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Abschnitt 6
DIE VERTREIBUNG DER
URCHRISTEN
AUS HETTSTADT
(1985-1993)
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung,
seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 3, Abs. 3 „Stehen Sie dem Heimholungswerk nahe?“ Gemeinderat Hermann Freund (SPD)
stellte diese Frage dem Architekten Walter Frisch – und dies blieb auch die
einzige Frage, die ihm an diesem 12. November 1985 im Fraktionsausschuss des
Gemeinderats in Hettstadt (Landkreis Würzburg) gestellt wurde. Nachdem der
Architekt die Frage, die nach dem Grundgesetz eigentlich gar nicht hätte
gestellt werden dürfen, wahrheitsgemäß bejaht hatte, wurde er auch schon
wieder entlassen – der Ausschuss beriet ohne ihn weiter.
Und beschloss, die bereits zugesagte Erschließung eines Baugebietes am
Dorfrand auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Dass diese „unbestimmte Zeit“
acht Jahre dauern würde, ahnte damals wohl keiner der Anwesenden.
Walter Frisch hatte im Auftrag zahlreicher Urchristen und unter tatkräftiger
Mithilfe der Gemeindeverwaltung Grundstücke erworben. Die Gemeinde hatte
bereits einen Erschließungsvertrag vorgelegt – im letzten Moment jedoch
nicht unterschrieben.
Lag also ein Fall wie in Dettelbach vor: Man wusste angeblich nicht, mit wem
man es zu tun hatte und wollte das Geschäft nun rückgängig machen? Das ist
jedenfalls die Version, die hinterher Bürgermeister Waldemar Zorn der
Öffentlichkeit immer wieder präsentierte: Ein „Strohmann“ habe die
Grundstücke aufgekauft; er, der Bürgermeister, habe von nichts gewusst.
Einmal abgesehen davon, dass einen Bürgermeister, der seinen Amtseid auf die
Verfassung geleistet hat, der Glaube seiner Mitbürger bei Amtsgeschäften
nicht zu interessieren hat: Diese Version ist, gelinde gesagt, äußerst
unglaubwürdig.
Bereits im Juli 1985 hatte ein Würzburger Architekt namens Groh mit Walter
Frisch Kontakt aufgenommen – drei Tage, nachdem in der Main-Post zu lesen
stand, dass die Urchristen – nach Ablehnung des Heuchelhof-Projekts – ihre
Vorhaben nun Stück für Stück im Umkreis Würzburgs verwirklichen wollten.
Dass Frisch bereits im Falle Heuchelhof als „Projektleiter“ für die
Urchristen tätig war, konnte man ebenfalls den Zeitungen entnehmen. Groh bot
daraufhin als Vermittler dem Kollegen Frisch fast das gesamte Hettstädter
Baugebiet Grundweg-Herrenäcker zum Kauf an – und motivierte gleichzeitig die
dortige dörfliche Verwaltung unter Leitung seines Schulfreundes Waldemar
Zorn, etwas Bewegung in das brachliegende Baugebiet „Grundweg/Herrenäcker“
zu bringen. Die Gemeinde Hettstadt mit damals etwas über 2000 Einwohnern
hatte nämlich drei Jahre zuvor ein überdimensioniertes Baugebiet ausgewiesen
und wartete noch immer auf den großen Käufer-Ansturm.
Es war landkreisweit bekannt, dass die Urchristen nach der Ablehnung ihrer
Pläne auf dem Heuchelhof an anderer Stelle fündig zu werden versuchten – und
dass ein Architekt namens Frisch dabei als „Projektleiter“ auftrat. Nur
Bürgermeister Zorn, mit seiner Gemeinde gerade einmal zehn Kilometer vom
Würzburger Stadtzentrum entfernt, will von all dem nichts mitbekommen haben
– auch nicht durch seinen ehemaligen Schulfreund?!
Im ersten Moment reagieren wohl alle Politiker ähnlich, wenn
Kaufinteressenten auf sie zukommen: Sie wittern eine Chance, ihren Ort oder
Landkreis wirtschaftlich weiterzuentwickeln. Vieles deutet darauf hin, dass
Waldemar Zorn die lang herbeigesehnten Grundstücksverkäufe und die
dazugehörige Erschließung unter Dach und Fach bringen wollte, ehe der
Gemeinderat davon Wind bekam. Als dieser Plan nicht aufging, musste er
blitzschnell den Kurs ändern – und mit den kirchlichen Wölfen heulen, um
seine Karriere zu retten. Wer nun Waldemar Zorn klargemacht hat, dass er,
entgegen seinem politischen Instinkt – von Verfassung und dergleichen wollen
wir gar nicht reden – diese Chance nicht nützen durfte, wird wohl sein
Geheimnis bleiben. Fest steht, dass der „Kolping-Bruder“ (und spätere
Vorsitzende der katholischen Kolping-Familie in der Diözese Würzburg)
Waldemar Zorn – zudem Cousin eines katholischen Pfarrers – über den
„Bürgermeister“ Waldemar Zorn sehr rasch die Oberhand behielt.
Hatte Zorn wenige Wochen zuvor noch Grundstücksbesitzer persönlich
motiviert, an Frisch zu verkaufen, lud er nun teilweise dieselben Bürger
aufs Rathaus, um ihnen von einem Verkauf abzuraten. Für alle Fälle schickte
er ein Rundschreiben an alle Grundstücksbesitzer im fraglichen Gelände:
„Sehr geehrte Grundstückseigentümer! In den letzten Wochen verdichtet sich
bei der Gemeinde der Verdacht, dass im Bereich des Bebauungsplanes
‚Grundweg-Herrenäcker’ Grundstückskäufer unterwegs sind, hinter denen
möglicherweise das ‚Heimholungswerk Jesu Christ’ (bzw. ‚Universelles Leben’)
oder eine ähnlich religiöse Sekte steht. Die Gemeinde ist sich sehr wohl
bewusst, daß es ausschließlich Sache des Grundstückseigentümers ist, an wen
er seinen Grundbesitz verkauft. Die Gemeinde ist sich auch bewusst, daß nach
dem Grundgesetz unserer Bundesrepublik Religionsfreiheit garantiert wird.
Daß es sich hierbei um eine Religionsgemeinschaft handeln könnte, stört
insoweit die Gemeinde auch nicht. Wir warnen vor dem Verkauf ausschließlich
aus gesellschafts- und sozialpolitischen Gründen. Haben Sie bitte
Verständnis, wenn wir auf diese Gründe im einzelnen in dieser Form nicht
eingehen. Sollte sich jemand an Sie wegen des Verkaufs Ihres Grundstücks
bzw. Ihrer Grundstücke herantreten, empfehlen wir Ihnen deshalb, sich
zunächst mit der Verwaltung oder mit mir in Verbindung zu setzen. Mit
freundlichen Grüßen, Zorn, Bürgermeister.“
Dieser Brief offenbart das Verfassungsverständnis vieler Politiker: Das
Grundgesetz ist dazu da, dass man es bei Bedarf kurz erwähnt – um im
nächsten Atemzug um so besser dagegen verstoßen zu können. Allein der
kirchliche Kampfbegriff „religiöse Sekte“ zeigt, welcher Geist hier am Werke
ist.
Gegenüber der Main-Post (26.11.85) erklärte Zorn, er sei „nicht bereit, dem
Heimholungswerk eine mögliche Heimstatt zu bieten“. Für dieses Vorgehen habe
er „das rechtliche Plazet des Innenministeriums“ in München. Hat er am Ende
auch bei der Abfassung des zitierten Briefes von dort „Amtshilfe“ eingeholt?
Ähnlich wie im Fall Dettelbach ist auch in Hettstadt eine Lage entstanden,
die fast allen Beteiligten nur schadet: Die Grundstückskäufer haben ihr Geld
ausgegeben in dem guten Glauben, dass eine Erschließung baldmöglich erfolgt.
Die Grundstückseigentümer, die noch nicht verkauft haben, können ihre
Grundstücke nicht mehr landwirtschaftlich nützen, weil die Umlegung bereits
erfolgt ist, die Trassen der neuen Straßen schon geschoben wurden. Die
Gemeinde, die aufgrund ihrer Verschuldung dringend Neubürger bräuchte,
blockiert sich selbst. Nutzen bringt die Situation nur den Kirchen, die
keine religiöse Konkurrenz dulden wollen. Doch wo sollen die Urchristen hin,
nachdem man sie schon in den großstädtischen Trabantenstadtteil Heuchelhof
nicht hineingelassen hat?
Rechtsweg ohne Ende ...
Diesmal ziehen die 49 Siedler, die nicht bauen dürfen, vor Gericht. Sie
bieten der Gemeinde an, die Erschließung auf eigene Kosten durchzuführen,
was erwartungsgemäß abgelehnt wird. Vor dem Verwaltungsgericht Würzburg
(1989) und, in zweiter Instanz, vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
(1991) bekommen die Urchristen recht: Die Gemeinde wird verurteilt, die
Erschließung durchzuführen. Doch Hettstadt geht ein weiteres Mal in Revision
– und vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin werden Anfang 1993 die
zuvor erlassenen Urteile plötzlich wieder aufgehoben und der Prozess an die
zweite Instanz zurück verwiesen: Angeblich, so befinden die Richter Prof.
Dr. Weyreuther, Dr. Kleinvogel, Prof. Dr. Driehaus, Dr. Honnacker und
Sailer, wurde in den Vorinstanzen nicht geprüft, ob der Bebauungsplan
überhaupt gültig ist. Daran hatte in den vorhergehenden elf Jahren, in denen
dieser Plan existierte (lange bevor ein Urchrist ihn zu Gesicht bekam)
allerdings noch niemand gezweifelt. Aber so ist es eben mit der „unabhängigen“
Justiz: Wenn man will, findet man immer irgendein Argument, mit dem man ein
Urteil begründen kann – und sei es ein Formalismus.
Das Ende dieses Rechtsstreits war nun nicht mehr absehbar. Den
Grundstückskäufern ging auch die finanzielle Puste aus – und sie verkauften
ihre Grundstücke Ende 1993 an die Gemeinde Hettstadt. Kaum war dies unter
Dach und Fach, begann die Gemeinde unverzüglich mit der Erschließung des
Baugebiets – in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Familienbund!
Der Leser kennt nun die Rahmenhandlung des Ringens um die „Hettstädter
Heimaterde“, von der eben möglichst wenig in nicht-katholische Hände fallen
sollte. Denn Hettstadt gehörte in seiner Geschichte Jahrhunderte lang zum
nahe gelegenen Kloster Oberzell. Ganz konnte das Eindringen der „Ketzer“
aber nicht vermieden werden: Einige von Urchristen erworbene Grundstücke
waren bereits erschlossen, und es entstanden etwa zwei Dutzend Häuser. Doch
auch dies ging nicht ohne Schikane ab: In einem Fall sperrte die Gemeinde
Ende Februar 1988 kurzerhand die provisorische Zufahrtsstraße zur Baustelle
– die Öffnung musste daraufhin vor Gericht erkämpft werden. Am 3. Februar
1988 erlässt die Gemeinde Hettstadt sogar eine eigene Gestaltungs-Satzung
für Neubauten, in der Grundrisse „auf der Grundlage eines eindeutigen
Rechteckes ohne abgerundete oder einer Rundung entsprechend abgeschrägte
Außenecken“ vorgeschrieben werden. „Kegel- und kuppelartige Dachformen sowie
Zeltdächer sind nicht zulässig.“ Man muss dazu wissen, dass Urchristen
abgerundete Bauformen bevorzugen, weil runde Formen auch in der Natur
vorherrschend sind. Bauanträge für einige solcher Häuser lagen dem
Hettstädter Bauausschuss am 3.11.87 vor*, als Bürgermeister Zorn plötzlich
von einer „Verschandelung des gesamten Siedlungsraumes“ 376 sprach, man sei
das in der Gemeinde so „nicht gewohnt“, diese „archaischen Rundbauten“
erinnerten ihn „an die Jungsteinzeit, als es noch Laub- und Holzhütten gab“.
„Negerkrale“,* so äußerte er sich später, „passen nicht ins Frankenland.“
377 Als einer der Bauherren dagegen eine Normenkontrollklage erhob,
rechtfertigte die Gemeinde ihr Vorgehen mit der „fränkischen Bauweise“, die
geschützt werden müsse. Durch ein unabhängiges Gutachten musste sie sich
allerdings belehren lassen, dass es eine solche einheitliche Bauweise in
Franken gar nicht gibt und dass die Gemeinde – hauptsächlich aufgrund von
Kriegszerstörungen – auch kein einheitliches und daher schützenswertes
Ortsbild aufzuweisen hat. Runde Bauformen seien eine „belebende
Bereicherung“ und in der Nähe der Barockhochburg Würzburg durchaus
vertretbar. Das Würzburger Szenemagazin Herr Schmidt** stellte denn auch
fest, eine solche Beurteilung von Rundbauten bestehe erst, „seit bekannt
ist, wer darin wohnen will“.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gibt der Normenkontrollklage recht und
erklärt die Gestaltungssatzung für nichtig – allerdings erst im
Hauptsacheverfahren am 25.6.1990, also nach zweieinhalb Jahren. Da diese
Satzung ohne jede Übergangsfrist und Entschädigungsregel erlassen worden
war, mussten einige Bauherren, die nicht so lange warten wollten, umplanen.
Auch eine Entschädigung hierfür muss wiederum eingeklagt werden. Der
Würzburger Rechtsanwalt Kammhuber, der die Gemeinde Hettstadt vertritt,
bezeichnet die Rundhäuser in seinen Schriftsätzen als „Iglus“.
Jedes normale Bürgerrecht, jede Selbstverständlichkeit musste in Hettstadt
auf dem Klageweg erfochten werden: So etwa die Genehmigung für einen
Informationsstand im Dorf, mit dem die Urchristen der Bevölkerung ihre Sicht
der Dinge erläutern wollten. Gemeinderat Helmut Fuchs nannte es ein
„öffentliches Ärgernis“ 378, dass die urchristlichen Siedler auf dem
Rathausplatz einmal für ein paar Stunden einen Stand aufbauen würden. Der
Rechtsweg für eine solche Genehmigung dauerte zwei Jahre. Oder die
Möglichkeit, im Gemeindeblatt Hettstadt – wie jeder andere Ortsverein – zu
einer Versammlung der „Siedlergemeinschaft im Universellen Leben“ einzuladen
– diese Klage nahm vier Jahre in Anspruch!
Einen Randstreifen des noch unerschlossenen Baugebietes trennte die Gemeinde
ab, erschloss ihn und errichtete dort ein neues Feuerwehrhaus. Anschließend
stellte man dort ein riesiges Kruzifix mit einem fast lebensgroßen Korpus
auf – genau gegenüber den bereits errichteten Häusern von Urchristen. Man
wusste nämlich, dass Urchristen zwar das schlichte Kreuz als christliches
Symbol schätzen, nicht aber die Darstellung des Körpers des leidenden und
sterbenden Jesus, die auch im Urchristentum unbekannt war.*
Verleumdungen
aus dem katholischen Waffenarsenal
All diese über Jahre hinweg fortgesetzten großen und kleinen Nadelstiche und
Schikanen gegen eine religiöse Minderheit bedurften natürlich einer
ideologischen Rechtfertigung. Und die lieferten von Anfang an die Kirchen.
Bereits die erste Schutzbehauptung Bürgermeister Zorns, man warne vor dem
Universellen Leben ja nur „aus gesellschafts- und sozialpolitischen
Gründen“, stammt aus dem Munitionskasten von Graf Magnis. Der katholische
Rufmordbeauftragte wird auch rasch nach Hettstadt eingeladen und hält im
katholischen Pfarrheim einen Vortrag gegen die Urchristen. Er wirft den
Urchristen vor, „einen fanatischen Kirchenhaß“ 379 zu haben – und er hält
die Bildzeitung in die Höhe, in welcher der Tod von Gerda D.380 dem
Heimholungswerk in die Schuhe geschoben wird – nach dem Motto: So geht es
einem, der dort mitmacht. Die Main-Post bescheinigt Magnis eine „oftmals
polemische Art“ und bemerkt, es sei im Pfarrsaal „regelrecht der Teufel los“
gewesen – die Reaktionen der Hettstädter auf die Ausführungen des Grafen
„reichten von tosendem Beifall über Gelächter bis zu Mitleidsbekundungen“.
Bürgermeister Zorn äußert auf dieser Veranstaltung – „und da wird er von
Graf Magnis bestärkt“381 – die „Befürchtung“, in von Urchristen geführten
Betrieben würden die Beschäftigten weit unter Tarif entlohnt. Dadurch „käme
es zu einem ungleichen Konkurrenzkampf mit normalen Handwerksbetrieben,
zudem würde unser Sozialstaat ausgehöhlt“.
Einmal abgesehen davon, dass es sich bei den Planungen für Hettstadt fast
ausschließlich um Wohnhäuser handelte*: Die Urchristen, das wurde in den
darauf folgenden Jahren auch gerichtlich mehrfach aktenkundig, entlohnen die
Beschäftigten in ihren Betrieben meist sogar übertariflich – vor allem, wenn
man die großzügigen Leistungen für Kinder (1000 Mark pro Kind) mit
einbezieht.
Wie schon im Fall Heuchelhof, so präsentiert Magnis auch für Hettstadt zwei
sich eigentlich logisch widersprechende Horror-Szenarien. In einer 1988
erschienenen Schrift382 spricht er einerseits von einer „erschreckend großen
Finanzmacht“, mit der eine „Gruppe eiskalter Wirtschaftskarrieristen“ einen
„Wirtschaftsbereich“ aufbaue, „der immer stärkere Ausmaße annimmt“. (Er
meint damit nicht die katholische Kirche, sondern eine Hand voll kleiner
mittelständischer Betriebe!) Andererseits befürchtet er, dass „im Falle
eines Sektenzerfalls, der durchaus denkbar ist ..., einer Gemeinde schwerste
Soziallasten entstehen“ könnten.
Dieses „Argument“ ist besonders perfide, da ja derjenige, der es ausspricht,
alles unternimmt, um einen solchen „Zerfall“ durch seinen Vernichtungskampf
gegen unbescholtene Bürger auch tatsächlich herbeizuführen.
„Hettstadt“, so behauptet Graf Magnis in seiner Schrift weiter, „ist das
erklärte Ziel des HHW-UL für die Verwirklichung einer Niederlassung des
Christusstaates.“ Wie alle Inquisitoren versucht er, die Täter zu Opfern zu
machen – und umgekehrt die Opfer der Ausgrenzung zu Tätern: „Das Baurecht
gibt der Gemeinde keine rechtliche Handhabe, um sich gegen eine mittels
Täuschung erschlichene Errichtung geschlossener,
polit-wirtschaftlich-religiös ausgerichteter Gruppensiedlungen zu wehren.
... Nach unserer Ansicht ist im Fall Hettstadt der Gesetzgeber gefordert, um
diesem Rechtsnovum per Gesetz gerecht zu werden, der Gemeinde ihre
Planungshoheit zu sichern und der Errichtung solch totalitärer,
polit-wirtschaftlicher Theokratien den Boden zu nehmen.“ (Weshalb beginnt
der Katholik Magnis mit seinem angeblichen Kampf für die Demokratie
eigentlich nicht bei der letzten noch verbliebenen absolutistischen
Monarchie Europas: dem Vatikan?)
Magnis malt das Bild weiter aus: „Eine Ortsgemeinde mit insgesamt 2500
Einwohnern – davon etwa 1500 Wahlberechtigte – erhält auf einen Schlag
zwischen 800 bis 900 Neubürger, die als Gruppe nur ihre eigenen radikalen
‚Geist-Gesetze’ verwirklichen wollen. So entsteht ein mächtiges
Wählerpotential.“
Magnis rechnet – bewusst? – falsch: Selbst wenn seine (in Wirklichkeit
überhöhten) Zahlen über die möglichen Neubürger gestimmt hätten – auf diese
Weise hätte man noch immer keine Mehrheit im Gemeinderat gewinnen können.
Seit 1990 beteiligen sich die Urchristen in Hettstadt tatsächlich mit einer
eigenen Liste („Urdemokraten – Bürger für Recht und Gerechtigkeit“) an den
Gemeinderatswahlen – womit sie diejenigen widerlegen, die ihnen vorwerfen,
sich „abzuschotten“. Seither sind sie mit einer Stimme im inzwischen
16köpfigen Gemeinderat vertreten.
Für Graf Magnis ist dies alles jedoch „eine schauerliche Perspektive für die
Bürger der Gemeinde und der bisher zugezogenen Wohnbürger, die ihr Leben in
einer normal-bürgerlichen Umwelt ohne weltanschauliche Konflikte verbringen
und ihre Kinder in einer normalbürgerlichen Umwelt aufwachsen sehen wollen“.
Und „normal bürgerlich“ ist nun mal aus seiner Sicht katholisch und
ketzerfrei!
Magnis stellt in seinem Pamphlet auch die These auf, die später hundertfach
von kirchlichen Verleumdern und von Politikern verschiedenster Parteien
wiederholt werden wird: „Die Gruppe verfolgt eigentlich
politisch-wirtschaftliche Ziele.“ Das hatte übrigens auch der
nationalsozialistische Stürmer (12.9.40) über die Juden behauptet: „Die
Juden sind nämlich gar keine Glaubensgemeinschaft, sondern ein Bund zur
Vertretung wirtschaftlicher und politischer Interessen.“ Und Adolf Hitler
hatte in „Mein Kampf“ geschrieben: „Die Juden sind keine
Religionsgemeinschaft.“
Zorn und Magnis:
Die „Argumente“ sind die gleichen
„Hinter der ganzen Sache stehen mehr wirtschaftliche Interessen denn
religiöse Intentionen“, hatte Bürgermeister Zorn sein Vorgehen gegen die
urchristlichen Grundstückskäufer begründet.383 Dahinter steckt System: Man
versucht, der religiösen Minderheit die Religion abzusprechen, um den im
Grundgesetz vorgeschriebenen Minderheitenschutz nicht anwenden zu müssen.
Auch sonst sind die „Argumente“ von Zorn und Magnis in vielen Fällen
austauschbar. Magnis behauptet, auf die Urchristen werde in den Betrieben
„diktatorischer Druck“ ausgeübt, der „sehr bald als Terror zur Harmonie
empfunden werden kann“. Zorn spricht auf einem Seminar der Europa-Union am
18.2.89 von einem „Zwang zur permanenten Harmonie“, der „einfach
unmenschlich“ sei. Am 19.7.89 sagt er im Würzburger Lokalfernsehen
TV
Touring, wobei er nebenbei noch eine Liste mit 20 namentlich genannten
Christusbetrieben einblenden lässt: „Wenn es außer Harmonie im Grund
genommen nichts mehr geben darf, wenn es z.B. die Konfliktsituationen, die
zu einer Entwicklung im Betrieb notwendig sind, nicht mehr geben darf, dann
ist Harmonie ja fast etwas Tödliches.“
Weshalb ein Kirchenvertreter und ein der Kirche höriger Politiker sich
„Harmonie“ offenbar nur in Verbindung mit „Zwang“ vorstellen können, wäre
eine Frage an einen Psychoanalytiker. Vermutlich liegt es daran, dass ein
offenes, partnerschaftliches Gespräch zur Klärung eines Konfliktes, bei dem
jeder zunächst seinen Anteil sucht und dafür um Vergebung bittet, in der
Kirche nicht gelehrt und vorgelebt wird – schon allein, weil es aufgrund der
überall gegenwärtigen Hierarchie keine Gleichberechtigung gibt. Die
Urchristen – bei denen es durchaus auch Konflikte gibt – pflegen und üben
ein solches Gespräch in ihren Betrieben – sie nennen es „Harmonie-Gespräch“.
Wo Solches oder Ähnliches unterbleibt, gibt es entweder die bekannte
Ellbogengesellschaft – oder eine Scheinharmonie, die an die Stelle
verdrängter Aggressionen tritt.
„Hängt sie auf!“ -
Haacks demagogische „Meisterleistung“
Der eigentliche Urheber dieses Hirngespinsts von der „Zwangsharmonie“ ist
aber möglicherweise weder Magnis noch Zorn, sondern Pfarrer Haack. Bei einem
Vortrag in Marktheidenfeld im Juni 1986 meinte der Luther-Nachfolger, in der
Aufforderung zur Harmonie liege „geradezu ein Zwang, ja Terror zur
Harmonie“. Bei der Vorstellung eines Buches über das Universelle Leben
spricht er im März 1985 auch von einem „Anspruch“ des Universellen Lebens,
im kommunalen Bereich „ein streng theokratisches Weltreich Christi errichten
zu wollen“.
Als ob nicht gerade die Errichtung eines Weltreichs immer schon das Ziel
beider Großkirchen gewesen wäre ...
Auch Haack wird nach Hettstadt eingeladen. Er spricht am 4. Januar 1988 im
von Bierdunst und Zigarettenrauch geschwängerten katholischen Pfarrsaal. Es
wird der Höhepunkt seiner Karriere als Volksverhetzer sein.
Die Urchristen beteiligen sich nicht an der Veranstaltung – es stehen
lediglich einige vor der Halle, die sich als Vertreter des Universellen
Lebens zu erkennen geben, um für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Haack geht sofort in die Vollen. Er spricht von „massiven Versuchen“, das
„gewachsene Dorf zu erobern“. Er behauptet, eine „zunehmende Radikalisierung
und Aggressivität der Christusfreunde“ feststellen zu können. Die Prophetin
sei „vollkommen unberechenbar mit ihren Hauruckentscheidungen“ – „ein
Problem, über das Psychiater kompetenter reden sollten“. Die Anhänger seien
„zu keiner rationalen Abwägung der Dinge mehr fähig und deshalb
unkalkulierbar“. Das Universelle Leben sei „von seiner Struktur
antidemokratisch und diktatorisch“. Ein normales und tolerantes
Zusammenleben mit der Dorfgemeinschaft wäre „von der Glaubensideologie der
Christusfreunde her schon gar nicht möglich, weil diese blinden Gehorsam auf
ihre Fahnen geschrieben“ hätten.
Heute, über zehn Jahre später, kann man feststellen, dass seit vielen Jahren
weit über hundert Urchristen in Hettstadt leben, ohne dass auch nur das
kleinste Detail von dem eingetreten wäre, was Haack hier an die Wand gemalt
hat. Für andere Gemeinden gilt dasselbe. Aber durch solche demagogische
Reden werden subtile Ängste geschürt und Aggressionen geweckt: Die sind
unberechenbar, aggressiv ... da dürfen und müssen wir uns doch wehren!
Haack malt sein Verleumdungsbild weiter: Es werde „geballte Probleme“ geben,
„soziale und gesellschaftliche Probleme ungeahnten Ausmaßes“. Ein „innerer
Stacheldraht“ werde „durch den Ort gehen“. Das Universelle Leben werde bald
im Gemeinderat „das ganze politische Geschick von Hettstadt in den Händen
halten können“. Der Inquisitor spricht nun mit einem weiteren geschickten
Schachzug das mögliche Selbstmitleid der Dorfbewohner an, indem er sie zu
leidenden und gleichzeitig bedeutenden Opfern stilisiert: Hettstadt „leidet
jetzt stellvertretend für viele Gemeinden in der Bundesrepublik“. „Rechnen
Sie damit, dass Sie hier in Hettstadt vielleicht ein stellvertretendes Leid
für unser ganzes Volk mitmachen. Was Sie hier durchleiden, ist, ein Stück
Stellvertreter zu sein für unsere ganze Gemeinschaft.“ Auch mit anderen
Gruppen habe es nämlich „immer Spannungen gegeben“, „Aggressionshandlungen“
bis hin zu „regelrechten Kriegszuständen“. Denn Religion sei nun mal immer
„ein Konfrontationsereignis“. (Auch so kann man von sich auf andere
schließen.)
Aufwertung und Schmeicheleien für die Zuhörer, gleichzeitig Abwertung und
beißender Spott für die Gegner – ein simples und bewährtes Rezept aller
Demagogen. Haack bezeichnet die Urchristen als eine „besondere Spezies von
Menschen“, die eher „Anteilnahme“ verdienten, ein „seelsorgeintensives
Potential“ darstellten, erst einmal „seelisch gesunden“ müssten. Es seien
Menschen mit „eher geringen moralischen Qualitäten“, bei denen es „vor
Aggression nur so wabert“, bei denen man einen „Höchstpegel an Aggressivität
und Beschimpfung anderer“ erlebe, die sich „bissig, aggressiv und böswillig“
äußern, die „das Maul sehr weit aufreißen“, die „peinliche und ekelerregende
Unterstellungen verbreiten“, die „andere ständig vors Schienbein treten“.
Und solche Leute wollten „in den Ort einbrechen“!
Es gehört schon einige Besonnenheit und Souveränität dazu, in einer solch
aufgeheizten Atmosphäre noch gedanklich zu registrieren, dass dieser
gestikulierende und geifernde Pfarrer sich eigentlich ständig selbst
beschreibt. Zu äußern wagt es keiner.
Nun wendet sich der Pfarrer der Lehre der Urchristen zu. Die „neueste
Straftat dieser Gruppe“ sei, dass sie „frisch, fromm, fröhlich, frei“ den
Begriff eines „Tausendjährigen Reiches“ verwende. Der sei „bei uns
belastet“, der könne „nur ungut sein“, denn: „Niemandem fällt bei diesem
Begriff Tausendjähriges Reich religiöses Gedankengut ein.“
Niemandem? Auch einem Pfarrer nicht? Kennt der studierte Theologe die Bibel
nicht, wo an zahlreichen Stellen384 von einem kommenden Friedensreich die
Rede ist, das eine lange Zeit – oder symbolisch gesprochen: „tausend Jahre“
– währen wird? Oder passt dem Herrn Theologen sein Wissen gerade nicht ins
Konzept? Da ordnet er sich lieber, wie so viele seiner Kollegen in den 30er
Jahren, geistig den Nationalsozialisten unter, die den Jahrtausende alten
geistesgeschichtlichen Strom der Ankündigung eines Friedensreichs, eines
„Geistzeitalters“385 für ihre verbrecherischen Ziele missbrauchten. Im
Grunde genommen verhöhnt ein Pfarrer hier den christlichen Glauben und alle,
die es damit ernst meinen.
Aber Haack ist längst wieder dabei, Ängste zu schüren: „Hettstadt wird die
erste Bastion werden, danach wird man mehr wollen.“ „Niemand soll glauben,
dass Organisationen dieser Art Halt machen können.“ „Die haben das leider an
sich, dass sie überall, wo sie auftreten, Konfrontation bringen.“ Die werden
versuchen, „neue Räume in Beschlag zu nehmen, bis man den ganzen Ort
unterwirft“ – erst wollen sie sich „einnisten“, dann kommt der „Versuch
einer Eroberung“. Er hoffe aber nicht, „dass hier ein
stacheldrahteingezäuntes Gelände mit Wachturm und Hunden entsteht“,
vergleichbar der „Colonia Dignidad, von der man in letzter Zeit immer in der
Zeitung liest. Aber der innere Stacheldraht wird da sein.“
Es ist der Redner selbst, der in diesem Moment den „inneren Stacheldraht“
ausrollt, nicht die Urchristen. Man muss bedenken, dass zu dieser Zeit die
innerdeutsche Grenze noch steht. Ein geschickter Inquisitor spricht alle
unbewussten Bilder und Assoziationen an, mit denen er Angst und Abscheu
hervorrufen kann.
Haacks Sätze werden am Ende seines Redeschwalls immer kürzer; stakkatoartig
hämmert er seinen Zuhörern ein, was sie zu denken und zu tun haben: Man
dürfe sich nicht „blind dem unterwerfen, was auf uns zukommt“. Deshalb
„müssen wir unser Möglichstes tun, um hier Schranken zu setzen“. „Sie können
der Sache einen entscheidenden Gute-Nacht-Stoß geben.“ Oder aber: „Tun Sie
nichts, dann haben Sie nichts getan! Dann ist eines Tages der Himmel
verhängt.“
Es mutet seltsam an, wie hier am Ende des 20. Jahrhunderts ein moderner
Inquisitor in einem Dorf, in dem sich Menschen urchristlichen Glaubens
ansiedeln wollen, ein mittelalterliches Sprachbild verwendet: Es ist, als ob
er ein Interdikt androht. Wenn damals eine Stadt oder ein Dorf im Bann war,
weil es z.B. Ketzern Unterschlupf gewährt hatte, dann war der „Himmel
verhängt“: Es durften keine Messen, keine Beerdigungen, keine Taufen
vorgenommen werden ...
Aber es könnte ja noch immer einer im Pfarrsaal sitzen, der bei sich denkt:
Warum soll mer die net mach’ lass’? Oder ein anderer, der denkt: Wo bleibt
da die vielgerühmte Nächstenliebe?
Ein erfahrener Inquisitor weiß, was die Leute denken. Deshalb fährt Haack
fort: „Sie müssen keine Achtung vor denen haben ... Es gibt kein Gebot zur
Liebe und Freundschaft und zum Hegen und Pflegen dessen, der mir ans
Schienbein treten will. ... Man muss mit ihnen nichts zu tun haben.“
Jesus von Nazareth sah das wohl etwas anders. Aber noch ehe jemand darüber
nachdenken kann, spielt der Herr „Pfarrer“ seinen letzten Trumpf aus: die
„Heimat“ – obwohl er doch aus dieser konkreten Heimat gar nicht stammt: „Was
wir verteidigen, das ist Heimat ... ist unser Dorf ... unser Hettstadt. Und
wir sind doch die Verfolgten: Sie kommen hierher und wollen uns unsere
Heimat stehlen und wollen uns unsere Heimat zunichte machen. Und dagegen
wehren wir uns. Und wir tun das aus vollem Herzen, aus voller Überzeugung
... Wir werden das Menschenmögliche tun!“
Wer hielte es für möglich, dass ein lutherischer Pfarrer sich die
„Blut-und-Boden-Mythologie“ derartig zu eigen macht? Man fühlt sich an die
„Deutschen Christen“ erinnert, die in den 30er Jahren begeistert für die
„nationale Idee“ eintraten.
Der Inquisitor hatte gesprochen – nun war, wie im Mittelalter, die
Ortsprominenz gefordert, Stellung zu beziehen. Haack forderte auch
tatsächlich die anwesenden Kommunalpolitiker auf, Hettstadt „beizustehen“.
Der Landtagsabgeordnete Christian Will (CSU) erklärt daraufhin, dass „die
Politiker beider Fraktionen nicht mit den Händen in den Hosentaschen
dastehen werden“.386 Wenige Tage später wird er im Kreisvorstand der CSU
sagen: „Wer unsere Sitten und Gesellschaftsordnung unterlaufen oder gar
zerstören will, der darf nicht damit rechnen, dass wir solch einem Treiben
tatenlos zusehen werden.“387 Herbert Franz (SPD), so die Main-Post (7.1.88),
„unterstützte Haack bei der Behauptung, dass das Universelle Leben
antidemokratisch sei, zumal auch sämtliche Betriebe der Gemeinschaft keiner
Innung angehörten und die Mitarbeiter tarifrechtlich nicht geschützt,
sondern eher ausgebeutet würden“.
Der Kirchenchrist hat gut gebrüllt – nur dass bis heute alle
Handwerksbetriebe und Bäckereien (wie gesetzlich vorgeschrieben) einer
Handwerkskammer angehören, verschweigt der Landtagsabgeordnete. Einige
urchristliche Betriebe wie eine (später wieder aufgegebene) Bäckerei in
Würzburg-Versbach gehörten darüber hinaus durchaus auch einer Innung an. Gut
bezahlt wurden alle Angestellten – bis heute. Im Gegensatz zu den Insassen
von Klöstern ...
Am Ende der Veranstaltung zeigt sich, welche Wirkung sie gehabt hat. In der
Nähe des Ausgangs stehen einige Urchristen, um in einer weniger aufgeheizten
Atmosphäre für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen. „An die Wand sollte man
sie stellen, alle wie sie nacheinander dastehen. Aufknüpfen!“ wird
gerufen.388 „Aufhängen sollte man euch!“ Eine ältere Frau spuckt vor den
Christusfreunden verächtlich aus, und jemand schreit: „Heil Hitler!“
Diese Vorkommnisse wurden später von Bürgermeister Zorn und von
Kirchenvertretern bestritten. Sie sind aber nicht nur durch die
Main-Post-Journalistin Susanne Betz belegt, sondern auch durch
eidesstattliche Versicherungen der anwesenden Urchristen.
Das Klima verschärft sich
In der unmittelbaren Folgezeit verschärft sich das Klima im Ort. Ein
Handwerksmeister wird auf der Straße als „Heimholer-Arschloch“ und
„Heimholerpack“ beschimpft, das „verschwinden soll“. Rufe wie „Heimholer
raus aus Hettstadt“ werden laut. In den Tagen nach dem Vortrag verschwinden
von den Baustellen Werkzeuge, Folienfenster werden herausgeschlagen oder
Backsteinstapel umgeworfen. Eine Frau ruft auf offener Straße: „Die sollen
doch verrecken! Ich könnte ihnen ein Messer reinrennen!“ Ein zehnjähriger
Bub wird in der Hettstädter Schule als „Scheiß Heimholer“ beschimpft,
getreten und bedroht: „Wir machen Kleinholz aus euch!“ Als die Urchristen
auf einer Pressekonferenz auf die wachsende Gewaltbereitschaft im Ort
hinweisen, werfen Bürgermeister Zorn und vier Gemeinderäte umgekehrt den
Urchristen vor, „Volksverhetzung“ zu betreiben.
Der Feldzug des Waldemar Zorn
Bürgermeister Zorn fühlt sich durch Haacks Vortrag bestätigt, bekommt
Oberwasser, schreibt noch im Januar Briefe an den Präsidenten des
Bayerischen Landtags, Franz Heubl, und an den bayerischen
Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, in denen er um „Mithilfe zur Rettung
unserer Gemeinde“ bittet. Er fordert den Staat auf, die Verfassungstreue der
Urchristen zu überprüfen, denn: „Keine Sekte hat sich bisher so klar zur
Veränderung der gesellschaftlichen Ordnung ausgesprochen.“ Man strebe „die
Gründung eines eigenen Staates“ an.389
So haben schon die Schriftgelehrten Jesus bei der staatlichen Obrigkeit
angeklagt: Er wolle den Kaiser stürzen und sich zum König ausrufen lassen.
Dass der Nazarener sagte: „Mein Reich ist nicht von dieser Welt“, blieb
damals unberücksichtigt – so wie heute außen vor bleibt, dass die Urchristen
immer wieder betonen: Das Friedensreich, auch „Christusstaat“ genannt, ist
kein äußerer Staat, sondern ein Zusammenschluss von Menschen, die das innere
Reich erschließen und in Frieden miteinander und mit der Natur leben wollen.
Zorn steigert die Phantasiezahlen von Graf Magnis (s.o. S. 246) noch, indem
er von einem „Dorf im Dorf“ spricht, das „mit möglicherweise 1.500 bis 2.000
Einwohnern die ... über Jahrhunderte hinweg gewachsene Gemeinschaft eines
fränkischen Dorfes total zerstört“.390 („Die wollen sich nicht integrieren,
sondern das Dorf aufsaugen“391, behauptet Zorn später). Er wirft den
Urchristen vor, „jeden Preis zu akzeptieren“392 und dadurch die Preise für
sozial schwache Bauwillige in die Höhe zu treiben. (In Wirklichkeit ist es
die Gemeinde selbst, die in ihrem Verhalten den Grundstücksbesitzern
signalisiert, dass sie in Zukunft mehr verlangen können.) Zorn schreckt auch
nicht davor zurück, die Urchristen bei dieser Gelegenheit gleich bei den
Behörden zu denunzieren: Er äußert die Vermutung, dass die Christusbetriebe
nicht nur gegründet wurden, „um die eigenen Anhänger dort zu beschäftigen“,
sondern „um finanzielle Mittel in erheblichem Umfang zu erwirtschaften“.
Damit will er den Eindruck erwecken, als ob Gewinne aus solchen Betrieben
unter der Hand in das Universelle Leben fließen würden. Außerdem behauptet
er, Menschen würden nicht tarifgerecht entlohnt, sondern „zur
Gewinnoptimierung ausgenutzt“. Mit „großer Wahrscheinlichkeit“, so Zorn
weiter, gebe es in diesen Betrieben ausländische Arbeitnehmer, die „keine
Arbeitserlaubnis haben“, also handle es sich „möglicherweise um illegale
Beschäftigungen“.393
Auch an diesen Anschuldigungen ist nichts dran. Das musste auch das
Bayerische Innenministerium erkennen, das in einem Bericht vom 13.2.89394
alle verfügbaren Informationen aus bayerischen Behörden zusammentrug. Die
zuständigen Beamten sind zwar nicht in der Lage, zwischen
Angehörigen der
Glaubensgemeinschaft Universelles Leben und der Glaubensgemeinschaft selbst
zu unterscheiden – so behaupten sie, „die Glaubensgemeinschaft“ habe
„größere Teile eines neu ausgewiesenen Baugebiets in ihren Besitz gebracht“.
Doch alle zuständigen Ressorts geben die Auskunft, dass irgendwelche
Gesetzesverstöße oder strafbare Handlungen nicht bekannt sind. Die
Federführung für den Bericht hat übrigens der CSU-Abgeordnete und
Innen-Staatssekretär Peter Gauweiler – den seine hier gesammelten
Erkenntnisse aber nicht daran hindern, ein Jahr später gegen den
Gut-zum-Leben-Marktstand in München zu hetzen.395
Eine eigene Petition (1988) der Urchristen an den Bayerischen Landtag blieb
ohne Erfolg – die CSU-Mehrheit lehnte im zuständigen Ausschuss den Antrag
von SPD und Grünen ab, den Grundstücksbesitzern wenigstens ihre Grundstücke,
auf denen sie nun nichts mehr bauen können, wieder abzukaufen. Dies erfolgte
dann erst 1993, obwohl die Urchristen es schon seit 1989 immer wieder
angeboten hatten. Auch eine Bitte an den Bundespräsidenten Weizsäcker um ein
Gespräch wurde abgeschlagen. Vor Ort in Hettstadt war die F.D.P. des
Landkreises Würzburg die einzige Partei, die klar Stellung bezog: Sie
verteilte im April 1988 ein Flugblatt, auf dem die zur Gleichbehandlung
aller Bürger verpflichtenden Artikel des Grundgesetzes und der Bayerischen
Verfassung abgedruckt waren, verbunden mit dem Kommentar: „Freiheitliche
Demokratie heißt nicht nur, die eigene Freiheit zu beanspruchen, sondern
vielmehr auch, die Freiheit aller Mitbürger zu respektieren, auch wenn deren
Lebensweise den eigenen Vorstellungen widerspricht.“ Es ist bezeichnend,
dass diese Stimme – offenbar ausgelöst durch den Versuch der Gemeinde
Hettstadt, den Bürgern sogar die Ecken ihrer Häuser noch vorzuschreiben –
während der Hettstadter Auseinandersetzung die einzige offene Stellungnahme
für die Verfassung aus dem Parteienspektrum war. Und die stammte, wiederum
bezeichnend, von einer Partei, die in dieser Region kaum etwas zu verlieren
hat ...
Waldemar Zorn versuchte derweil weiter, die Urchristen anzuschwärzen. Als
Vertreter der Urchristen der Gemeinde vorwarfen, sie schade sich durch ihre
Blockade selbst, weil ihr Steuereinnahmen entgingen, verkündete er am
20.1.90 öffentlich396, kein Christusbetrieb habe „bis zum heutigen Tag“ auch
nur „eine einzige Mark Gewerbesteuer“ bezahlt.
Abgesehen davon, dass er damit das Steuergeheimnis verletzte – durch die
Blockadetaktik der Gemeinde gab es zu diesem Zeitpunkt (und auch später)
kaum solche Betriebe im Dorf. Ein Handwerksbetrieb mit dem Namen „Wir sind
für Sie da“ war gerade erst im Aufbau* und daher noch nicht in der
Gewinnzone, bei zwei anderen kleinen Betrieben war es ähnlich – alle
entrichteten aber die ansonsten anfallenden Steuern in korrekter Weise.
Zorn beließ es aber nicht dabei. Er wurde im Bayerischen Finanzministerium
vorstellig und log, dass sich die Balken bogen: Es gebe in seiner Gemeinde
„22 Betriebe des Heimholungswerkes mit bis zu 50 Beschäftigten“, von denen
„keiner Gewerbesteuer zahle“. Die Behörde ordnete daraufhin eine
außerordentliche Betriebsprüfung an – und zwar nicht nur in Hettstadt,
sondern im ganzen Umkreis von Würzburg, einschließlich des Vereines
Universelles Leben. Auch wenn die Beamten wieder nichts fanden – der
intrigante Kolping-Funktionär hatte damit Auseinandersetzungen über die
Gemeinnützigkeit des Universellen Lebens losgetreten, über die noch Näheres
berichtet wird (S. 395 ff.). Dass wir heute überhaupt etwas von diesen
Machenschaften wissen, verdanken wir der Gesprächsnotiz397 eines Beamten aus
dem Finanzministerium, die bei späterer Akteneinsicht im Rahmen eines
Prozesses zu Tage trat.
Zorn gefällt sich mittlerweile in der Rolle des gegen eine „Sekte“
kämpfenden Bürgermeisters, gibt landauf, landab Interviews, hält von
Miltenberg bis Zwiesel im Bayerischen Wald Vorträge, in denen er behauptet,
sein Dorf sei im Begriff, von einem „getarnten Wirtschaftsunternehmen“
„systematisch unterwandert“ zu werden, tritt in Fernsehen und Rundfunk auf,
die seine Thesen bereitwillig weiter verbreiten. Gegenüber den
Fränkischen
Nachrichten (19.5.90) sagt er in einem Interview auf die Frage, ob er im
Universellen Leben eine „Gefahr“ sehe:
„Eine absolute Gefahr, sogar eine tödliche Gefahr für dieses Dorf Hettstadt,
weil hier eine Sekte versucht, in ein Dorf einzudringen, sich dieses Dorf
gefügig zu machen und in diesem Dorf eine eigene Gemeinde zu errichten, die
völlig in sich geschlossen und autark künftig existieren soll. Ein solches
Gebilde ist absolut unvereinbar mit der freien Gesellschaft eines Dorfes ...
Ich bin davon überzeugt, wir werden dieses Problem bis zum Jahr 2000 gelöst
haben.“
Zorn bringt ständig zwei Ebenen durcheinander: Die Ebene einer Ortsgemeinde,
in der einige Urchristen Häuser bauen. Und die Ebene einer „Gemeinde“ im
religiösen Sinne, welche die Urchristen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls
gegründet hatten – die jedoch von Anfang an nicht an einen äußeren Ort
gebunden ist.398
Ein Bürgermeister sollte sich
an die Verfassung halten
Dass ein Bürgermeister, der ja als Amtsperson der weltanschaulichen
Neutralität verpflichtet ist, so über eine religiöse Minderheit herziehen
darf, konnten die Urchristen einfach nicht glauben. Deshalb reichten sie am
12.7.93 eine Klage und gleichzeitig einen Antrag auf einstweilige Anordnung
gegen die ehrverletzenden Äußerungen des Bürgermeisters ein. Bereits am
11.8.93 untersagte das Verwaltungsgericht Würzburg Zorn vorläufig die
Behauptungen, das Universelle Leben sei keine Glaubensgemeinschaft, sondern
ein „Wirtschaftskonzern mit weitverzweigten Geschäften und knallharten
Managern“, eine „wirtschaftliche Organisation mit religiösem Deckmantel“,
hinter der „eine kleine Riege von Geschäftemachern“ stünde, die „mit allen
Wassern gewaschen“ sei, es handle sich um eine „Sekte“, die ein
„sektenartiges Dorf“ gründen wolle und daher eine „Gefahr“ für das Dorf
darstelle – und deren Angehörige zum Teil versuchten, eine „Angstpsychose
innerhalb der Sekte“ zu erzeugen. Zur Begründung erläuterte das Gericht, ein
Bürgermeister dürfe sich nicht an einer „weltanschaulichen
Auseinandersetzung beteiligen“ und dürfe religiöse Überzeugungen „nicht
verbieten, bekämpfen und auch nicht ablehnen oder abwerten“. Dies gebiete
die Verpflichtung des Staates zu weltanschaulicher Neutralität und Toleranz.
Dem Bürgermeister sei es nicht gelungen, irgendwelche Umstände glaubhaft zu
machen, „beispielweise grundrechtswidrige Praktiken,
Freiheitsbeeinträchtigungen oder Aufforderungen zu grundrechtswidrigen
Handlungen“, die einen derartigen Eingriff in das Grundrecht der
weltanschaulichen Gleichbehandlung rechtfertigen könnten. Auch das Wort
„Sekte“ sei für einen Vertreter des Staates eine unzulässige Abwertung.
Zorn hält sich jedoch nicht an die Auflagen des Gerichts. Dreimal beschimpft
er das Universelle Leben nochmals in ähnlicher Weise, sagt beispielsweise
dem Spiegel (14.3.94), das Universelle Leben sei für Hettstadt „tödlich“ –
und dreimal wird gegen ihn gerichtlich ein Ordnungsgeld (5.000, 7.500,
10.000 DM) verhängt – das aber vermutlich nicht er, sondern die
Gemeindekasse zahlt. Beschwerden gegen diese Ordnungsgelder bis hin zum
Verwaltungsgerichtshof in München werden abgewiesen, auch in der Hauptsache
bleibt das Würzburger Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung (8.2.95).
Dies ist zweifelsohne ein Erfolg für den Rechtsstaat. Allerdings betrifft
diese Entscheidung nur Amtspersonen in Ausübung ihrer Amtstätigkeit. Das
Main-Echo (19.8.93) brachte es auf den Punkt: „Als Bürgermeister muß sich
Zorn künftig eine genau aufgelistete Reihe von Aussagen verkneifen, als
Vorsitzender der Kolpingsfamilie, als CSU-Parteipolitiker und als Privatmann
darf er jedoch weiterhin die Vorwürfe wiederholen, die er ... gemacht
hatte.“ Wer also katholisch oder lutherisch ist, darf ohne Skrupel weiter
das achte Gebot* missachten, wie es die Kirche schon im Mittelalter
verkündete: „Treu und Glauben braucht einem Ketzer nicht gehalten zu werden,
und der Betrug, gegen ihn geübt, wird geheiligt.“399 Besonders „geheiligt“
wird die Verleumdung, wenn sie ein Pfarrer im Talar ausspricht – und wird
von der Justiz aufgrund einer extensiv ausgelegten „freien Meinungsäußerung“
gedeckt.
Aber auch gegenüber Amtspersonen, die sich zu Glaubenswächtern aufspielen,
ist die religiöse Neutralität nicht ohne weiteres juristisch so durchsetzbar
wie im Falle Hettstadt. Im August „befürchtet“ der Wertheimer
Oberbürgermeister Stefan Gläser (CDU), Anhänger des Universellen Lebens
wollten im Wertheimer Ortsteil Höhefeld einen zweiten Bauernhof erwerben;
dadurch bestehe die „Gefahr“ einer „Unterwanderung“ und einer „Dominierung
des Ortsgeschehens“, weil auch gescheite Leute „nicht gefeit“ seien, der
Organisation „zu verfallen“.400 (Wie gefährlich muss eine Organisation sein,
wenn sie schon mit zwei Bauernhöfen einen ganzen Ort dominieren kann!) Die
Urchristen sehen hier einen Parallelfall zu Hettstadt, auf das sich Gläser
auch noch selbst beruft – doch das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnt es ab,
dem Oberbürgermeister diese diskriminierenden Äußerungen zu untersagen: Die
Äußerungen seien „nicht gesichert“ und es bestehe „keine
Wiederholungsgefahr“ – eine merkwürdige Aussage, wenn man bedenkt, dass
Gläser es abgelehnt hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben,
und dass er öffentlich erklärt hatte, er wolle sich „nicht beirren“ lassen
und man wolle ihn „einschüchtern“.401 (Der Täter macht sich immer gern zum
Opfer.) Im Gerichtsverfahren, das trotz eines Eilantrags vier Monate auf
sich warten ließ, bestritt der Oberbürgermeister jedoch, die beanstandeten
Aussagen „so gemacht“ zu haben. Nur deshalb kam er davon – doch die Presse
druckte brav eine Pressemitteilung der Stadt Wertheim ab, wonach das Gericht
den Antrag „rundweg abgelehnt“ habe. Der Oberbürgermeister bekomme „keinen
Maulkorb“, so die Tauber-Zeitung (29.1.94). Weil das Gericht immerhin die
Hoffnung geäußert hatte, die Stadt Wertheim werde „künftig ... eine
Herbabsetzung der religiösen Überzeugungen der Anhänger des ‚Universellen
Lebens’ ... vermeiden“ 402, sahen die Urchristen den Zweck ihrer
Beanstandung erfüllt und verzichteten auf eine langwierige Hauptsache-Klage.
Doch der evangelisch-lutherische Oberbürgermeister, der nach eigener Aussage
„auch in der Kirche in einem Wahlamt engagiert“ 403 ist, diskriminiert die
Urchristen unbeirrt weiter. Am 10. Oktober 1994 beklagt er in einem Brief an
die Sozialministerin von Baden-Württemberg, Helga Solinger, die
„systematische Durchwucherung“ der Region „mittels eines undurchsichtigen,
vielfach verzweigten Firmen- und Geschäftsapparats“. Dass eine Sozialstation
der Urchristen „weit vorgedrungen“ sei und mit anderen Sozialstationen
„konkurriert“, ist ihm ein Dorn im Auge. Weiterhin suggeriert er, das
Universelle Leben habe über eine von Urchristen geführte EDV-Firma „Zugang
zu tausenden Patientendateien“ – und unterstellt damit der Firma
Geheimnisverrat!404
Die Hysterie, mit der Bürgermeister Zorn in Hettstadt auf die Ansiedlung von
Urchristen reagierte, wirkte also offenbar auf Kollegen ansteckend. Dass den
diskriminierenden Äußerungen einer Amtsperson zumindest in Hettstadt ein
gerichtlicher Riegel vorgeschoben wurde, brachte den Urchristen in der
Öffentlichkeit nur sehr begrenzten Gewinn. Dafür sorgte schon der
Main-Post-Journalist Tilman Toepfer, der am 14.8.93 im Regionalteil des
Blattes verlauten ließ: „Einstweilige Anordnung verbietet Kritik – Ein
Maulkorb für die Vertreter Hettstadts“. In einem Kommentar erhob Toepfer den
Anspruch, die Meinungen Zorns seien das, „was kritisch denkende Menschen
glauben“ – oder zu glauben haben? Nachdem Zorn das erste Mal wegen nicht
nachlassender Verleumdungen zu einem Ordnungsgeld verurteilt wurde, bemerkte
Toepfer405, Zorn dürfe ja als Privatmann weiterhin alles sagen – doch das
wären „Kindereien“: „Von Bürgermeistern und Kommunalpolitikern erwarten die
Bürger doch, dass sie ihre Standpunkte haben und auch vertreten. ‚Neutrale’
Politiker gibt es mehr als genug: null Profil, Fähnchen nach dem Wind und
immer schön auf die Paragraphen geschaut.“ So gelingt es einem Bürgermeister
und einem Journalisten, eine Missachtung des deutschen Grundgesetzes nicht
nur als Kavaliersdelikt herunterzuspielen, sondern auch noch als besonders
„charakterstark“ hinzustellen.
Eine „Bürgerinitiative“ wird gegründet
Zorns ständige Tiraden gegen die urchristlichen Siedler dienten aber wohl
eher dem Beweis seiner eigenen „Rechtgläubigkeit“ und seiner
Karriereförderung. Die Rolle des „Einpeitschers“ gegen die Neusiedler hatte
ihm längst eine „Bürgerinitiative gegen die Vorhaben des
Heimholungswerks-Universelles Leben in Hettstadt“ abgenommen. Im März 1988,
kurz nach Pfarrer Haacks verleumderischem Höhepunkt im Pfarrheim, trat sie
das erst Mal an die Öffentlichkeit. Vermutlich hat Haack als erfahrener
„Initiativen“-Gründer den entscheidenden Tipp dazu gegeben. Ausgerechnet ein
Rheinländer, der Ingenieur Hans-Walter Jungen, fühlte sich dazu berufen, den
fränkischen Heimatort vor der „Zerstörung“ durch eine „extreme Gruppierung“
zu retten. Die als Verein eingetragene Initiative, zu der als
Gründungsmitglieder Frau und Sohn des Bürgermeisters gehören, bezweckt laut
Satzung „ ... das Verhindern des massiven Ansiedelns von Organisationen und
Personen, die dem ‚Heimholungswerk-Universelles Leben’ angehören bzw.
nahestehen, in Hettstadt“. Auf Veranlassung des Amtsgerichts Würzburg wurde
vor diese Formulierung noch eingeschoben: „ ... gewaltlos und im Rahmen der
von den Gesetzen zugelassenen Mittel.“ Trotz dieser Ergänzung ist ein
solcher Vereinszweck, der auf die Diskriminierung von Menschen einer
bestimmten Religionsgemeinschaft abzielt, verfassungswidrig. Das Landratsamt
Würzburg, auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und aufgefordert, dem Verein
die Rechtsfähigkeit zu entziehen406, reagierte jedoch nicht.
Zunächst besteht die „Arbeit“ der Bürgerinitiative darin, die jeweils
neusten polemischen Artikel der Tagespresse (z.B. einen Bericht über den
Vortrag Pfarrer Haacks, natürlich ohne Begleiterscheinungen wie
„Hängt-sie-auf“-Rufe) zu kopieren, in Form von „Informationsblättern“ zu
verteilen und an den dörflichen Anschlagtafeln anzuheften. Als auch die
Urchristen beginnen, dort Artikel anzubringen, beschließt der Gemeinderat,
dass alle Anschläge ab sofort im Rathaus angemeldet werden müssen ...
Obwohl die eifrigsten Hetzer gegen die Urchristen nicht alle auch eifrige
Kirchgänger waren (der damalige katholische Pfarrer mahnte eher zu einer
Verständigung), wollen sie auf kirchlichen Segen ihres „Abwehrkampfes“ nicht
verzichten. Im April 1989 verteilt die Bürgerinitiative das
Ergebnisprotokoll einer Tagung des Diözesanrats der Katholiken im Bistum
Würzburg, hauptsächlich eine Anhäufung von Zitaten aus den Schriften von
Graf Magnis. Die Katholiken fordern „begriffliche Klarheit“, indem man das
Universelle Leben nicht als „Glaubens- und Religionsgemeinschaft“, sondern
als „Wirtschaftsgruppe“ bezeichnen solle. „Wovor wir uns hüten sollten“, das
sind nach ihrer Ansicht: „Gleichgültigkeit – Naivität – Verdrängung – ...
übertriebene Liberalität – Rückzug auf den Standpunkt religiöser Toleranz.“
Es folgt ein unverblümter Aufruf zum Verkaufsboykott: „Verantwortungsbewußte
Überlegung, bevor man beim HHW/UL kauft, bzw. an das HHW/UL verkauft: Soll
ich der Wirtschaftsgruppe Mittel an die Macht geben, die zum Schaden unserer
Gemeinschaft eingesetzt werden könnten?“ Am Ende wird der polnische
Antisemit Maximilian Kolbe zitiert: „Wir dürfen nicht untätig herumstehen,
wenn die Kirche Gottes den massiven Angriffen ihrer Gegner ausgesetzt ist.
... Denken wir daran: Beim Jüngsten Gericht werden wir nicht nur
Rechenschaft über das abzulegen haben, was wir getan haben; Gott wird auch
darauf achten, was wir unterlassen haben.“
Hans-Walter Jungen unterlässt es jedenfalls nicht, in Ausübung seiner
katholischen Mission zu lügen, dass sich die Balken biegen – so etwa am
16.1.89, als er, gemeinsam mit dem Bürgermeistersohn Matthias Zorn, in
Erlenbach am Main einen Vortrag über das Universelle Leben hält.
Er wiederholt die falsche Magnis-Behauptung, Urchristen hätten täglich „vier
bis fünf Stunden Meditationspflicht“, es gebe „keinen persönlichen
Freiraum“. Dann versteigt sich Jungen sogar zu der Lüge, nachts würden auf
dem von Urchristen geführten Bauernhof in Ruppertzaint in großen Lastwagen
Tomaten aus dem Ausland, z.B. aus Holland, angeliefert und dann „für gutes
Geld“ als hofeigene Tomaten auf dem Markt verkauft. Die Firma Gut zum Leben
geht sofort gerichtlich gegen diese Rufschädigung vor mit einer
eidesstattlichen Versicherung, dass niemals Tomaten aus konventionellem
Anbau angeliefert worden seien. Im Gerichtsverfahren wird dann jedoch die
Hauptsache für erledigt erklärt, weil Jungen bestreitet, diese Äußerung
überhaupt so gemacht zu haben – obwohl er in einer ersten Schutzschrift
selbst zugegeben hatte, von Lastwagen mit Tomaten aus Italien oder Holland
gesprochen zu haben.
Das war nicht der letzte Fall, in dem Jungen die Wahrheit bzw. Unwahrheit
auch vor Gericht so drehte und wendete, wie es ihm gerade zupass kam. 1993
hatte der Stern ihn mit den Worten zitiert: „Die sind so gefährlich, weil
sie Schwerkranke vom Gang zum Arzt abhalten. Manche Kranke werden in den
Wahnsinn getrieben.“ 407 Weil dies eine böswillige Verleumdung ist, wurde
der Stern dazu verurteilt, dies zu widerrufen und nicht mehr zu wiederholen.
Jungen aber bestritt, diese Aussage gemacht zu haben. Wenige Monate später
aber erklärte er in der Berufungsverhandlung gegen den Stern (bei der er
persönlich gar nicht belangt wurde), man hätte vielleicht doch den Eindruck
bekommen können, er habe so etwas gesagt. Jungen zum ersten oder Jungen zum
zweiten – einer von beiden muss vor Gericht gelogen haben. Eine Strafanzeige
wegen eidlicher Falschaussage wurde jedoch von der Staatsanwaltschaft
Würzburg eingestellt – er habe sich vielleicht nicht sofort an all diese
Dinge (die erst wenige Monate zurücklagen!) erinnern können.
Auch als Jungen wiederholt in Presse und Fernsehen408 im Zusammenhang mit
dem Universellen Leben behauptet, er habe von dort „Morddrohungen“ erhalten,
wird er deshalb noch lange nicht zur Rechenschaft gezogen. Nach dreijährigem
Rechtsstreit stellt Richter Stößner vom Landgericht Würzburg409 zwar fest,
dass die Richtigkeit der Behauptungen nicht bewiesen worden sei. Doch er
verurteilt Jungen nicht – weil der Verein Universelles Leben nicht identisch
sei mit den „Anhängern des Universellen Lebens“, die Jungen als Urheber
genannt habe. Es sollte nicht das letzte Mal bleiben, dass ein Gericht,
offenbar in Ermangelung eines anderen Fluchtweges, mit solchen
Haarspaltereien dem Universellen Leben jeglichen Rechtsschutz vor
Verleumdungen verweigert. (Man stelle sich vor: Wenn jemand nachweislich
antisemitische Äußerungen verbreitet hätte, und ein deutsches Gericht hätte
gesagt: „Wir verurteilen ihn nicht, weil die israelitische Kultusgemeinde
nicht für die Juden sprechen kann ... “)
Im Juli 1993 sagte Jungen in einem Verfahren gegen den Fernsehsender Pro 7
(S. 317 ff.) als Zeuge aus. Er hatte mit der gesamten Bürgerinitiative im
Schlepptau das Kamerateam auf das Privatgelände eines von Urchristen
geführten Bauernhofes in Greußenheim bei Hettstadt geführt. Ein Urchrist mit
zwei Schäferhunden kam vorbei und forderte sie zum Verlassen des Geländes
auf. Jungen behauptete nun, die Hunde hätten an der Leine gezerrt und der
Hundeführer habe sie mit dem Kommando „Fass, fass“ auf die Eindringlinge
losgelassen. So war es auch im Fernsehen dargestellt worden. Doch eine
Hundeleine war gar nicht vorhanden, an der die Hunde hätten „zerren“ können.
Der beschuldigte Urchrist ließ sie vielmehr neben sich absitzen und hielt
sie die ganze Zeit über an den Nackenhaaren fest. Die Worte „Fass, fass“
wurden, auch auf der im Fernsehen gezeigten Aufnahme, von niemandem
ausgesprochen. Auch hier erstatteten die Urchristen Strafanzeige wegen
falscher Zeugenaussage – doch der Oberstaatsanwalt aus Würzburg stellte sie
ein: weil ihm nur eine beglaubigte Kopie der fraglichen eidesstattlichen
Erklärung Jungens vorgelegt worden war und kein Original ... Immerhin wurde
aber dem Fernsehsender untersagt, die Behauptung zu wiederholen, es seien
„Hunde auf die Reporter gehetzt“ worden.
Jungens abenteuerlicher Umgang mit der Wahrheit wirkt auf andere Mitglieder
seiner Initiative offenbar ansteckend. Frau T. aus Hettstadt sagt im
Bayerischen Fernsehen (2.2.89): „Eine Mafia ist das für mich.“ Frau S.
behauptet im Westdeutschen Fernsehen410, im Universellen Leben würden „Ehen
zerstört“ und wer etwas sage, werde „massiv bedroht“. Als „Beleg“ legt sie
eine bereits erwähnte411 eidesstattliche Versicherung aus dem Bayerischen
Wald vor, die sich leicht entkräften lässt. Vor Gericht nimmt Frau S. ihre
Aussage zurück – aber die Main-Post hatte die Falschmeldung inzwischen schon
übernommen (27.5.93) und musste prompt eine Gegendarstellung bringen. Doch
die Verleumdung ist in der Welt ...
Als die Urchristen im Mai 1988 ein Festival in München abhalten,
demonstrieren dort einige Mitglieder der Bürgerinitiative gegen die
„Sektensiedlung“ – und behaupten hinterher, die Prophetin Gabriele sei gar
nicht bei der Veranstaltung gewesen, obwohl Hunderte von Besuchern das
Gegenteil bezeugen konnten. Die Veranstaltung hätte wegen einer
Bombendrohung fast unterbrochen werden müssen ...
Verleumdungs-Hilfe von Rechtsaußen
Unterstützung erhalten die Gegner der Urchristen auch von
rechtspopulistischer Seite. Am 18. Februar 1989 lädt die Europa-Union
Würzburg zu einem Seminar ein mit dem Thema „Gefährden Sekten die Freiheit?“
Hauptredner ist der Würzburger Soziologieprofessor Lothar Bossle, ein
äußerst umstrittener Mann, der seinerzeit nur durch massive Protektion von
Franz-Josef Strauß und gegen den Widerstand fast der gesamten Würzburger
Universität auf seinen Lehrstuhl gekommen war; der sich durch die
undurchsichtige Vergabe von Doktorarbeiten und durch die Veröffentlichung
derselben in einem eigenen Verlag in Verruf gebracht hat und als Rechtsaußen
in der CSU gilt; der wegen seiner undurchschaubaren Kontakte zur
rechtsgerichteten und deutschtümelnden „Colonia Dignidad“ in Chile im
Kreuzfeuer der Kritik steht. Ausgerechnet dieser Mann wird nun zum
„Experten“ hochstilisiert, um über das Universelle Leben zu urteilen. Er
diffamiert das Universelle Leben als „kapitalistische Spekulationsgruppe“,
beschreibt die – ihm offensichtlich bestens bekannten – Sicherheitsmaßnahmen
in der Colonia Dignidad, um dem anwesenden Bürgermeister Zorn zuzurufen:
„Wenn diese Siedlung zustande kommt, wird man sie hermetisch abriegeln, um
sich vor Außenkontakten zu schützen.“ Bossle spricht von „terroristischer
Kontrolle“ und meint, Sekten könnten auch nicht das Grundgesetz in Anspruch
nehmen, weil sie „wahrscheinlich“ nicht mehr verfassungskonform seien. Am
Ende seines Vortrags ruft er die ca. 60 Besucher auf: „Kirche und Parteien
müssen für die Erhaltung der Freiheit kämpfen!“
Als anschließend Versammlungsleiter Anton Halbich von der Europa-Union auch
die Anhänger des Universellen Lebens zu Wortbeiträgen auffordert, meldet
sich ein junger Urchrist und hält eine Ausgabe der Münchner
Abendzeitung
hoch, deren Schlagzeile lautet: „CSU-Professor macht Geschäfte mit
Millionenbetrügern“. Gemeint war Prof. Bossle. Daraufhin verliert der
Versammlungsleiter, beruflich Lehrer an einer Polizeischule (!), die
Fassung, und erteilt dem jungen Mann Rede- und Hausverbot. Als dieser nicht
umgehend den Saal verlässt, stürzt sich Halbich auf ihn und zerrt ihn
gewaltsam – unter Beifall und Johlen der Anwesenden – zur Tür. Als sich
daraufhin Alfred Schulte, damals Pressesprecher des Universellen Lebens, zu
Wort melden will – der Versammlungsleiter hatte ja darum gebeten –, bricht
Halbich entnervt die Veranstaltung ab.
Ein halbes Jahr später ist es der Bossle-Schüler Halbich selbst, der bei
einem weiteren Seminar der Europa-Union das große Wort führt. Am 23.9.89
betont er, man wolle bei uns „keine Priesterherrschaft wie im Iran“. Er
spricht von „Sektensoldaten“ und „Sektenoffizieren“ – so denkt offenbar ein
Polizeilehrer, wenn er von sich auf andere schließt. Es sei „paradox“, dass
man die volkseigenen Betriebe der DDR nun abreiße, während man im freien
Westen „sekteneigene Betriebe“ aufbaue. Halbich bedient sämtliche Klischees
der Kommunistenfurcht aus dem Kalten Krieg, spricht von „Sektensozialismus“,
„Sektokratie“ und „Einmarsch“, appelliert andererseits an den
kleinbürgerlichen Neid: Hier würden „Prachtbauten der Marke Maharadscha“
errichtet, das sei „Sekten-Kapitalismus“. Sind die Urchristen nun
„Kapitalisten“ oder „Sozialisten“ oder beides? Halbich merkt offenbar gar
nicht, dass er sich ständig selbst widerspricht. Er suggeriert in Hettstadt
– das nächste rechtskonservative Angstklischee – eine „schleichende
Heimatvertreibung“: „Das fränkische Heimatdorf Hettstadt wird es dann
sicherlich nicht mehr geben ...“ „Ist im fränkischen Heimatdorf das Schwert
des Kapitals eingefahren?“, fragt Halbich bei einem dritten Seminar im
Januar 1990 – und nennt die Urchristen die „Khomeinis von Hettstadt“.
Jungens Bürgerinitiative verbreitet solche Hetze natürlich jedes Mal eifrig
im Dorf.
Die Hettstädter „Dolchstoßlegende“
und ihre Vermarktung
Auf diese Weise haben Magnis, Haack, Zorn, Jungen, Halbich und andere in
kurzer Zeit ein Argumentationsmuster aufgebaut, eine Art „Dolchstoßlegende“,
die von den Medien bereitwillig übernommen wird. Schon in den
Zeitungs-Überschriften kommt zum Ausdruck, welche Partei die Gazetten
ergreifen: „Streit mit Sektenfanatikern findet kein Ende“
(Saale-Zeitung,
11.8.88), „Hettstadt gegen Sektenplanung“ (Münchner Merkur,
24.5.88), „Von
Käufern überrollt – Sektenmitglieder reißen sich um Bauland“
(Nürnberger
Nachrichten, 25.5.88), „Hettstädter wehren sich gegen Sekte“
(Saale-Zeitung,
13.5.87), „Heimholer-Sekte verhält sich radikal“ (Main-Echo, 18.8.88 – über
einem Leserbrief von Jungen), „Ein Dorf kämpft gegen das Universelle Leben“
(taz, 1.4.89). Auch das Bayerische Fernsehen schürt das Feuer in fast
regelmäßigen Abständen, so z.B. am 2.2.89 in der Sendung „Stationen“:
„Hettstadt bei Würzburg: Aufregung und Ärger regieren das 2.500-Seelen-Dorf,
seitdem hier am sogenannten Christusstaat gebaut wird. So jedenfalls will es
die Glaubensgemeinschaft Universelles Leben.“ Gebaut wird in Wirklichkeit an
einem Dutzend Häusern, und die Glaubensgemeinschaft hat immer betont, dass
der „Christusstaat“ und das „Neue Jerusalem“ ein zukünftiges geistiges
Geschehen sein wird, das nicht in einem Dorf am Reißbrett konstruierbar ist,
sondern das allmählich in den Herzen friedfertiger Menschen entsteht. Aber
was interessiert die Medien die Sicht der Betroffenen. „Dies ist das Neue
Jerusalem, eine Siedlung bei Hettstadt in der Nähe von Würzburg“, verkündet
der Fernsehjournalist Lösch im Bayerischen Fernsehen am 26.9.90. „Für
Bewohner, so heißt es, könne hier wie in einer Arche der Weltuntergang
erlebt werden. Bauherr dieser Ortschaft ist das sogenannte Heimholungswerk
Jesu Christi.“ Wie denn das? Die Glaubensgemeinschaft besitzt dort kein
einziges Grundstück ... Zu Wort kommen in solchen Sendungen hauptsächlich
Zorn, Jungen, Magnis, der in die Kamera spricht: „Ich würde sagen, es ist
eine entsetzliche Pervertierung der Religion ... Ich denke immer an Colonia
Dignidad in Chile, die liegt mir hier sehr auf der Zunge, weil auch da wird
eine Riesenschar grauer Mäuse gezüchtet, die nach dem Kommando einer
Führungscrew agieren und leben.“ Und für derlei Methoden ist die katholische
Kirche ja Expertin.
Über die Grenzen Bayerns hinaus bekannt wird der Fall Hettstadt aber erst
Ende 1992. Pfarrer Wolfgang Behnk hat zu diesem Zeitpunkt den 1991
verstorbenen Friedrich Haack als Rufmordbeauftragter der lutherischen Kirche
in Bayern abgelöst – und den kirchlichen Einfluss auf die Medien als neues
Arbeitsfeld entdeckt. Am 6.12.92 lässt er sich in die ZDF-Frauensendung Mona
Lisa einladen – und die Journalistin Helga Ettenhuber bringt in einem
Filmbeitrag schon mal den erwünschten Zungenschlag hinein: „Das Neue
Jerusalem sollte in der Gemeinde Hettstadt entstehen. Mit enormen
Geldmitteln kaufte das Universelle Leben hier Grund.“ Wieder der gleiche
Unfug, den ein Sender vom anderen übernimmt. Manche können es noch
primitiver: „Wie ein Krake macht sich dort die Sekte Universelles Leben
breit“: SAT 1,10.3.93. Oder Detlev Cosmann in der Sendung „ZAK“ vom
Westdeutschen Rundfunk (25.4.93): „Und dann Neu-Jerusalem, die Problemzone.
Ein Dutzend Sektenhäuser, mehr bislang nicht. Dabei hätten es mindestens 86
werden sollen. ... Und 1.500 bis 2.000 Sektenmitglieder hätten so nach
Hettstadt ziehen sollen, um dann dort die Mehrheitsverhältnisse im
Gemeinderat zu kippen.“ Kamil Taylan und Ulrike Bremer vom
Hessischen
Rundfunk in der Fernsehsendung „Teuflisch abgezockt“ (22.6.93): „Die Sekte
Universelles Leben erobert das Land. Sie baut sich ihr eigenes: Das Neue
Jerusalem ... Am Anfang waren die neuen Bürger in Hettstadt willkommen, doch
sie sonderten sich ab ...“ Diesen Satz lohnt es sich noch einmal näher zu
betrachten. Hier wird, nach dem Prinzip der „Stillen Post“, schon eine
völlig neue Geschichte erfunden: Jetzt sind also die Zugereisten selber
schuld, sie hätten ja angeblich die Chance gehabt. Das klingt natürlich
besser als: Der Gemeinderat hat die Erschließung gestoppt, noch ehe das
erste Haus gebaut wurde. Michael Franken von „Plus-Minus“ (ARD, 28.9.93)
erzählt dem Fernsehpublikum: „Das gelobte Land liegt hier ... In der
2.800-Seelen-Gemeinde will die Sekte Universelles Leben ihr Neues Jerusalem
bauen. ... 300 Urchristen haben sich hier schon eingenistet.“ Was auch schon
dreifach übertrieben ist – aber wer erwartet von einem Wirtschaftsmagazin
schon exakte Zahlen? Als die Urchristen dann ihre Grundstücke längst an die
Gemeinde verkauft haben (Ende 1993), baut der Hessische Rundfunk die Story
immer noch weiter aus: „Im Würzburger Raum sind ihre Jünger dabei, ganze
Dörfer aufzukaufen und zu unterwandern“ („Unterwegs in Hessen“, 1.2.94). Was
im eigenen Haus natürlich eifrige Nachahmer findet: „Dass dahinter ein
wahrer Sektenkonzern mit Hochsicherheitsfarm, Naturkliniken und
Gewerbezentrum steckt, ist den meisten Verbrauchern wohl nicht bekannt,
genau so wenig, dass die Sekte bereits ganze Dörfer in der Nähe von Würzburg
kontrolliert. Es ist eben nicht alles bio, moralisch betrachtet, auch wenn
es ganz nach bio schmeckt“: „Trend“, 2.3.94. Dass sich solche Verleumdungen
in den Köpfen der Zuschauer festsetzen, wurde schon aufgezeigt (S. 188).
Auch in Hettstadt selbst zeigen sie Auswirkungen: Ein Stromkasten wird mit
der Parole „UL raus!“ besprüht, ein junger Kirschbaum vor einem der
Urchristen-Häuser wird abgebrochen (nachdem am Tag zuvor ein Leserbrief
eines der Bewohner dieses Hauses in der Zeitung zu lesen war), nachts wird
sturmgeläutet oder eine halb leere Bierflasche (nach einem Feuerwehrfest)
gegen eine Haustür geschleudert.
Lügen haben kurze Beine
Dennoch war ein Nachlassen des Medieninteresses an Hettstadt schon mangels
neuer „Sensationen“ nicht zu vermeiden. Wer dies in seinem krankhaften
Ehrgeiz nur schwer verkraftete, war Hans-Walter Jungen, der sich in der
Rolle bundesweiten „Retters“ vor angeblichen urchristlichen
Weltherrschaftsplänen ausgesprochen gefallen hatte, der so gerne
Fernsehteams zu den Häusern und Einrichtungen der Urchristen geführt und
Passanten auch schon mal ein „Trinkgeld“ für den neusten Klatsch angeboten
hatte. Wer sollte ihm jetzt noch zuhören, ihm Aufmerksamkeit widmen?
Gemeinsam mit dem evangelischen Mesner Thomas Müller vom Verein „Bürger
beobachten Sekten“ (S. 296 ff.) lud er für den 1. Februar 1996 zu einer
Diskussionsveranstaltung auf die Würzburger Marienburg mit dem Thema:
„Politiker, stoppt das Universelle Leben!“ Hauptredner war der lutherische
Verleumdungsexperte Wolfgang Behnk (S. 310 ff.). Jungen beschimpfte die
urchristlichen Betriebe als „krankhaftes Firmenimperium“ und forderte die
anwesenden Politiker auf, die Frage zu beantworten: „Wie gedenken die
Politiker uns gegen das Universelle Leben zu schützen?“ Es stand jedoch
keiner auf, der sich auf solch plumpe Nötigung hin als Kraftprotz in diesem
„Haut-den-Sekten-Lukas“-Spiel betätigen wollte. Die anwesenden Bürgermeister
wussten ja, was Waldemar Zorn von Gerichts wegen an grundgesetzlicher
Neutralität auferlegt worden war – eine Bremse, die zumindest an diesem
Abend offenbar wirkte. Was wiederum beweist, wie notwendig, trotz
zahlreicher haarsträubender Urteile in anderen Fällen, der Gang vor Gericht
für eine Minderheit ist. Gisela Schmidt von der Main-Post (3.2.96) scherte
sich jedoch um solche Zusammenhänge nicht und schrieb, unter namentlicher
Aufzählung der anwesenden Mandatsträger: „Politikverdrossene Bürger werden
nicht geboren. Sie entwickeln sich. ... Politiker reden zwar viel, geben
aber selten Antworten ... Am Donnerstagabend ... haben sie nicht einmal das
Wort ergriffen ... Und trotzdem gibt es noch ein paar mutige Bürger, die
dies alles riskieren ... Diese Menschen haben ein Recht darauf, von den
Volksvertretern ernst genommen zu werden.“
Die Angehörigen einer religiösen Minderheit haben also, so könnte man aus
dieser populistischen Tirade schließen, kein Recht, von Volksvertretern,
Journalisten, Gerichten ernst genommen zu werden, sondern nur ihre Gegner.
Und so sehen ja, überwiegend zumindest, die Fakten in unserem Land auch aus
...
Nachdem die Politiker (an diesem Abend) nicht mitspielen wollten, gab der
Lutheraner Thomas Müller für die anwesenden „Sekten“-Bekämpfer einen
Einblick in seine faschistoide Denkwelt: Er forderte von „der Politik“:
„Auflösung der UL-eigenen Kindergärten, Schließung der UL-Schule, Verbot der
Mitgliederwerbung, Hilfe für die Sektenaussteiger, ... Überwachung der Sekte
durch den Verfassungsschutz und Einsetzung eines Bundessektenbeauftragten im
Innenministerium.“ Niemand, schon gar nicht den anwesenden Journalisten,
schien es aufzufallen, dass Müller sich und seine Kumpane mit solchen
Forderungen eher selbst als Objekt der Beobachtung verfassungsfeindlicher
Umtriebe anbot ...
Hans-Walter Jungen aber holt an diesem denkwürdigen Abend noch einen Trumpf
aus dem Ärmel: Er stellt ein Buch vor, das er verfasst hat – es trägt den
Titel: „Universelles Leben – die Prophetin und ihr Management“. Als
Herausgeber betätigt sich der von mehreren katholischen Diözesen
unterhaltene Pattloch-Verlag in Augsburg. Jungen lobt sich selbst, er habe
„ganze Arbeit“ geleistet (ganze Verleumdungsarbeit, das ja), was er
geschrieben habe, könne er vor seinem Gewissen verantworten (was weniger
über das Buch aussagt als über Jungens Gewissen) und „mit Dokumenten
beweisen“.
Letzteres sollte sich allerdings nicht bewahrheiten. Das Buch erwies sich
als eine einzige Ansammlung ehrenrühriger Verleumdungen und Beschimpfungen,
so dass die Urchristen nicht zögerten, zumindest gegen die schlimmsten
gerichtlich vorzugehen. Eine ganze Reihe von Behauptungen wurden tatsächlich
auch gerichtlich untersagt und mussten unkenntlich gemacht werden, so z.B.:
– Nach einem psychologischen Gutachten seien nach urchristlichen
Meditationsübungen „psychotische und psychoseähnliche Zustandsbilder“
festgestellt worden412;
– ein Urchrist habe einem Journalisten bei einem Handgemenge das Mikrofon
samt Kabel aus der Kamera gerissen und sei damit verschwunden;
– der Tod des Vlado P.413 sei auf die Ernährungslehre des Universellen
Lebens zurückzuführen und es gebe ein Gutachten, wonach die Ernährungslehre
des Universellen Lebens lebensgefährlich sei;
– der Geheimdienst der Scientology-Organisation werde von Leuten aus dem
Universellen Leben geschult.
Außerdem wurde Jungen unter anderem untersagt, den Eindruck zu erwecken,
– die Firma Gut zum Leben verwende lediglich ein selbst erfundenes
Gütesiegel, werde also nicht auf die Einhaltung ökologischer Kriterien
kontrolliert;
– Urchristen hätten an Jungens Auto Reifen angeschnitten und so einen Unfall
verursacht.
Als Jungen in einer zweiten Auflage zwei der untersagten Behauptungen wieder
brachte, wurden er und der Verlag zu Ordnungsgeldern von 5.000 bzw. 10.000
Mark verurteilt. Der Pattloch-Verlagsleiter selbst gab zu, das Buch sei
juristisch „kurz und klein“ geschossen worden. Und beim Geld hört
bekanntlich der Spaß auf – besonders bei katholischen Bischöfen. Hans
Gasper, Rufmordbeauftragter der katholischen Bischofskonferenz, äußerte sich
denn auch verärgert, dass der kurieneigene Verlag ein Buch so macht, „dass
es zerfleddert werden kann“.414 Was aber die Kirche dennoch nicht daran
hinderte, auch eine dritte Auflage herauszubringen, denn, so die Sprecherin
des Weltbild-Konzerns, Vera Schauber, man müsse „mit einem Titel nicht immer
nur Gewinn erzielen“. Das Buch sei ein „notwendiges Stück Aufklärung“.
Treffend dazu die Überschrift der Süddeutschen Zeitung (19.4.96):
„Katholischer Verlag schert sich den Teufel um UL-Anwälte“ – denn
Verleumdung als „Aufklärung“ zu verkaufen, das war immer schon das Handwerk
der Inquisition. Und zu Verleumdungszwecken taugt auch ein „zerfleddertes“
Buch noch, denn, wie ein Dr. Reinhold Jacobi von der Zentralstelle Medien
der Deutschen Bischofskonferenz den Urchristen schrieb: „In diesem Kontext
bitten wir Sie zu realisieren, dass nur einzelne Passagen ... beanstandet
wurden.“ Das ist der Punkt: Auch die fleißigste Rechtsabteilung kann, zumal
bei unserer herrschenden Rechtsprechung, immer nur einen kleinen Teil der
Gemeinheiten dingfest machen, die in einem Druckwerk, geschickt in
Meinungsäußerungen oder Vermutungen verpackt, enthalten sein können.
Während man von einem Bischofsvertreter aus jahrhundertelanger Erfahrung
wohl kaum erwarten kann, dass er etwas für die Wahrheit übrig hat, so möchte
man Buchhändlern ein solches Interesse vielleicht zutrauen. Doch weit
gefehlt: Einige Buchhändler schickten die als wahrheitswidrig beanstandeten
Bücher nicht etwa an den Kirchenverlag zurück und ließen sich das Geld
wieder auszahlen – nein, sie „solidarisierten“ sich öffentlich mit dem
Ehrabschneider Jungen, sprachen von einem „Angriff auf die
Meinungsfreiheit“, die sie völlig ungeniert mit Verleumdungsfreiheit
verwechselten, fühlten sich durch die gerichtliche Wahrheitsfindung „massiv
unter Druck gesetzt“415, so Matthias Mittelstädt aus Würzburg, Inhaber der
Stephansbuchhandlung in unmittelbarer Nähe eines lutherischen Bildungshauses
– der sich dann lieber vor Gericht dazu zwingen ließ, das in dieser Form
verbotene Buch nicht weiter zu verkaufen, als dem Recht die Ehre zu geben.
Nicht umsonst hat jegliche Pogromstimmung ihren Anfang und ihre Wurzeln in
dem öffentlichen Bekunden, dass die jeweils zu „Außenseitern“ Gestempelten
rechtlos sind, ehrlos, dass man ihnen gegenüber die Gesetze nicht
einzuhalten braucht, ja: sie nicht einhalten darf. Solche Vorgänge zeigen,
dass das Gift von Papst Innozenz III. noch immer in manchen Köpfen wirkt:
„Treu und Glauben braucht einem Ketzer nicht gehalten zu werden; und der
Betrug, gegen ihn geübt, wird geheiligt.“
Als dann aber Hans-Walter Jungen im Rudolf-Alexander-Schröder-Haus in
Würzburg über sein Buch sprach, dämmerte es auch manchen kirchlich geprägten
Besuchern, dass es um die Glaubwürdigkeit dieses Redners nicht eben gut
bestellt ist. Die Main-Post (29.5.96) stellte fest: „In der lebhaften
Diskussion warfen Kritiker dem Referenten und Autor vor, er könne viele
Behauptungen nicht durch Belege stützen und trage somit nur wenig zur
Klärung der Gerüchte um das UL bei.“ Diese „Kritiker“ hatten Jungen z.B.
gefragt, ob er jemals persönlich an einer der öffentlichen Veranstaltungen
des Universellen Lebens teilgenommen habe – was er verneinen musste.
Bürgermeister Zorn brachte die fleißige Rufmordarbeit gegen die Urchristen
mehr Glück bei seiner Karriereplanung. Er wurde, nachdem er die
urchristlichen Grundstücksbesitzer erfolgreich vertrieben hatte und die
selbst verschuldete Blockade der Gemeindeentwicklung dadurch ein Ende fand,
1996 zum Würzburger Landratskandidaten der CSU gemacht und – in einem
Landkreis, der eher zu den schwarzen Flecken der Parteienlandschaft zählt –
auch gewählt. So danken die Schwarzen es den Schwarzen, wenn sie das Ihre
verteidigen ...
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