Konflikte mit
Eltern, Partnern, Freunden und Kindern.“ Die Bild-Zeitung (13.9.93) gibt dem
Ganzen noch die Schlagzeile: „Neue Gurus gefährden unsere Kinder.“ Kein
kirchlicher Rufmordbeauftragter hätte diesen Rundumschlag, bei dem auch das
„Heimholungswerk Jesu Christi“ nicht fehlen durfte, krasser formulieren
können als die auf die Gleichbehandlung aller Bürger vereidigte Ministerin.
Was die spätere CDU-Vorsitzende (und noch spätere
Bundeskanzlerin) Angela Merkel allerdings übersah: Die
vollmundige Ankündigung („174 Seiten“) mit Aufzählung aller potenziell
„gefährlichen“ Gruppen hatte einen taktischen Nachteil. Die derart
verketzerten Glaubensgemeinschaften ließen sich nämlich nicht untertänigst
von der selbsternannten staatlichen Inquisitorin zum öffentlichen Richtplatz
führen. In ihrem Eifer hatte Merkel nicht bedacht, dass sie auch
ethisch-konservative Gruppierungen wie etwa den „Verein für psychologische
Menschenkenntnis“ als „Sekten“ mit verteufelt hatte, die bezüglich ihrer
Kontakte zu Politikern und zur Bürokratie nicht ganz wehrlos waren. Durch
eine Indiskretion gelangte der geplante Text in die Hände der angegriffenen
Gruppen – und löste eine Welle von Gerichtsklagen aus.536
Die gegen das Universelle Leben vorgesehenen Seiten erwiesen sich zum einen
als veraltet (daher auch die Überschrift „Heimholungswerk“), beruhten sie
doch weitgehend auf einem Text, den der Jugendsenat von Berlin bereits 1988
herausgegeben hatte. Zum anderen wimmelte es darin nur so von Fehlaussagen
über die urchristliche Lehre. Angeblich sollten die Seelen, die bis zum Ende
der Zeiten (wenn die materielle Erde vergeht) nicht zu Gott zurückgefunden
haben, „vernichtet“ werden – dabei gibt es das Konzept einer ewigen
Verdammnis bei den Urchristen gerade nicht, sondern es wird gelehrt, dass
alle Seelen früher oder später den Weg zurück zu Gott finden. Oder: Negative
Gedanken sollen angeblich „unterdrückt“ werden – und nicht, wie in
Wirklichkeit, analysiert und aufgearbeitet. Am Ende des Textes sind – ohne
jede Quellenangabe – Passagen aus einem kirchlichen Lexikon über „Sekten“
537 eingefügt, in denen unter anderem von „Heilmethoden“ die Rede ist, „die
unterschiedslos an die Stelle der Schulmedizin gerückt werden“. Eine glatte
Lüge, wenn man weiß, dass etwa in der urchristlichen Naturklinik bei einem
Großteil der Behandlungen auch schulmedizinische Verfahren und Medikamente
eingesetzt werden; dass nur etwa 10 bis 15 Prozent der Therapien rein
naturheilkundlicher Art sind.
Die Gefahr der „Realitätsentfremdung“, die Merkel nicht-kirchlichen
Glaubensrichtungen pauschal unterstellte, hatte offensichtlich vor allem ihr
eigenes Ministerium befallen. Die Urchristen klagten gegen eine Aufnahme in
den „Report“ – nicht zuletzt, weil sie, demokratischen Gepflogenheiten
gemäß, vorher zumindest zu den Behauptungen angehört werden müssten. Das
Verwaltungsgericht Köln (20.12.93) gab ihnen in einem Eilverfahren zunächst
tatsächlich recht. Doch das Oberverwaltungsgericht Münster verweigerte ihnen
im August 1995 den Rechtsschutz und verwies sie auf ein Hauptsacheverfahren,
das viele Jahre gedauert hätte – allein das „Eilverfahren“ war schon auf
zwei Jahre verschleppt worden! Die Richter im katholischen Münster hielten
sogar die Behauptung von der angeblichen Verdrängung der Schulmedizin durch
urchristliche Heilmethoden für nicht ganz abwegig – und ignorierten damit
schlichtweg Gegenbeweise und eidesstattliche Versicherungen von
urchristlichen Ärzten (vgl. S. 294 ff.), die das Gegenteil belegten und z.B.
auf die hohe Zahl schulmedizinischer Verfahren und Medikamente in der
Naturklinik in Michelrieth hinwiesen. Mehr Gehör schenkten die Richter den
Behauptungen kirchlicher Rufmordbeauftragter, die das Ministerium zu seiner
Verteidigung zuhauf vorlegte. Ministerialbeamte schreckten bei der
„Datensammlung“ auch nicht vor regelrechter Spionage zurück, die im
demokratischen Staat den Verfassungsschutzbehörden vorbehalten ist: Sie
fragten bei der Würzburger Kriminalpolizei nach „Erkenntnissen“ über
urchristliche Ärzte nach.538 Die Kripo gab – ein Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz – bereitwillig Auskunft; es kam allerdings ohnehin nichts
Verwertbares dabei heraus.
Dennoch konnte Merkels Nachfolgerin (ab 1994) Claudia Nolte (CDU) den Report
wegen anderer Verfahren noch immer nicht herausbringen – und verzichtete
schließlich zugunsten der auf kirchliches Betreiben hin ins Leben gerufenen
Enquetekommission des Bundestags539 gänzlich darauf. Dass der Endbericht
dieser Inquisitionskommission (franz. „enquete“ und lat. „inquisitio“ haben
in diesem Fall nicht umsonst dieselbe Wortwurzel) nicht zur Zufriedenheit
der Kirchen ausfiel, lag nicht an der nach eigener Aussage „überzeugten
Katholikin“ Nolte, die kurz vor ihrer Berufung zu Helmut Kohls jüngster
Ministerin gegenüber der Illustrierten Tango (13.10.94) die Kirche gegen den
Vorwurf übermäßigen Reichtums in Schutz genommen hatte: „Eine
Wirtschaftsmacht ist die katholische Kirche bestimmt nicht ... Mit diesen
Unterstellungen wider besseren Wissens soll die Autorität der Kirchen
untergraben werden“, so Claudia Nolte. Bei den bösen „Sekten“ vermutete sie
jedoch eine „finanzielle Schlagkraft“ und eine „Verbreitung im
gesellschaftlichen Leben bis hin in hohe Etagen der Wirtschaft“, die fast
die Form einer „Unterwanderung“ angenommen hätten.540 Jugendliche Naivität
oder bewusste Volksverdummung? Fast ist man versucht, der damals 28-Jährigen
aus dem Osten Deutschlands ersteres zuzuschreiben. Doch was hat sie dann in
einem Ministeramt zu suchen?
Rheinland-Pfalz: Minister Galle
spuckt Gift und ...
Das könnte man beim rheinland-pfälzischen Sozialminister Ulrich Galle (SPD)
auch fragen, der 1993 das Staatsvolk zur flächendeckenden Denunziation aller
nicht-kirchlichen Glaubensaktivitäten aufforderte541 – „zur Erleichterung
liegt ... eine Rückantwortkarte bei“.542 Als dann Urchristen auf die
Verleumdungen des Hessischen Rundfunks543 mit einer Gegenüberstellung von
kirchlichen Verleumdungen von heute und nationalsozialistischen
Verleumdungen gegen die Juden aus den frühen 30er Jahren reagierten, hielt
der CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Otto Wilhelm eine argumentative
Auseinandersetzung mit diesem Thema für völlig überflüssig und ging statt
dessen geradewegs in die Luft: Dies sei „völlig unerträglich“, das
Bundesland sei zu einem „Tummelplatz derartiger Gruppierungen“ geworden –
und das Universelle Leben fehle gar in Galles „Sektenbroschüre“.544 Das
„Versäumte“ holte Galle im März 1994 nach, indem er öffentlich vor dem
Universellen Leben warnte: Es falle durch einen „totalitären Anspruch“ auf,
sei „in außerordentlich aggressiver Weise gegen die katholische und
evangelische Kirche“ eingestellt und versuche „durch die Gründung von
Parteien (Urdemokraten) zu politischem Einfluss zu gelangen“. (Es sei daran
erinnert: eine einzige Gemeinderätin in einem einzigen Dorf!) Eine Nachfrage
beim Ministerium ergab, dass man dort gar keine eigenen Unterlagen hatte –
man übernahm einfach die Behauptungen des katholischen Rufmordbeauftragten
Christoph Bussen (Diözese Speyer), die dieser zeitgleich in der
Rheinpfalz (24.3.94) darlegte – nicht ohne die dreiste Lüge hinzuzufügen, im
Universellen Leben sei nicht nur der Verzehr von Fleisch, sondern auch der
Gebrauch von Medikamenten „untersagt“. Sämtliche Ärzte und Patienten der von
Urchristen geführten Klinik und Arztpraxen können das Gegenteil bezeugen –
aber für einen katholischen Theologen gibt es eben nur eine Verbots-Ethik,
etwas anderes kann er sich gar nicht vorstellen.
Die kirchlichen Nachrichtenagenturen griffen all diese Lügen wieder begierig
auf – das bekannte Rufmord-Karussell setzte sich einmal mehr in Gang. Eine
Anrufung der Gerichte erwies sich wiederum als erfolglos: Das
Verwaltungsgericht Mainz (8.6.94) beanstandete, die Urchristen hätten nicht
glaubhaft gemacht, dass das Ministerium seine Äußerung wiederholen würde –
obwohl dieses noch im Prozess erklärt hatte, es sei weiterhin notwendig, vor
dem Universellen Leben zu warnen.545 Das Oberverwaltungsgericht Koblenz
hingegen beschied (8.8.94), es sei dem Universellen Leben zuzumuten, ein
mehrere Jahre dauerndes Hauptsacheverfahren zu führen – nach dem Motto der
mittelalterlichen Inquisitionsrichter: Wir können es ruhig dahingestellt
lassen, ob der „Ketzer“ sogleich den Tod verdient hat; wir lassen ihn erst
mal ein paar Jahre in den Rufmord-Kerker einsperren, dort wird er im Dreck
der Verunglimpfungen schon von selbst verfaulen.
Minister Galle hielt derweil in Mainz eine „Fachtagung“ über „neureligiöse
Gruppen“ ab – mit „Experten“ wie Bussen und Helga Lerchenmüller546 – und
erklärte „Jugendsekten“ für „schlicht überflüssig“.547 Ob der Minister
einmal darüber nachgedacht hat, dass sich hinter dem Schimpfwort
„Jugendsekte“ schlicht Menschen verbergen, die nach ihrem Glauben leben
wollen? Was wäre gewesen, wenn er z.B. Arbeitslose, Ausländer, Behinderte,
Vertriebenenverbände oder CDU-Mitglieder für „schlicht überflüssig“ erklärt
hätte? Sein damaliger Ministerpräsident, der spätere Verteidigungsminister
Rudolf Scharping, hätte ihn wohl umgehend gefeuert. Es ist bezeichnend für
das Klima gegenüber religiösen Minderheiten, dass derlei faschistoide
Äußerungen bei niemandem Protest auslösen.
In seiner Menschenverachtung wird Minister Galle nur noch von der Jungen
Union überboten, die 1993 eine Broschüre mit dem vielsagenden Titel
„(In)sekten – nein danke!“ herausbringt – mit einer leibhaftigen
Fliegenklatsche und drei Insekten auf dem Titelblatt!
Galles Nachfolgerin im Amt des Sozialministers, Rose Götte, (SPD) verstieg
sich sogar zu einer öffentlichen Warnung vor den Marktständen der Firma
Gut
zum Leben 548, die der evangelische Pressedienst gerne in Umlauf brachte.549
Und auch Göttes Nachfolgerin, Arbeitsministerin Malu Dreyer (SPD), hielt im
Mai 2002 die „Geschäftstätigkeit“ von Urchristen in Frankenthal550 für „sehr
problematisch“.551 Irgendwelche Beweise oder Begründungen kann auch sie
nicht anführen; sie verlässt sich einzig auf Verleumdungen von kirchlicher
Seite. Es scheint, dass die Kirchenhörigkeit der rheinland-pfälzischen
Regierung nicht auf Entgleisungen von Einzelpersonen beruht, sondern System
hat.
Und entsprechende Folgen. Was eine Landesregierung verkündet, wird auf
kommunaler Ebene einfach nachgebetet; seinen eigenen Verstand schaltet dort
kaum noch jemand ein. Welche Auswirkungen regierungsamtliche Verketzerungen
im obrigkeitshörigen Deutschland haben, zeigt das Beispiel der Stadt
Überlingen: Oberbürgermeister Patzel verweigerte dem Universellen Leben im
Oktober 1994 die weitere Anmietung städtischer Räume mit der „Begründung“,
man habe „alle ... verfügbaren öffentlichen Erkenntnisquellen geprüft,
insbesondere eine Veröffentlichung in der Illustrierten ‚Stern’552“ sowie
„Informationen ... aus anderen Bundesländern“ – gemeint war, wie eine
Nachfrage ergab, Rheinland-Pfalz. (Armes Deutschland, wenn es nur über
kirchliche „Erkenntnisquellen“ zu verfügen meint.)
Schleswig-Holstein:
Bundesverdienstkreuz für „Sekten“-Hatz?
Deshalb fanden sich die Urchristen auch nicht mit dem „Bericht ... über
Aktivitäten von Sekten in Schleswig-Holstein“ ab, den die dortige
Landesregierung 1995 veröffentlichte. Nicht nur, weil dort wieder die
Behauptungen aus dem erwähnten kirchlichen Lexikon abgeschrieben wurden, der
„angestrebte Christusstaat“ solle „auch politische Wirklichkeit“ werden,
oder „neue geoffenbarte Heilmethoden“ sollten „an die Stelle der
Schulmedizin“ treten. Sondern auch, weil erfahrungsgemäß die bloße
Erwähnung
in einem staatlichen Bericht, und sei sie noch so inhaltsleer oder sogar
harmlos, bereits völlig genügt, eine Glaubensgemeinschaft in den Augen
vieler Bürger und Behörden als aussätzig abzustempeln.
Obwohl die Urchristen wiederum ein Eilverfahren anstrengen, lässt sich das
Verwaltungsgericht Kiel ein halbes Jahr Zeit – und lehnt dann den Antrag ab
mit der „Begründung“, dass die Kläger nicht gegen den als Herausgeber
firmierenden Verlag, sondern gegen die Landesregierung direkt vorgegangen
seien. Dass die Regierung den Bericht auf Anfrage ebenfalls versendete,
interessierte das Gericht nicht. Im März 1996 gingen die Urchristen dann vor
dem Oberverwaltungsgericht Schleswig notgedrungen einen Kompromiss ein: Die
Landesregierung darf weitere Auflagen publizieren, muss allerdings die (oben
erwähnten) schlimmsten Verleumdungen unterlassen.
Doch was so eine Landesregierung sich da aus den Giftschränken der
kirchlichen Inquisitoren zusammenschustert, ist nicht irgendein
unbedeutender Bericht von vielen. Wie sehr Behörden und Politiker sich dann
auf Exposés verlassen, die auf solche Weise entstanden sind, wird an einem
Mustervertrag deutlich, der Mitte 1996 allen Ausstellern auf einer
Esoterikmesse in Lübeck vorgelegt wurde: „Der Veranstalter hat dafür Sorge
zu tragen, dass Aussteller, die für Sekten werben, vor denen die Bundes-
oder Landesregierung warnt, nicht an der Veranstaltung teilnehmen. ... Auf
die Drucksache ... des Deutschen Bundestages wird hingewiesen.“ In Lübeck
sorgt ein eigener städtischer „Beauftragter des Jugendamtes für Sekten und
Psychokulte“, Eberhard Arent, für stramm kirchlichen Kurs.
Bezeichnend für die Kirchenhörigkeit fast aller deutschen Regierungsstellen
in Bezug auf religiöse Minderheiten ist, was der „Sektenbeauftragte“ von
Schleswig-Holstein, Hans-Peter Bartels, im Februar 1996 zu einer geplanten
Tagung in Nordfriesland zum Thema „Neue religiöse Bewegungen und
Psychokulte“ zu sagen hat. Obwohl der Untertitel „Die Seelenfresser
kommen?“, durch ein Fragezeichen nur notdürftig kaschiert, an Stimmungsmache
nichts zu wünschen übrig lässt, nimmt der SPD-Politiker Bartels daran
Anstoß, dass die „umstrittenen Sekten“ sich selbst vorstellen dürfen: Er
lehne es kategorisch ab, „Sekten überhaupt eine Plattform zu bieten“.553 Wo
bleibt hier der weltanschaulich neutrale Staat und der mündige Bürger?
Als Bartels 1998 in den Bundestag wechselt, wollen die Grünen im Landtag
immerhin die „Sekten“-Stelle abschaffen, da sie aufgrund der Ergebnisse der
Enquetekommission Zweifel haben, „ob von neuen religiösen und
weltanschaulichen Bewegungen überhaupt Gefahren ausgehen“.554 Doch die
regierende SPD meint: „Die Beobachtung gefährlicher Sekten einzustellen,
wäre fahrlässig.“ Bartels Nachfolger Matthias Knothe haut denn auch wieder
auf den Putz, wie die Kirchen es von ihm erwarten: “Wir beobachten die
Entstehung von Verkaufs- und Vermarktungsbetrieben mit streng hierarchischem
Aufbau, die sektenähnliche Strukturen aufweisen.“ 555 Ob er damit vielleicht
Weltenburger Klosterbier gemeint hat, ist dem Artikel nicht zu entnehmen.
Sein Vorgänger Bartels kann indes auch als Parlamentarier nicht von dem
liebgewordenen Thema lassen. In der Neuen
Zürcher Zeitung (18.1.02) wirft er
neue religiöse Bewegungen mit islamistischem Terrorismus in eine Topf:
„Islamisten in ihren zahllosen, aggressiven, einander ausschließenden und
bekämpfenden Gruppen und Splitterorganisationen sind nicht selten
gefährliche Sektierer, wie andere auch. ... Das Heilsversprechen des
Meisters wird mit einem exklusiven Absolutheitsanspruch vertreten.“ Es folgt
eine Reihe weiterer Klischees, die am ehesten noch auf die katholische
Kirche zutreffen, die hier aber schlicht auf alle „Sekten“ einschließlich
der rechtsradikalen Szene projiziert werden. Für seine Verdienste als
staatlicher „Sektenbeauftragter“ erhält Bartels das Bundesverdienstkreuz.
Prof. Martin Kriele merkt zu seinen „Verdiensten“ kritisch an, dass zu
Bartels Amtszeit in einer schleswig-holsteinischen Kleinstadt eine kleine
Meditationsgemeinschaft vom „für die Region zuständigen Sektenbeauftragten“
– gemeint ist Bartels – unter die „Sekten“ eingereiht und mit übler Nachrede
überzogen worden sei. „Kurz darauf ging das rietgedeckte Haus, während die
Mitglieder schliefen, in Flammen auf. Die Kriminalpolizei stellte
Brandstiftung fest. Die Täter sind bis heute nicht gefunden. Bevölkerung und
Medien unterließen die sonst übliche Mithilfe bei der Aufklärung.“ 556
Bartels streitet einen solchen Zusammenhang natürlich ab. Ihre Hände
offiziell in Unschuld zu waschen, haben die Inquisitoren nicht nur im
Mittelalter vortrefflich beherrscht.
Berlin: Verleumdungen bei Nacht und Nebel
Besonders eifrig bei der Verfolgung religiöser Minderheiten ist man – dank
Pastor Gandow – in Berlin. Über den 1994 erschienenen Bericht des
Jugendsenators (und evangelischen Pfarrers) Thomas Krüger wurde bereits
berichtet557 – und auch über den skandalösen Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts Berlin, dass die Gemeinschaft „durch die Behandlung
in der Informationsschrift“ ja „nicht gehindert“ sei, „ihre Tätigkeit, so
wie sie es nach ihrem Glauben für richtig“ hält, „fortzusetzen“.558 Zu einem
Handwerker, den man im Mittelalter unschuldig an den Pranger gestellt und
mit allerlei Unrat beworfen hat, konnte man ja auch sagen: „Du kannst deine
Handwerksdienste gerne weiter anbieten.“
Um solche Klagen in Zukunft ganz überflüssig zu machen – anhören will man
die Gruppen ja ohnehin nicht –, trickst Krügers Nachfolgerin, Ingrid Stahmer
(SPD), die Gerichte aus und bringt im Dezember 1997 den nächsten
„Sektenbericht“ sozusagen bei Nacht und Nebel heraus. Bei einer
Pressekonferenz stellt sie den Bericht vor und teilt der erstaunten
Öffentlichkeit mit, dass ein Großteil davon bereits an Beratungsstellen und
Schulen verschickt worden sei. Die in dem Bericht wiederum mit einer ganzen
Reihe Behnkscher Lügen559 verunglimpften Urchristen zogen dennoch vor
Gericht – doch auch diesmal erwies sich die hauptstädtische Justiz als
äußerst kirchenhörig. Ein Vierteljahr nach Einreichung eines Eilantrags
beschied das Verwaltungsgericht, das Universelle Leben könne ja der
öffentlichen Warnung der Senatsverwaltung ihrerseits mit „abweichenden
Darstellungen“ begegnen. Das Gericht weiß natürlich, dass das völlig
illusorisch ist: Keine Berliner Zeitung würde eine Gegendarstellung der
Urchristen abdrucken. Die Urchristen gingen in die Hauptsache – doch bei
Drucklegung des vorliegenden Buches, sechs Jahre später (!), war das
Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht noch immer anhängig. Der zuständige
Richter Meinhardt, der es so lange verschleppt hatte, nahm im Frühjahr 2002
seelenruhig seinen Jahresurlaub und ging anschließend in Pension. Inzwischen
brachte die Berliner Senatsverwaltung schon den nächsten „Sektenbericht“
heraus – diesmal zwar ohne Nennung einzelner Gruppen, aber mit einem
Vorwort, in dem der Terroranschlag des 11. September 2001 nahtlos mit den
„Gefahren“ der „Kultszene“ in Verbindung gebracht wird. Wer Näheres über
einzelne Gruppen erfahren möchte, so heißt es weiter, könne ja die
vorhergehenden Berichte im Internet durchsehen ...
Baden-Württemberg:
Wer ist der beste „Sekten“- Jäger?
Wo eine Landesregierung nicht ganz so stürmisch an die Verunglimpfung von
„Sekten“ herangeht, wie die Kirche sich das wünschen würde, dort stehen
einzelne Politiker bereit, den Brand der modernen Inquisition nach Kräften
anzublasen. Wie zum Beispiel der Fraktionsvorsitzende der CDU
(und spätere Ministerpräsident) in
Baden-Württemberg, Günter Oettinger, der im Oktober 1994 eine „detaillierte
Untersuchung“ des Universellen Lebens für „dringend erforderlich“ hielt560 –
ohne aber sagen zu können, was die Urchristen sich konkret zuschulden kommen
ließen. Gleichzeitig setzte Oettinger eine Behauptung in die Welt, die
kurioserweise in zwei sich widersprechenden Versionen verbreitet wurde: Laut
Stuttgarter Nachrichten (24.10.94) soll Oettinger – oder seine persönliche
Referentin Susanne Eisenmann – gesagt haben: „Ethik-Offiziere von
Scientology, eine Art Geheimdienst, haben der Sekte ‚Universelles Leben’
Nachhilfe gegeben.“ In der Stuttgarter Zeitung (25.10.94) hingegen steht zu
lesen: „Der Scientology-Geheimdienst OSA ... schicke seine Leute zum UL, um
sie dort in Öffentlichkeitsarbeit und ‚im Umgang mit Kritikern und
staatlichen Sanktionen’ schulen zu lassen.“ Wer „schult“ nun wen?
Beide Versionen sind frei erfunden. Die Urchristen schreiben Oettinger,
Eisenmann und beide Zeitungen an und weisen auf die merkwürdige
Falschmeldung hin – doch keiner hält es für nötig, zu antworten. Mit einem
„Ketzer“ spricht man nicht – er gehört zu den Unberührbaren.
Dass die Landesregierung auf eine entsprechende CDU-Anfrage schlicht
feststellt: „Der Landesregierung sind keine gemeinsam durchgeführten
Schulungsveranstaltungen von ‚Scientology’ und ‚Universelles Leben’
bekannt“, beeindruckt den Parteifunktionär Oettinger nicht. Die CDU-Fraktion
bringt sogar eine eigene Broschüre über „Sekten als Gefahr für unsere
Demokratie“ heraus, in der sie Verleumdungen Behnks und des Hessischen
Rundfunks abdruckt.
Da will die SPD nicht zurückstehen. Mit besonderem Eifer macht sich die
Landtagsabgeordnete Carla Bregenzer (SPD) aus Frickenhausen an die „Arbeit“.
1995 gibt sie in einer Landtagsdebatte über die „Sektengefahr“
Falschaussagen des Rufmordbeauftragten Behnk weiter. Als die Urchristen Frau
Bregenzer daraufhin zu einem persönlichen Besuch einladen, damit sie sich
selbst an Ort und Stelle von der Unhaltbarkeit ihrer Behauptungen überzeugen
kann, erhalten sie noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung.
Ein Politiker, der sich zu seiner Profilierung auf das „Sekten“-Pferd
geschwungen hat, wird freiwillig nicht wieder heruntersteigen. Er würde sich
ja mit einer Untersuchung der Tatsachen sein Arbeitsgebiet – die
Verleumdungsproduktion – kaputt machen, auf dem es sich so wunderbar holzen
und Emotionen schüren lässt.
Carla Bregenzer ignorierte lieber die Tatsachen, verbreitete weiter allerlei
kirchliche Verleumdungen („psychisch und finanziell abhängig“,
„Wirtschaftskonzern mit religiösem Deckmantel“ 561 usw.) über die Urchristen
und reichte im März 1996 eine Landtagsanfrage zum Thema Universelles Leben
ein.
Die zuständige Kultusministerin (und spätere
Bundesforschungsministerin) Annette Schavan, zuvor Leiterin einer
bischöflichen Studienstiftung, fand nichts dabei, dass hier einmal mehr
unbescholtene Bürger zum Gegenstand einer offiziellen Ausforschung gemacht
wurden – und sie hielt es auch nicht für nötig, die Betroffenen dazu
anzuhören. Dennoch fiel im Mai 1996 das Ergebnis für die Urchristen gar
nicht so schlecht aus: Es gebe, so stellte die Landesregierung fest,
keinerlei Anhaltspunkte, dass im Universellen Leben „Repressalien“ gegen
„Aussteiger“ ausgeübt würden. Es gebe keine Hinweise, dass die Anhänger
„ausgebeutet“ würden, ja nicht einmal „Anzeichen von verfassungswidrigen
Handlungen oder Einstellungen“ konnten die Staatsdiener ausfindig machen.
Gegen Schule und Klinik gebe es ebenfalls keine Einwände. Die Ignoranz einer
Ministerin, die angeschuldigte Mitbürger nicht einmal anhört, ging an ihrem
Bericht allerdings nicht spurlos vorüber. So zitierte sie z.B. aus der
gerichtsnotorisch bekannten Schmähschrift Hans-Walter Jungens562 oder
übernahm ungeprüft die Behauptung eines Kirchengutachtens, in
Meditationskursen werde versucht, das „eigenständige Denken der Teilnehmer
auszuschalten“.563 Dies scheint umgekehrt den Kirchen bei Politikerinnen wie
Schavan oder Bregenzer sehr viel besser gelungen zu sein.
Dennoch: Die Urchristen waren in einem amtlichen Bericht – nach Bayern564 –
zum zweiten Mal öffentlich rehabilitiert worden. Wer nun aber geglaubt
hatte, dass die Medien dies zur Kenntnis nehmen würden, der sah sich
getäuscht: Die Presse565 verschwieg die Kernpunkte, wonach es keinerlei
Hinweise für Rechtsverstöße gibt – und griff zielsicher die wenigen Punkte
heraus, wo die Regierung kirchliche Verdrehungen über angeblich
„fragwürdige“ Ehe- und Erziehungsvorstellungen der Urchristen wiedergegeben
hatte. Der FDP-Landtagsabgeordnete Dr. Walter Döring nützte diese
Stimmungslage dazu, mit auf den Anti-Sekten-Profilierungszug aufzuspringen
und vor „dieser auch in Schwäbisch-Hall aktiven Psychogruppe nachdrücklich
zu warnen“.566 Auch Döring griff wiederum nur die Kirchenpassagen (z.B. „im
Besitz der alleinigen Wahrheit“) aus dem Bericht heraus.
Baden-Württemberg ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich offenbar
karrieregierige Politiker mit populistischen Ausfälligkeiten gegen religiöse
Minderheiten regelrecht zu überbieten versuchen. Carla Bregenzer fordert
eine „Stiftung für Sektenopfer“ 567 und präsentiert die etwas verwirrte
„Aussteigerin“ Irene Saft (S. 307 ff.), der Jahre nach einem Klinik-Besuch
plötzlich einfällt, dass es ihr dort doch nicht so gut gefallen hatte. Und
als der Lebensmittel-Versand „Lebe gesund!“ im März 2003 einen Werbespot mit
der Aufforderung „vegetarisch essen!“ im Fernsehen schaltet, beeilt sich
Bregenzer, die ARD aufzufordern, diesen Spot nicht mehr zu bringen.568
„Begründung“: Dadurch „konterkariere“ man die „Aufklärungsarbeit“ (wie
Bregenzer sie versteht) über das Universelle Leben.
Währenddessen hält der „Sektenbeauftragte der Landesregierung“, Hans-Werner
Carlhoff, überall im „Ländle“ Vorträge, in denen er von 50
„konfliktträchtigen Gruppierungen“ spricht.569 Einen „Kirchenbeauftragten“,
der die Bevölkerung etwa über die Sexualverbrechen von Priestern oder über
die Gefahr ekklesiogener Neurosen aufklärt, gibt es bisher in keinem
Bundesland.
Bayern:
Minister als eifriger Religionsverfolger
Die Idee Carla Bregenzers, verfolgte Minderheiten als Täter hinzustellen,
indem man „Hilfsfonds“ für „Aussteiger“ gründet, griff im Nachbarland Bayern
der frischgebackene Verbraucherminister Eberhard Sinner (CSU) auf. Gemeinsam
mit Landrat Waldemar Zorn (vgl. S. 236 ff.) gründete er im Juli 2001 einen
„Spendenfonds“ für „mittellose UL-Aussteiger“.570 Ausgerechnet Zorn, der als
Bürgermeister von Hettstadt Urchristen scharenweise aus seinem Dorf
vertrieben hatte, macht sich nun „Sorgen“ um Anhänger des Universellen
Lebens, die „regelrecht rausgemobbt“ würden. Und Minister Sinner missbraucht
sein Ministerbüro als Anlaufstelle für „Sektenopfer“.
Bereits als Landtagsabgeordneter hatte Sinner seine merkwürdige Auffassung
von Demokratie unter Beweis gestellt, als er im April 1997 Landrat Grein
(Main-Spessart) massiv angriff: Dessen Behörde hatte es gewagt, in einer
Frauenbroschüre neben zahlreichen katholischen, evangelischen und
gewerkschaftlichen Einrichtungen auch einen urchristlichen Kindergarten und
die urchristliche Sozialstation „Helfende Hände“ anzuführen. Der Landrat
hatte sich zuvor juristisch beraten lassen und war zu dem Schluss gekommen,
der Staat dürfe aus Gründen der Gleichbehandlung die Aufnahme der Adressen
nicht verweigern. Er ließ allerdings die Glaubenszugehörigkeit der
urchristlichen Einrichtungen durch einen entsprechenden Zusatz angeben,
damit jedermann sich frei entscheiden könne. Der Bayerische Rundfunk
(Report
München, 21.4.97) nahm prompt daran Anstoß und interviewte Behnk, der wieder
einmal vor den „totalitären“ Urchristen warnen durfte. Sinner warf dem
Landratsamt vor, eine „Sekte“ zu unterstützen, deren Lehre „mit der
christlichen Botschaft nicht das Geringste zu tun“ habe, und damit „die
Bemühungen der Kirche“ bei der Bekämpfung der Urchristen „in eklatanter
Weise“ zu unterlaufen.571
Besser hätte der Protestant Sinner gar nicht zum Ausdruck bringen können,
dass er sich bei seiner politischen Arbeit nicht so sehr als Volksvertreter,
sondern eher als verlängerter Arm der Großkirchen versteht.
Gemeinnützigkeit: Anordnungen von „ganz oben“ stellen alles auf den Kopf
Die Urchristen hatten in diesem Fall das Glück, dass im Landkreis
Main-Spessart nicht die CSU, sondern die „Freien Wähler“ den Landrat stellen
– eine Gruppierung, in der es noch einen hohen Prozentsatz zwar
konservativer, aber geistig unabhängiger Politiker gibt.572 Wie hingegen
andere bayerische Behörden im kirchlichen Sinne verfahren, mussten die
Urchristen in der Frage der Gemeinnützigkeit erfahren. Normalerweise müssen
Vereinigungen, die ausschließlich religiöse Ziele verfolgen, ihre Spenden
nicht versteuern. Dies wurde auch beim Verein Universelles Leben e.V.
jahrelang so gehalten. Bis dann Bürgermeister Zorn 1990 das Gerücht
verbreitete, Christusbetriebe würden „keine Mark Gewerbesteuer“ zahlen.573
Das Münchner Finanzministerium ordnete daraufhin eine ausführliche Prüfung
sowohl des Trägervereins Universelles Leben als auch der von Urchristen
geführten Betriebe an, die jedoch im November 1992 zu einem auf der ganzen
Linie entlastenden Ergebnis durch das Finanzamt Würzburg führte: „Die
vereinnahmten Erlöse und Spenden werden ausschließlich und unmittelbar für
den satzungsmäßigen Zweck verwendet. ... Anhaltspunkte für missbräuchlichen
Einsatz von Spendengeldern in Gewerbebetrieben bzw. Begünstigung des Vereins
durch die Betriebe wurden nicht festgestellt ... Die Prüfung ... hat keine
Feststellungen getroffen, die einen Widerruf der Gemeinnützigkeit
rechtfertigen würden.“ 574 In krassem Gegensatz zu all diesen Feststellungen
ordnete das Finanzministerium am 3. Dezember 1993 an:
„Der Verein Universelles Leben e.V. kann nicht als gemeinnützig anerkannt
werden. Die unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Veranlagungen der
Jahre 1989 bis 1991 sind entsprechend zu berichtigen. Die vorläufige
Anerkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre ab 1992 ist zu widerrufen.“
Zur Begründung verfiel man auf die Idee, die von Urchristen geführten
Unternehmen in einer Art „Gesamtschau“ dem Universellen Leben zuzurechnen.
Bei katholischen Klöstern, die in einer viel direkteren Weise wirtschaftlich
tätig sind, kommt hingegen keine Behörde auf die Idee, diese in einer Art
„Gesamtschau“ der katholischen Kirche zuzurechnen. Diese im Widerspruch zu
den eindeutigen Ergebnissen der einschlägigen Untersuchungen stehende
Anordnung ist, so der Anwalt der Urchristen, „im Grunde ...
Rechtsbeugung“.575 Der letzte Satz des ministeriellen Schreibens vom 3.12.93
lässt erahnen, was dahinter steckt: „Eine höchstrichterliche Klärung der
gemeinnützigkeitsrechtlichen Sekten-Problematik ist von grundsätzlicher
Bedeutung. Für die Beurteilung künftiger Fälle besteht daher Interesse, die
zu erwartenden Rechtsmittel durchzusetzen.“
Man will also in einer Art Musterprozess allen religiösen Minderheiten auf
finanziellem Wege das Wasser abgraben. Die Urchristen erklären daraufhin,
dass sie sich in Zukunft nicht mehr auf den Status Gemeinnützigkeit
verlassen werden, solange dieser von einem Staat gewährt wird, der sich auf
diese Weise zum Büttel der Machtansprüche der Großkirchen machen lässt. Von
einem solchen „Kirchenstaat“ wollen die Urchristen keine Almosen annehmen.
Für einige bereits abgelaufene (und im Vertrauen auf die gewährte vorläufige
Gemeinnützigkeit wie gewohnt abgerechnete) Jahre beginnen die Urchristen
jedoch einen Finanzprozess – denn die Behörden verlangen nachträglich
„Schenkungssteuer“ für eingegangene gemeinnützige Spenden. Dieser Prozess
ist bis heute (2003) noch nicht abgeschlossen.
Besonders pikant wird die Vorgehensweise der bayerischen Behörden, wenn man
bedenkt, dass sie dem katholischen Münchner CSU-Stadtrat Bletschacher
jahrelang unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit Steuern in Millionenhöhe
schenkten, obwohl es seit langem Hinweise auf Unkorrektheiten gab. „Amigo“
Bletsch
Wird auch der Osten schwarz?
Auch in den neuen deutschen Bundesländern, in denen Kirchenmitglieder nur
eine Minderheit darstellen, gelingt es den Kirchen zunehmend, die Verfolgung
religiöser Minderheiten nach westdeutschem Vorbild auf Kosten des
Steuerzahlers zu etablieren. So gibt es in Thüringen mit Dr. Albrecht
Schröter einen „Sektenbeauftragten“, der für den Freistaat eine
Kontaktstelle „Neureligiöse Bewegungen und Sondergemeinschaften“ beim
Thüringer Institut für Lehrerfortbildung leitet. Zum Universellen Leben
behauptet Schröter gegenüber dem Thüringer Wochenblatt 576, es gehe
„besonders aggressiv“ gegen Kritiker vor und zeichne sich „durch eine enorme
Intoleranz aus“. In Sachsen hetzt der Rufmordbeauftragte der CDU, der
Landtagsabgeordnete Christoph Teubner, die Öffentlichkeit gegen „Sekten“ auf
und lädt zu einer „sektenpolitischen Tagung“ den Hobbyautor Jungen (S. 272
ff.) nach Dresden ein, der sich durch seine Schmähschrift gegen das
Universelle Leben profiliert hat.577
Rennebach will Bundes-Inquisitorin werden
Auf Bundesebene ist es vor allem die SPD-Bundestagsabgeordnete und
lutherische Synodalin Renate Rennebach578, die zur „Bekämpfung“ der „Sekten“
aufruft und dafür die Position eines „Bundessektenbeauftragten“ eingerichtet
haben will – offenbar mit sich selbst als erster Inhaberin. Sie wirft dem
Universellen Leben und anderen Glaubensrichtungen pauschal vor: „Sie alle
verletzen die Würde des Menschen, verführen zumeist junge Leute.“ 579 Als
sie aufgefordert wird, ihre Behauptungen zu präzisieren oder sich selbst ein
Bild von den Urchristen zu machen, hält sie es nicht einmal für nötig, zu
antworten. Erst als die Urchristen nach einer „Telefonaktion“ zum Thema
„Sekten“, bei der neben SPD-Abgeordneten auch der lutherische
Rufmordbeauftragte Hemminger580 auf Fragen des Publikums antwortet, mehrere
Abgeordnete der SPD anschreiben, bequemt sich Rennebach zu antworten: „Einen
Beitrag zur Korrektur Ihres offensichtlich bestehenden Eindrucks, wir seien
falsch oder unzureichend über Ziele und Praktiken des Universellen Lebens
informiert, können Sie selbst dadurch leisten, indem Sie uns ein
aussagefähiges Organigramm über die innere Struktur Ihrer Organisation zur
Verfügung stellen sowie uns Auskunft geben über die mit dem Universellen
Leben und seinen Führungspersonen zusammenhängenden Betriebe und
Beteiligungen. Wir werden sodann diese Unterlagen sorgfältig prüfen und auch
die Frage, ob sich daraus Gesprächsbedarf für uns ergibt.“ 581
Aus diesen Zeilen spricht die Arroganz der Inquisition, die offenbar auch in
Rennebachs Genen steckt: Wir sprechen nicht mit dem „Ketzer“ über seinen
Glauben – er hat vielmehr uns umfassend Auskunft zu geben. Glauben schenken
wir ihm sowieso nicht, da in unseren Inquisitionsakten immer die Wahrheit
steht!
Und diese Akten füllt Rennebachs Parteigenosse Wolfgang Behnk. So behauptet
Rennebach laut einer dpa-Meldung, das Universelle Leben habe „gegenüber dem
Sektenbeauftragten der evangelischen Kirche sogar schon mit religiösem
Massenselbstmord gedroht“.582 Nach anwaltlicher Intervention nimmt sie diese
böse Verleumdung zurück – doch ohne sich dafür zu entschuldigen, denn
ausgesprochen und verbreitet wurde sie. Um „ihre“ Enquetekommission
durchzusetzen, macht Rennebach der Öffentlichkeit Angst vor „600 Sekten“ in
Deutschland. Erst nach dem für alle „Sekten“-Jäger enttäuschenden
Ergebnissen der Enquete wird es um Rennebach etwas stiller. In der Koalition
mit den Grünen sind ihre hochfliegenden Karrierepläne offenbar auf Eis
gelegt.
Diskriminierung auf kommunaler Ebene
Nicht auf Eis liegen aber die Auswirkungen kirchlicher und staatlicher Hetze
auf untergeordnete Behören. So beobachtet der Nürnberger Rechtsreferent
Hartmut Frommer „das Treiben von Sekten und anderen schwer zu
durchschauenden Gruppen“ auf Messeveranstaltungen „mit zunehmender Sorge.
Zuletzt war es die Gruppe ‚Universelles Leben’, die sich auf der
Gesundheitsmesse Ende April im Messezentrum präsentieren durfte.“ Damit, so
Frommer, „müssen wir uns noch befassen.“ 583 In Wahrheit war es übrigens
nicht das Universelle Leben, sondern der Lebe gesund!-Versand,
der an der
Messe teilnahm.
In Würzburg lehnt es Anfang 1999 die Stadt auf Betreiben des katholischen
Rufmordbeauftragten Singer ab, dem Universellen Leben ein Schild zu
genehmigen, mit dem an der Ortseinfahrt auf das sonntägliche Treffen der
Urchristen hingewiesen wird – ähnlich wie dies für katholische oder
protestantische Gottesdienste längst der Fall ist. Die Urchristen müssen
sich auch diese Selbstverständlichkeit vor Gericht erstreiten.
Österreich: Ihr könnt ja zu Hause beten
Auch in Österreich wird die „Sektengefahr“ an die Wand gemalt. Die
Kronen-Zeitung (12.6.96) hat wohl den richtigen Riecher, wenn sie die
aufgeblasenen Worte des ÖVP-Klubchefs Khol über „üble Geschäftemacherei in
Zusammenhang mit geistiger Versklavung“ direkt auf einen kurz zuvor in
Slowenien erfolgten „dramatischen Aufruf“ des Papstes „zur Sektenfrage“
zurückführt. Familienminister Bartenstein zeigt sich „bereit, entschlossen
gegen das Sektenunwesen aufzutreten“, 584 und kündigt eine „Broschüre über
Sekten“ an, die dann im November 1996 erscheint, obwohl es auch nach
österreichischem Verfassungsrecht nicht statthaft ist,
Religionsgemeinschaften unterschiedlich zu behandeln, also vor den einen zu
warnen und vor anderen nicht. Obgleich sich der Staat laut Broschürentext
nicht „mit einer oder mehreren bestimmten Kirchen ... solidarisieren“ darf,
schreibt das Ministerium bezüglich des Universellen Lebens einfach ganze
Passagen aus einer Broschüre der Erzdiözese Wien ab, hält also eigene
Recherchen erst gar nicht für nötig. Wie in deutschen Kirchentexten wird
wiederum nicht zwischen der großen Mehrzahl der Anhänger des Universellen
Lebens und der kleinen Gruppe, die sich in der Bundgemeinde „Neues
Jerusalem“ eigene Regeln gab, unterschieden; es wird beispielsweise der
Eindruck erweckt, alle Urchristen müssten in Wohngemeinschaften leben.
Wieder wird suggeriert, Kinder würden nicht bei den Eltern aufwachsen und
die Urchristen seien überzeugt, nur sie überlebten den „Weltuntergang“. Ein
Gerichtsverfahren gegen die Aufnahme der Urchristen in diesen Report wird
bis heute von der österreichischen Justiz verschleppt.
In der Broschüre behauptet Bartenstein ganz ungeniert, die Verpflichtung des
Staates zum Schutz der Religionsfreiheit beziehe sich nur auf „gesetzlich
anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften“ mit über 2000 Mitgliedern.
Kleineren Religionsgemeinschaften „ist die sogenannte ‚häusliche
Religionsausübung’ gestattet ... “ 585
So ist das also: Wer der Kirche nicht passt, wird unter dem Vorwand der
Mitgliederzahl zur Glaubensgemeinschaft zweiter Klasse gemacht, die gerade
noch zu Hause beten darf. Der k.u.k. Obrigkeitsstaat Metternichscher
Prägung586 lässt grüßen.
Vollends zur Realsatire gerät die Broschüre, wenn es um die Kriterien für
die „Gefährlichkeit“ einer Gruppe geht. „Wird keine oder kaum Kritik in der
Gemeinschaft zugelassen?“ – wer denkt da nicht an die vielen Lehrverbote für
kritische katholische Theologen? „Werden die Mitglieder dazu gedrängt,
intime Details aus ihrem Leben offenzulegen?“ – wer denkt da nicht an die
Beichte? „Herrscht ein spürbarer Druck, möglichst rasch Mitglied zu werden?“
– Auch hier geht der erste Platz eindeutig an die Groß-Sekten mit ihrem
Zwang zur Säuglingstaufe.
Doch das war erst der Anfang: Eine neu geschaffene „Sektenstelle“ soll in
Österreich „öffentlich zugängliche Daten“ über religiöse Minderheiten
sammeln, etwa, „welche Personen in Sekten an führender Stelle tätig
sind“.587 Die Großkirchen werden von dieser mit fünf Millionen Schilling
staatlich dotierten Spitzeltätigkeit in einem eigens dafür verabschiedeten
Gesetz ausdrücklich ausgenommen. Wegen dieser offensichtlichen
Diskriminierung und Bespitzelung von Minderheiten wurde Österreich von den
in Bezug auf Religionsfreiheit recht wachsamen Vereinigten Staaten
öffentlich gerügt. Solche Gesetze seien „nicht mit der Europäischen
Menschenrechtskonvention sowie anderen internationalen Übereinkommen“
vereinbar.588
Auch in Österreich berufen sich kommunale Behörden (etwa in Linz) auf die
Nennung des Universellen Lebens in dieser Broschüre, um damit z.B. die
Verweigerung der Anmietung städtischer Räume zu rechtfertigen. In Linz gibt
außerdem das Familienministerium des Bundeslandes Oberösterreich gemeinsam
mit dem Bischöflichen Pastoralamt (!) im Juni 1998 eine eigene Broschüre zum
Thema „Sekten – (Un-)Wissen und (Un-) Wesen“ heraus. Verfasser ist der
Rufmordbeauftragte des Bistums Linz, Andreas Girzikowsky persönlich; auf der
Rückseite wird für die Lektüre der Kirchenzeitung geworben. In einer
Pressemeldung warnt der Autor speziell vor dem Universellen Leben, das
„Österreich und die Schweiz auf ihrem Speisezettel“ habe.589 Der
oberösterreichische Landeshauptmann Josef Pühringer wirft „Sekten“ mit
„Drogensucht“ in einen Topf.590 Dasselbe tut der Salzburger
Landesschulratspräsident Gerhard Schäffer: An den Schulen sei „Werbung für
Alkohol, Drogen oder Sekten“ verboten.591 Im Bundesland Salzburg werden
Schulleiter von kirchlichen und staatlichen „Experten“ auch aus Deutschland
gegen „Sekten, Psychoterror und Satanskult“ 592 aufgehetzt. 270
Schuldirektoren nehmen an einer Tagung des Landesschulrats teil – 75 Prozent
aller eingeladenen, wie Regierungsrat Stöglehner stolz vermerkt. Da will das
benachbarte Südtirol nicht zurückstehen: Die Provinz Südtirol ernennt im
September 1998 einen staatlichen Sektenbeauftragten ...
Als in Oberösterreich Landeshauptmann Pühringer unter der Überschrift „Auf
der Suche nach dem Sinn“ eine weitere Auflage seiner „Sekten“-Broschüre
herausbringt (2002), meldet sich mit Professor Ernö Lazarovits ein
ehemaliger Häftling des Konzentrationslagers Mauthausen und Mitglied des
ungarischen Zentralrats der Juden zu Wort. In einem Brief an Pühringer und
an Bundespräsident Klestil weist er darauf hin, dass er aufgrund seiner
leidvollen Erfahrungen im KZ sensibel für Menschen sei, die wegen ihrer
religiösen Überzeugung angefeindet werden: „Aus Erfahrung kann ich sagen,
dass es mit der Judenverfolgung so begonnen hat, dass man uns zuerst
schlecht gemacht hat, was im weiteren den Vorwand lieferte, die wohl auch
ihnen bekannten nächsten Schritte zu setzen. Heute werden Gedenkfeiern
abgehalten und bei jeder dieser Veranstaltungen wird beschworen: So etwas
darf nie wieder passieren!! Dem kann man nur beipflichten, jedoch muss man
besonders ‚den Anfängen wehren’. Mit großer Beunruhigung muss ich daher
feststellen, dass mit der von der katholischen Kirche und dem Land
Oberösterreich herausgegebenen CD-Rom mit dem Titel ‚Auf der Suche nach dem
Sinn’ eine Behandlung von Andersgläubigen praktiziert wird, die man im
Ansatz als kollektives Schlechtmachen bezeichnen kann, so wie man uns
seinerzeit den ‚Judenstern’ umhängte. Damals waren es ‚nur’ die Juden, heute
sind es ‚nur’ die ‚Sekten’ – wo ist der Unterschied?“
Als der Anwalt der Urchristen diese bemerkenswerte Stellungnahme eines
international renommierten jüdischen Mitbürgers in Deutschland über die
bekannte Medienagentur „News aktuell“ (Hamburg) gegen entsprechende
Bezahlung verbreiten lassen will, wird ihm dies verweigert.
Wer hilft den Urchristen?
Angesichts all dieser Diskriminierungen durch staatliche Stellen wandten
sich die Urchristen an die deutschen Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker, Roman Herzog und Johannes Rau um Hilfe. Außer nichtssagenden
Eingangsbestätigungen erhielten sie keine Antwort. Sie wandten sich 1994 mit
einer Petition an die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen in
Genf. Dort hörte man ihnen immerhin aufmerksam zu. Der
UN-Sonderberichterstatter für die Freiheit der Religionsausübung,
Abdelfattah Amor, vermerkte im Mai 1996 in seinem Jahresbericht in Bezug auf
Deutschland: „Menschen sollten nicht diskriminiert werden, weil sie einer
Sekte angehören.“ Deutschland begebe sich hier auf einen „gefährlichen
Weg“.593 Amor führte weiter aus, dass er Informationen erhalten habe, wonach
Bundes- und Länderbehörden die Urchristen im Universellen Leben „durch
entworfene oder veröffentlichte Berichte, in denen diese Gemeinschaft als
Sekte oder ‚extremistische religiöse Gruppe’, die eine Gefahr darstelle, in
Ketten gelegt“ (to shackle) habe. Doch was vermag die Macht der Vereinten
Nationen im Vergleich zur Macht der Kirche? Die Bundesregierung leugnete
gegenüber der UNO einfach, dass hier eine Diskriminierung vorliege594 – und
alles blieb beim alten. Und das, obwohl schon 1994 vom Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde, dass das Universelle Leben „eine
Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 140 GG“, also im Sinne der
Verfassung ist.*
Link:
Das Staatsross und sein
kirchlicher Reiter
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